Kein anderes privates Altersvorsorgeprodukt wird so stark gefördert wie die Riester Rente. Staatliche Zulagen und Steuervorteile machen sie gerade jetzt so attraktiv:
Die vollen staatlichen Zulagen erhalten Sie dann, wenn Sie 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. Bruttodienstbezüge abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulagen anteilig.
Außerdem sind die Beiträge in der Steuererklärung abzugsfähig und führen häufig zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.
Wir kümmern uns um die Beantragung Ihrer Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Zulagen werden dann direkt Ihrer Versicherung gutgeschrieben. Am Anfang jedes Jahres schicken wir Ihnen eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt. In der Anlage AV geben Sie dann an, wie viel Geld Sie als Sparer in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben. Um den Rest kümmert sich das Finanzamt: Es prüft, ob Ihre Angaben stimmen und wenn die Steuerersparnis höher ist als die bereits gezahlten Zulagen, wird die Differenz mit der Steuerrückerstattung ausgezahlt. Der Höchstbetrag, den Sie dabei absetzen können, beträgt 2.100 € pro Person.
Die Höhe der staatlichen Zulagen kann sich während der Laufzeit ändern. Zum Beispiel wenn sich Ihr Einkommen verändert, Sie heiraten oder ein Kind bekommen. Dann können Sie die Beiträge erhöhen oder senken. Beachten Sie, dass Sie die vollen staatlichen Zulagen nur dann erhalten, wenn Sie weiterhin 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. Bruttodienstbezüge abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulagen anteilig. Zahlen Sie mehr ein, bietet sich darüber hinaus noch die Möglichkeit eines Steuervorteils.
Übrigens: Um die steuerliche Förderung voll auszuschöpfen und somit auch Ihre spätere Rentenleistung zu erhöhen, können Sie auch Zuzahlungen leisten.
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit hoher staatlicher Förderung. Bei Ablauf erhalten Sie eine lebenslange Rente.
Auf Wunsch können Sie sich auch einen Teil des Kapitals auszahlen lassen.
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird bei Tod nach Rentenbeginn gewährleistet, dass die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit an Ihre Hinterbliebenen gezahlt wird.
Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, welche Personengruppen förderberechtigt sind:
Wenn Sie zu keiner der aufgeführten Personengruppen gehören, können Sie von der Riester-Förderung leider nicht profitieren. Es sei denn, Sie haben einen Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, der förderberechtigt ist.
Förderung über den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner:
Wenn Sie zu keiner der aufgeführten Personengruppen gehören, aber verheiratet sind, können Sie über Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner von der Riester-Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass Ihr Partner zu einer der aufgeführten Personengruppen gehört und Sie beide einen Riester-Vertrag abschließen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Rentenbeginn flexibel zu gestalten. So können Sie den vereinbarten Rentenbeginn nach vorne verlegen - frühestens auf Ihr vollendetes 62. Lebensjahr.
Außerdem können Sie den vereinbarten Rentenbeginn bis vor Vollendung Ihres 85. Lebensjahres hinausschieben.
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine Kinderzulage:
In unserer Angebotsberechnung gehen wir davon aus, dass Sie das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes erhalten.
Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern kann auch der nicht begünstigte Partner Zulagen beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner jeweils einen eigenen Riestervertrag abschließen.