Ihre Beiträge zur Rürup Rente können Sie in 2018 zu 86% steuerlich absetzen. Dieser Prozentsatz erhöht sich pro Jahr um 2%. Im Jahr 2025 sind die Beiträge dann im Rahmen des Höchstbeitrags von aktuell 23.712 € bzw. 47.424 € voll absetzbar. Mehr Informationen
Selbstständige, die keine Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk bzw. in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, können den Höchstbeitrag pro Jahr für die private Altersvorsorge nutzen. Bei Angestellten zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls zu den steuerbegünstigten Vorsorgeaufwendungen. Bei Beamten wird ein fiktiver Betrag auf den Höchstbeitrag angerechnet. Dieser Betrag berechnet sich aus dem jeweils gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Dienstbezügen des Beamten (begrenzt auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze).
Um die Steuervorteile der Rürup Rente beim Finanzamt geltend zu machen, tragen Sie einfach die Höhe Ihrer im letzten Jahr geleisteten Beiträge inklusive Zuzahlungen in Ihre Einkommenssteuererklärung ein. Wir bestätigen dem Finanzamt automatisch in Form einer Datenübermittlung die Höhe der bei uns eingegangenen Beiträge. Eine separate Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist somit nicht nötig.