Risikolebensversicherung und Einkommenssteuer
Grundsätzlich sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar, und zwar als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (siehe Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 3a). Sie können also das Einkommen, das im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert wird, um die Beiträge zur Versicherung mindern. Dazu müssen Sie einen Nachweis über die gezahlten Beiträge erbringen, am besten mithilfe der Beitragsbescheinigung, die Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres von Ihrer Versicherung erhalten.
Tipp: In der Regel wird die Beitragsbescheinigung zu Beginn eines neuen Jahres an Sie verschickt, ohne dass Sie etwas zu tun brauchen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach, wenn Sie die Beitragsbescheinigung zum Zeitpunkt der Steuererklärung noch nicht erhalten haben.