Die Überschussbeteiligungen sinken – wer regelmäßig die Wirtschaftsnachrichten verfolgt, hat diese oder ähnliche Meldungen zu Versicherern bereits gehört. Doch welche Rolle spielt die Überschussbeteiligung bei der Wahl einer Risikolebensversicherung überhaupt? Wie hoch fällt sie aus und unter welchen Bedingungen wird sie ausgezahlt? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen. 

Versicherer legen die Versicherungsbeiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt an und erwirtschaften auf diese Weise Gewinne. Um die vereinbarten Versicherungssummen in jedem Fall zahlen zu können, sind sie verpflichtet, Beiträge vorsichtig zu kalkulieren und eher etwas höher anzusetzen, als auf Gewinne am Markt zu spekulieren.

In manchen Jahren hätten aufgrund der Gewinne auch niedrigere Beiträge der Mitglieder dafür ausgereicht, die Versicherungssummen zu decken; in anderen Jahren hätten sie höher ausfallen müssen. Die jährlich erwirtschafteten Überschüsse nutzen Lebensversicherungen als Sicherheitspuffer und Ausgleichsmechanismus, um diese Schwankungen abzufedern.

Auch die Sterblichkeitsrate der Versicherten wirkt sich auf die wirtschaftliche Situation der Versicherungen aus: Wenn überdurchschnittlich viele Versicherte während der Vertragslaufzeit versterben und hohe Summen ausgezahlt werden, schmälert dies die Investitionssumme der Versicherung und damit die Möglichkeit, am Kapitalmarkt Gewinne zu erzielen. In solchen Jahren wird eine Überschussbeteiligung der Risikolebensversicherung eher gering ausfallen.

Die Höhe der jährlichen Überschüsse einer Kapitallebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:
 

  1. Höhe der am Kapitalmarkt erwirtschafteten Gewinne – hauptsächlich bei Kapitallebensversicherungen von Bedeutung
  2. Kostenstruktur des Versicherers – bei beiden Arten von Lebensversicherungen von Bedeutung
  3. Zahl der während der Vertragslaufzeit verstorbenen Versicherten – hauptsächlich bei Risikolebensversicherungen von Bedeutung
     

Aufgrund der Verteilung auf diese drei Säulen haben die seit Jahren sinkenden Gewinne am Kapitalmarkt kaum Auswirkungen auf die Überschussbeteiligungen der Risikolebensversicherungen (RLV). Entscheidend für die Stabilität der RLV-Überschüsse sind eher die Höhe der Kosten eines Versicherers und dessen Beitragskalkulation. 

Versicherer sind verpflichtet, ihre Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen „verursachungsorientiert und angemessen“ zu beteiligen. In welcher konkreten Form und Höhe sie dies tun, steht den Versicherungen allerdings weitgehend frei.

Die Überschussbeteiligung bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dienen soll, unterscheidet sich grundsätzlich von der Überschussbeteiligung bei einer Risikolebensversicherung.

In der Praxis bieten Versicherer bei Risikolebensversicherungen für die Überschussbeteiligung wiederum meist eines von zwei Modellen an: den Todesfallbonus und den Sofortrabatt. 

Beim Todesfallbonus werden die ggf. erwirtschafteten Überschüsse den Versicherten nicht jährlich gutgeschrieben, sondern reinvestiert. Sowohl Gewinne als auch Verluste wirken sich auf die im Versicherungsfall an die Hinterbliebenen ausgezahlte Summe aus. Wird eine Risikolebensversicherung nicht in Anspruch genommen, weil der Versicherte nicht während der Vertragslaufzeit verstirbt, profitiert er also nicht von den möglichen Überschüssen.

Der Todesfallbonus macht die Versicherung in dieser Hinsicht spekulativ. Hat die wirtschaftliche Entwicklung dem Versicherer in die Karten gespielt, profitieren die durch die Police abgesicherten Personen davon. Es kann aber ebenso der Fall eintreten, dass Hinterbliebene weniger Geld erhalten als ursprünglich geplant, wenn ein Versicherer nach ökonomisch schwierigen Zeiten die Überschussbeteiligung aus einer Lebensversicherung auszahlt. Das kann insbesondere dann ungünstig sein, wenn die Summe zur Abzahlung eines Kredits dienen sollte. 

Das zweite Modell, das viele Versicherer bei der Risikolebensversicherung zur Überschussbeteiligung anwenden, ist die jährliche Verrechnung der Überschüsse mit den Beiträgen. War das Geschäftsjahr erfolgreich, sinken für die Versicherten also die Beiträge.

Bei Vertragsschluss wird ein monatlicher Brutto-Beitragswert – oft auch „Tarifbeitrag“ genannt – vereinbart. Dies ist der maximal zu leistende Versicherungsbeitrag. Wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet, da er beispielsweise schlecht kalkuliert hat oder sich unerwartet hohe Kosten ergaben, steigt der Beitrag für den Versicherten höchstens bis zu dieser Höhe an.

Der zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich zu leistende Beitrag wird bei Vertragsschluss als Netto-Beitrag – auch „Zahlbeitrag“ – ausgewiesen und dem Versicherten bei Änderungen stets neu übermittelt. Der Vorteil beim Modell des Sofortrabatts: Die Versicherungssumme bleibt von Schwankungen unberührt und Versicherte können sich auf einen gleichbleibenden Versicherungsschutz verlassen.

Eine vorzeitige Auszahlung der jährlichen Überschussbeteiligung einer Risikolebensversicherung ist dagegen nicht üblich. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Überschussbeteiligung gesondert anzulegen, doch auch hier erfolgt eine Auszahlung erst im Versicherungsfall.  

 

Die Überschussbeteiligung ist eine variable Komponente bei einer Versicherung. Versicherte haben keinen Anspruch darauf und Versicherer können sie nicht garantieren.

Ob und in welcher Höhe eine jährliche Überschussbeteiligung anfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom wirtschaftlichen Erfolg und den Kosten des Versicherers bzw. der Sterberate bei den Versicherten, aber auch von den individuellen Vertragsbedingungen. 

Fragen Sie vor Vertragsschluss nach der Entwicklung der bisherigen Überschussbeteiligungen in der Risikolebensversicherung. Im Internet können Sie auch die Geschäftsberichte der Versicherer abrufen, in denen diese ihre Gewinne darlegen. Letztere lassen Rückschlüsse auf die Überschussbeteiligungen zu.

Es ist ratsam, ganz unabhängig von möglichen Überschussbeteiligungen die Versicherungssumme einer RLV zu bestimmen und dabei vom eigenen Bedarf und dem maximal zu zahlenden Brutto-Betrag auszugehen. So sind Sie in jedem Fall gut abgesichert.

Insbesondere dann, wenn die Risikolebensversicherung zur Absicherung Ihrer Familie dienen soll, sind Sie gut beraten, wenn Sie bei der Wahl des Versicherers nicht mögliche Überschussbeteiligungen, sondern Aspekte wie Seriosität, Vertragsoptionen und Beitragskonditionen in den Mittelpunkt stellen.

Eine Garantie, dass sich Beiträge aufgrund allgemeiner wirtschaftlicher Entwicklungen niemals erhöhen, kann kein Versicherer geben. Aber je besser er auf dem Markt etabliert ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit. So ist die HUK24 aufgrund guter Kalkulation, großer Finanzstärke und ausgeglichener Kostenstruktur ein besonders verlässlicher Partner und musste bei der RLV bislang noch nie die Überschüsse reduzieren.  

Nehmen Sie also bei der Wahl eines Anbieters für die Lebensversicherung statt möglicher Überschüsse lieber wichtige Dinge wie diese in den Blick:
 

  • Bietet der Versicherer unterschiedliche Formen der RLV an, zum Beispiel eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung für Partner oder eine Versicherung mit fallender Deckungssumme?
  • Ist eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme oder eine Verlängerung der Laufzeit möglich?
  • Ist es möglich, die Beitragszahlungen während finanzieller Engpässe zu pausieren?
  • Wie streng fällt die Gesundheitsprüfung bei der RLV aus? Wie streng sind die Regeln der Risikolebensversicherung für Raucher?
     

Vergleichen Sie Versicherungsangebote, sodass Sie einen möglichst flexiblen Schutz zu einem fairen Preis finden. Viele Versicherer bieten ähnliche Vertragsbedingungen. Worin sie sich aber oft unterscheiden, ist die Bewertung der Gesundheitsfragen. Ihre Antworten können je nach Anbieter zu mehr oder weniger drastischen Beitragsaufschlägen führen. Wenn Sie hier einen günstigen Tarif finden, profitieren Sie deutlich mehr als bei der Spekulation auf eine höhere Todesfallsumme durch Überschussbeteiligung.

Welche monatlichen Beiträge Sie für eine Risikolebensversicherung mit Sofortrabatt einplanen müssen, können Sie bei den verschiedenen Versicherern erfragen. Die HUK24 bietet auch einen Online-Rechner an, mit dem Sie sich in wenigen Minuten ein erstes und unverbindliches Versicherungsangebot berechnen lassen können.