Die Über-Kreuz-Absicherung
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich in einer Partnerschaft für den Todesfall gegenseitig abzusichern.
Normalerweise versichert ein Versicherungsnehmer sein eigenes Leben, bezahlt die Beiträge dafür selbst und trägt seinen Partner als Begünstigten (= Bezugsberechtigten) ein. Bei dieser Variante wird eine Erbschaftssteuer fällig. Um hohe Erbschaftssteuern zu umgehen, empfehlen wir eine Über-Kreuz-Absicherung der Partner.
Wie? Ganz einfach: Sie versichern das Leben Ihres Partners und der wiederum Ihr Leben. Das bedeutet, Sie setzen sich gegenseitig als versicherte Person in dem Vertrag des jeweils anderen ein.
In Ihrem Vertrag sind Sie dann Beitragszahler und Versicherungsnehmer. Sie zahlen somit selbst für Ihren Hinterbliebenenschutz und erben demnach nicht. Somit wird die Versicherungssumme nicht mehr als Erbe behandelt, sondern gilt als Vertragsleistung und ist damit steuerfrei.