Elektroautos, deren Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2020 liegt, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge sind zwar von dieser Regelung ausgeschlossen, können aber steuerlich profitabel gemacht werden. Denn wenn sie zwischen dem 18.5.2016 und dem 31.12.2020 zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet wurden, gilt auch für sie die zehnjährige Steuerbefreiung.

Selbst wenn die 10 Jahre Steuerfreiheit vorbei sind, bleiben E-Autos besonders günstig. Denn die nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnete Steuer beträgt für diese Fahrzeuge nur die Hälfte dessen, was für ein Auto fällig wird, das mit fossilem Kraftstoff betankt wird. 

Ein weiterer steuerlicher Vorteil, den Elektromobilität in Aussicht stellt: Wenn Arbeitnehmer ihre Elektroautos bei ihrem Arbeitgeber kostenfrei aufladen, stellt dies keinen geldwerten Vorteil dar – vorausgesetzt, diese Leistung wird nicht mit dem Gehalt verrechnet. 

Auch bei der Versicherung können Elektroauto-Fahrer meist mit günstigeren Konditionen rechnen. Viele Versicherer unterstützen auf diese Weise das Bemühen, die E-Mobilität zu fördern. Auch ei der HUK24 sind Elektroautos deutlich günstiger versichert als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor.