Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Dieser Schutz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung Ihres Motorrads.

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Ein Beispiel: Bei einem Unfall auf der Autobahn wird eine Person querschnittsgelähmt. Der Geschädigte hat dann in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den lebenslangen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung. 

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

 

Die Teilkasko sichert Ihr Motorrad gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung: Diebstahl, Raub, 
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden infolge Blitzschlag,  Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. 
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. 
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert
  • Schäden durch Tierbiss am Fahrzeug. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert. 

 

Gut zu wissen: Schäden an der Motorradschutzkleidung (wie Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Jacken) sind ebenfalls versichert, wenn zusätzlich ein versicherter Schaden am Kraftrad vorliegt.

Die Vollkasko-Versicherung deckt unter anderem Schäden an Ihrem Motorrad ab, die Sie selbst verschulden. Sie umfasst:

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Ersatz für Unfallschäden an Ihrem Motorrad
  • Vandalismus
  • Transport auf einem Schiff

 

Gut zu wissen: Schäden an der Motorradschutzkleidung (wie Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Jacken) sind ebenfalls versichert, wenn zusätzlich ein versicherter Schaden am Kraftrad vorliegt.


 

Ob Pannenhilfe oder guter Rat vom Anwalt: mit unserem Zusatzschutz ergänzen Sie Ihre Versicherung sinnvoll und preiswert.

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Motorradfahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.  

Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Standard bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person).

 

 

Unsere Leistungen:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahe stehende Personen an.

 

In diesen Ländern sind Sie versichert: 

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht. 

 

 

 

 

 

Unser Angebotsrechner prüft alle erforderlichen Daten und nimmt automatisch die Einstufung vor.

 

Ein Kraftrad kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 oder 2 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner versichern bereits ein Fahrzeug mit einer SF.
  • Dieses Fahrzeug ist in die SF 1, 2 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Krafträdern max. in die SF 2.


In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF 0 zu Grunde gelegt.

 

Wie verhält es sich mit anderen Zweirädern, z.B. Leichtkrafträdern oder -rollern?

Diese beginnen grundsätzlich in der SF 0.


Bietet die HUK24 auch eine SF-Verdoppelung an, d.h. mein Zweitfahrzeug bekommt die gleiche SF wie das Erstfahrzeug?

Nein. Sollte Ihnen ein solches Angebot vorliegen, bitten wir Sie, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Häufig muss der Erstvertrag bei der gleichen Gesellschaft bestehen; im Schadenfall werden beide Verträge zurückgestuft.

Wichtiger Hinweis zum Schluss:

Jeder Versicherer kann seine Prämien, Tarife und Bedingungen frei gestalten. Dies hat zur Folge, dass die verschiedenen Gesellschaften zum Teil recht unterschiedliche Regelungen für Ersteinstufungen und Zweitwagen anwenden. Sondereinstufungen, die in unseren Tarifen nicht geregelt sind, können nicht berücksichtigt werden.

 

  • Kündigen Sie Ihren aktuellen Vertrag fristgerecht zum Ablauf. Den Ablauf entnehmen Sie dem Versicherungsschein. Die Kündigung muss dem derzeitigen Versicherer einen Monat vor Ablauf vorliegen. 
  • Hat Ihr Motorrad ein Saisonkennzeichen, ist der Ablauf der nächste Saisonbeginn. Liegt der Saisonzeitraum beispielsweise von April bis Oktober, kündigen Sie zum 01. April.
  • Schließen Sie Ihre Motorradversicherung bequem online ab.
  • Wir informieren die Zulassungsbehörde, dass Versicherungsschutz für Ihr Motorrad besteht.
  • Den Versicherungsschein erhalten Sie in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.

Eine zweite Wechsel-Möglichkeit: Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, können Sie ab Erhalt der Beitragsrechnung innerhalb von einem Monat kündigen. 

In der Motorradversicherung können Sie außer Motorrädern auch Quads, Trikes sowie Kleinkrafträder und -roller versichern.

Sie fahren Ihr Motorrad nur von Frühjahr bis Herbst? Dann empfehlen wir Ihnen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen. Sie zahlen weniger als mit einer ganzjährigen Zulassung und haben im abgemeldeten Zustand umfassenden Versicherungsschutz.

Das Motorrad wird einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum angemeldet. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen. Auch bei der Steuer sparen Sie, denn diese wird anteilig berechnet. Wenn man z. B. acht Monate fährt, muss auch nur für acht Monate gezahlt werden.

 

Legen Sie den Saisonzeitraum selbst fest:

  • Zwischen 2 und 11 Monate
  • Wir empfehlen mindestens 6 Monate. Dann wird Ihr Vertrag im nächsten Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft, wenn Sie schadenfrei gefahren sind.
  • Holen Sie ein neues Saisonkennzeichen, wenn Sie die Saison verlängern oder verkürzen möchten. Sie benötigen dazu eine neue eVB-Nummer. Link auf Rechner

 

Außerhalb der Saison dürfen Sie das Motorrad nicht fahren

Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz. Ihr Fahrzeug ist über die beitragsfreie Ruheversicherung abgesichert.

Außerhalb des Saisonzeitraums bleibt Ihr Motorrad ungenutzt. Ihre Kfz-Versicherung bleibt bestehen. Im Ruhezeitraum dürfen Sie jedoch nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen abstellen.

 

Wird die Hauptuntersuchung während des Ruhezeitraums fällig? Ihre Fahrt zum TÜV und zurück ist versichert. Allerdings können Sie die Hauptuntersuchung wahlweise auch im ersten Monat des nächsten Saisonzeitraums nachholen.

 

Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist.

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie frei wählen. In der Teilkasko können Sie bis zu 500 € Selbstbeteiligung auswählen. In der Vollkasko beträgt sie zwischen 150 und 500 €.

Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in der Kasko bestimmen Sie. Diesen Betrag bezahlen Sie im Schadenfall. Darüber hinaus springt die Kaskoversicherung für Sie ein.

 

Gut zu wissen:

  • Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto günstiger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
  • In der Vollkasko lohnt es sich oft, kleine Schäden selbst zu bezahlen. So vermeiden Sie eine Rückstufung des Vertrags – und damit höhere Beiträge in den Folgejahren.