Während der ersten zwei Jahre gelten für Sie besonders strenge Regelungen, wenn Sie sich am Steuer etwas zu Schulden kommen lassen. Das heißt zwar nicht, dass Sie für Verstöße höhere Bußgelder bezahlen müssen oder mehr Punkte in Flensburg bekommen, aber zu viele Auffälligkeiten können äußerst unangenehme Konsequenzen für Sie haben.

Verkehrsverstöße werden während der Probezeit in zwei Gruppen eingeteilt:
 

  1. Gruppe B bilden die so genannten weniger schweren Zuwiderhandlungen. Dazu gehören zum Beispiel Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage, Sommerreifen im Winter oder Verstöße gegen zulassungsrechtliche Vorschriften. 

  2. Zu Gruppe A – schwerwiegende Zuwiderhandlungen – gehören Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, Missachten einer roten Ampel, Überholen im Überholverbot, u.A.

Wenn Sie während der Probezeit zwei Zuwiderhandlungen der Gruppe B oder eine Zuwiderhandlung der Gruppe A begangen haben, werden Sie zu einem Aufbauseminar verpflichtet und der Führerschein auf Probe verlängert sich um zwei Jahre. Das Aufbauseminar umfasst vier Unterrichtseinheiten von jeweils 135 Minuten und praktische Fahrproben.

 

Die Kosten dieser Nachschulung können je nach Fahrschule zwischen 150 und 400 € kosten. Weigern Sie sich, an einem angeordneten Aufbauseminar teilzunehmen, wird Ihr Führerschein eingezogen – so lange, bis Sie an einem Aufbauseminar teilgenommen haben und eine Bescheinigung darüber vorlegen.

Wenn Sie nach einem Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit wieder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begehen, werden Sie schriftlich verwarnt und aufgefordert, innerhalb der folgenden zwei Monate an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, dafür werden Ihnen allerdings zwei Punkte in Flensburg abgezogen. Beim nächsten Verstoß der Gruppe A (oder zwei Verstößen der Gruppe B) ist der Führerschein für drei Monate weg. Die Neuerteilung müssen Sie danach beantragen.

Eine Besonderheit sollten Sie noch beachten: Wer den Führerschein auf Probe hat, darf nicht mit Alkohol am Steuer erwischt werden – und zwar gilt hier eine Promillegrenze von 0,0. In der Regel müssen Sie ab einem gemessenen Wert von 0,2 ‰ mit 250 € Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung eines Aufbauseminars und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen. Dieser Wert ist für die meisten schon mit einem Glas Bier erreicht.