Alles zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und außerdem zu den häufigsten Unfallursachen.

Wer zu schnell fährt, beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und muss daher mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch es ausfällt und wann sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot im Raum stehen, hängt von den genauen Umständen ab. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Folgen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben können.

Auf einen Blick

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen werden innerorts strenger geahndet als außerorts
  • Je nach Höhe der Überschreitung sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und auch Fahrverbot mögliche Strafen
  • Ihre Versicherung kommt in der Regel auch bei Schäden nach Unfällen durch Geschwindigkeitsüberschreitung auf
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Wann handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Der Verstoß einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist in § 3 Absatz 1, 2 und 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dabei wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts unterschieden.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Tempo oberhalb der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Es wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren (Ausnahme: Autobahn).

Auf Autobahnen gilt – sofern Verkehrsschilder oder besondere Verkehrssituationen nicht etwas anderes bedingen – keine Höchstgeschwindigkeit, sondern eine Richtgeschwindigkeit. Diese beträgt 130 km/h und gilt als Empfehlung. Sie darf also auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten werden.

Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts strenger geahndet als solche außerorts, da das Gefahrenpotenzial aufgrund vieler Verkehrsteilnehmer inklusive Fußgänger und Radfahrer höher ist. Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, stellen zivile Polizeistreifen, aber auch Geschwindigkeitskontrollen per „Blitzer“ sicher. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wichtig: Die genannten Höchstgeschwindigkeiten gelten immer nur dann, wenn keine anderen Angaben zur Geschwindigkeit gemacht werden – etwa durch Straßenschilder, die eine 30er-Zone oder eine verkehrsberuhigte Zone markieren. Auch bestimmte besondere Verkehrssituationen können es erforderlich machen, dass Kraftfahrzeugführer langsamer zu fahren haben.

Geschwindigkeitsübertretungen in besonderen Verkehrssituationen

In § 3 der StVO ist festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Das bedeutet, dass zum Beispiel bei schlechter Sicht aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall langsamer gefahren werden muss. In diesem Fall gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – sowohl inner- als auch außerorts. Die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung fällt unter diesen Bedingungen höher aus als bei einer einfachen Geschwindigkeitsübertretung.

Tipp: Wenn in der zweiten Jahreshälfte schlechte Sichtverhältnisse häufiger werden, ist es ratsam, das Auto auf Winterfestigkeit zu prüfen und ggf. mit geeigneten Winterreifen mit angemessener Profiltiefe auszustatten.

Eine besondere Verkehrssituation liegt auch an Bahnübergängen, auf Kreuzungen oder in der Nähe von Baustellen vor. Entsprechend steigen die Kosten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesen Szenarien ebenfalls. Das gilt außerdem dann, wenn Kinder, ältere oder hilfebedürftige Menschen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit gefährdet werden.

Hinweis: Wer mit Schneeketten fährt, darf generell nicht schneller als 50 km/h fahren, auch nicht außerhalb geschlossener Ortschaften.

So hoch ist der Toleranzabzug bei der Geschwindigkeit

Grundsätzlich ist jedwede Geschwindigkeitsüberschreitung untersagt. Theoretisch kann also sogar eine Übertretung von 1 km/h zu einem Bußgeld führen. Allerdings lassen sich Messungenauigkeiten nie ausschließen. Aus diesem Grund gibt es den Toleranzabzug in Bezug auf die übertretene Geschwindigkeit: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein bestimmter Betrag abgezogen.

Der Toleranzabzug der Geschwindigkeit beträgt:

  • 3 km/h bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h
  • 3 % der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h
  • analog 5 km/h bzw. 5 %, wenn die Geschwindigkeit mit einem Videonachfahrsystem gemessen wurde, wie es in Streifenwagen eingebaut ist

Der Toleranzabzug bleibt immer derselbe, unabhängig davon, ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn zu schnell gefahren wurde.

Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wer zu schnell gefahren ist und von der Polizei dabei erwischt wurde, wird in aller Regel sofort angehalten und zur Rede gestellt.

  1. Wenn das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog maximal 55 € betragen würde, gilt es als „Verwarngeld“. Der Fahrer hat die Möglichkeit, das Verwarngeld sofort zu akzeptieren, und muss dann mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Ist er nicht einverstanden, ist die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wahrscheinlich.
  2. Fällt das Bußgeld höher aus als 55 € – zum Beispiel weil sich die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder zumindest außerorts ereignet –, wird unmittelbar ein Bußgeldverfahren eröffnet. Der Fahrer erhält einen Bußgeldbescheid per Post, wobei neben dem eigentlichen Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung auch Kosten für Gebühren und Auslagen anfallen.

Es kann sich lohnen, einen Bußgeldbescheid gründlich zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen, denn häufig sind die Bescheide fehlerhaft. So ist der Anspruch auf die Zahlung beispielsweise verjährt, wenn drei Monate nach der Geschwindigkeitsübertretung noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist. Ist ein Bußgeldbescheid zugegangen, beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Sie setzt unter bestimmten Bedingungen allerdings aus, zum Beispiel wenn dem Fahrer ein Anhörungsbogen zugeht.

Zahlt die Versicherung trotzdem?

In der Regel erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des Unfallgegners auch dann, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung des Versicherten vorlag. Der Versicherer hat jedoch das Recht, die Leistungen zu kürzen, sofern eine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine grobe Fahrlässigkeit kann auch unterstellt werden, wenn die Promillegrenze überschritten wird.

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