Kein anderes privates Altersvorsorgeprodukt wird so stark gefördert wie die Riester Rente. Staatliche Zulagen und Steuervorteile machen sie gerade jetzt so attraktiv:

  • Jährliche Grundzulage: 175 €
  • Jährliche Kinderzulage: 185 € (geb. vor 2008) bzw. 300 € (geb. ab 2008) 
  • Einmaliger Bonus für Alle unter 25 Jahre: 200 €

 

Die vollen staatlichen Zulagen erhalten Sie dann, wenn Sie 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. Bruttodienstbezüge abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulagen anteilig.

Außerdem sind die Beiträge in der Steuererklärung abzugsfähig und führen häufig zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.

Wir kümmern uns um die Beantragung Ihrer Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Zulagen werden dann direkt Ihrer Versicherung gutgeschrieben. Am Anfang jedes Jahres schicken wir Ihnen eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt. In der Anlage AV geben Sie dann an, wie viel Geld Sie als Sparer in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben. Um den Rest kümmert sich das Finanzamt: Es prüft, ob Ihre Angaben stimmen und wenn die Steuerersparnis höher ist als die bereits gezahlten Zulagen, wird die Differenz mit der Steuerrückerstattung ausgezahlt. Der Höchstbetrag, den Sie dabei absetzen können, beträgt 2.100 € pro Person.

Die Höhe der staatlichen Zulagen kann sich während der Laufzeit ändern. Zum Beispiel wenn sich Ihr Einkommen verändert, Sie heiraten oder ein Kind bekommen. Dann können Sie die Beiträge erhöhen oder senken. Beachten Sie, dass Sie die vollen staatlichen Zulagen nur dann erhalten, wenn Sie weiterhin 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. Bruttodienstbezüge abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulagen anteilig. Zahlen Sie mehr ein, bietet sich darüber hinaus noch die Möglichkeit eines Steuervorteils.

Übrigens: Um die steuerliche Förderung voll auszuschöpfen und somit auch Ihre spätere Rentenleistung zu erhöhen, können Sie auch Zuzahlungen leisten.

 

 

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit hoher staatlicher Förderung. Bei Ablauf erhalten Sie eine lebenslange Rente.

Auf Wunsch können Sie sich auch einen Teil des Kapitals auszahlen lassen.

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird bei Tod nach Rentenbeginn gewährleistet, dass die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit an Ihre Hinterbliebenen gezahlt wird.

Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, welche Personengruppen förderberechtigt sind: 

  • Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören z. B. Arbeitnehmer sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und pflichtversicherte Selbstständige 
  • Beamte, Richter und Empfänger von Amtsbezügen 
  • Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende 
  • Beruf- und Zeitsoldaten 
  • Landwirte 
  • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt 
  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen 
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, auch dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens ruht 
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld 
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen 
  • Versicherungspflichtige Minijobber 
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. 

 

Wenn Sie zu keiner der aufgeführten Personengruppen gehören, können Sie von der Riester-Förderung leider nicht profitieren. Es sei denn, Sie haben einen Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, der förderberechtigt ist. 

 

Förderung über den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner: 

Wenn Sie zu keiner der aufgeführten Personengruppen gehören, aber verheiratet sind, können Sie über Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner von der Riester-Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass Ihr Partner zu einer der aufgeführten Personengruppen gehört und Sie beide einen Riester-Vertrag abschließen. 

  • Sicherheit: Die Riester Rente ist "HARTZ IV-sicher", insolvenzgeschützt und nicht pfändbar. Gläubiger und Staat haben während der Ansparphase also keinen Zugriff auf das angesparte Vermögen.
  • Hinterbliebenenschutz: Bei Tod geht die Förderung nicht verloren, Sie können das Versicherungskapital auf einen beitragsfreien Altersvorsorgevertrag des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners übertragen. Findet keine Übertragung statt, wird das vorhandene Kapital – abzüglich der staatlichen Förderung – an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. (Wenn Sie Ihre Familie absichern wollen ohne Kapital anzusparen, empfehlen wir Ihnen unsere Risikolebensversicherung.)
  • Unbürokratisch: Um die Beantragung Ihrer Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kümmert sich in der Regel der Anbieter. Zudem erhalten Sie jährlich eine Mitteilung über Ihren aktuellen Vertragsstand.
  • Flexibler Rentenbeginn: Die Rentenzahlung selbst kann ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und vor Vollendung des 85. Lebensjahres flexibel starten.
  • Beiträge flexibel anpassbar: Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Beitrag für die Riester Rente je nach persönlicher Lebenssituation reduzieren oder erhöhen, um z.B. Zulagen und steuerliche Förderung voll auszuschöpfen.
  • Jährliche Rentensteigerung: Durch die Überschussbeteiligung steigt in der Rentenphase Jahr für Jahr Ihre Rente.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Rentenbeginn flexibel zu gestalten. So können Sie den vereinbarten Rentenbeginn nach vorne verlegen - frühestens auf Ihr vollendetes 62. Lebensjahr. 

Außerdem können Sie den vereinbarten Rentenbeginn bis vor Vollendung Ihres 85. Lebensjahres hinausschieben. 

Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine Kinderzulage: 

  • 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden
  • 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden  

In unserer Angebotsberechnung gehen wir davon aus, dass Sie das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes erhalten. 

Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern kann auch der nicht begünstigte Partner Zulagen beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner jeweils einen eigenen Riestervertrag abschließen.