Für die Arbeit im Home Office sind häufig zahlreiche Neuanschaffungen und andere Ausgaben notwendig. Diese Ausgaben von der Steuer abzusetzen war aber bislang nur dann möglich, wenn dafür ein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung eingerichtet ist. 

Da nicht alle Arbeitnehmer ein eigenes Zimmer für die Home Office Tätigkeit zur Verfügung haben, sondern sich während der Corona-Krise beispielsweise im Wohnzimmer oder in der Küche notgedrungen einrichten mussten, konnten viele Betroffene die verbundenen Kosten nicht steuerlich geltend machen. 

Das soll sich mit der Home Office Pauschale bereits für die Steuererklärung für 2020 ändern. 


 

Schadenersatz zum Neuwert Abgesichert gegen Brand, Diebstahl, Leitungswasserschäden und mehr

 

 

 

Für jeden Arbeitstag, den Sie im Home Office verbringen, können Sie künftig 5 € von der Steuer absetzen, allerdings nur bis zu einer Höchstsumme von 600 € pro Jahr. Umgerechnet bedeutet das, dass Sie bis zu 120 Tage über die Home Office Pauschale abrechnen können. 

Diese Regelung gilt für Personen, die kein Arbeitszimmer absetzen können. Wer sein eigenes Büro zuhause eingerichtet hat, soll etwaige Ausgaben auf die bisherige Art und Weise absetzen. 

Wichtig ist außerdem, dass die Home Office Pauschale nicht zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden kann. 

Die neue Regelung soll bereits für das Jahr 2020 anwendbar sein und ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Somit können Sie Home Office Tage zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021 über die neue Pauschale von der Steuer absetzen.