Eine Sterbeversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine einmalige Summe aus, welche die Bestattungskosten abdecken soll. Die Sterbeversicherung dient also der finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen. Ob sich eine Versicherung für die Beerdigungskosten empfiehlt, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter des Versicherten und von der Höhe der zu zahlenden Beiträge.

Dieser Artikel zeigt, wann eine Sterbeversicherung sinnvoll ist, was Sie beim Vertragsabschluss beachten sollten und wie Sie Ihre Angehörigen auch auf andere Weise umfassend absichern können.

Die Begriffe „Sterbeversicherung“ und „Sterbegeldversicherung“ werden synonym verwendet. Die Sterbeversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, mit deren Hilfe eine vergleichsweise geringe Summe angespart wird, um im Todesfall des Versicherten die Bestattungskosten zu decken. Sie schüttet im Versicherungsfall einmalig die vereinbarte Versicherungssumme – bisweilen auch „Sterbegeld“ genannt – aus.

Hinweis: Bis zum Jahr 2003 zahlten die Krankenversicherungen in Deutschland ein Sterbegeld an die Angehörigen aus, wenn ein Versicherter verstarb. Dieses Sterbegeld war als Zuschuss zu den Bestattungskosten zu betrachten und betrug einige Hundert Euro.

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Sterbegeld mehr. Hinterbliebene von Beamten oder Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können unter Umständen ein Sterbegeld beziehen. Gleiches gilt mitunter im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich dann jedoch um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Da die Gesamtkosten für eine Bestattung im vier- bis fünfstelligen Eurobereich liegen können, erscheint eine Sterbegeldversicherung mit Blick auf Eheleute oder Familien sinnvoll. Dank ihr werden die Hinterbliebenen finanziell entlastet, weswegen die Versicherung auch „Hinterbliebenenversicherung“ genannt wird. 

Viele Menschen unterschätzen, wie viel eine Beerdigung tatsächlich kostet. Dabei fallen Kosten nicht nur für die eigentliche Bestattung, sondern für eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an. Die folgenden Punkte sollten Sie bei der Berechnung der möglichen Kosten berücksichtigen:

  • Versorgung und Herrichtung des Verstorbenen
  • Überführung
  • Sarg bzw. Urne
  • diverse Formalitäten
  • Blumenschmuck für den Sarg bzw. die Urne, die Trauerfeier und das Grab
  • die eigentliche Bestattung
  • Dokumente und Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde)
  • Grab
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • eventuell langfristige Grabpflege

 

Gesamtkosten von rund 5.000 € sind keine Seltenheit. Bei Sonderwünschen oder größeren Trauerfeiern können die Kosten auf 10.000 € oder mehr steigen. Die meisten Anbieter von Sterbeversicherungen empfehlen Versicherungssummen zwischen 3.000 und 7.000 €. 

Eine Sterbegeldversicherung kann erst ab einem bestimmten Mindestalter – meist 35 oder 40 Jahre – abgeschlossen werden. Vorgesehen ist dann eine regelmäßige Zahlung der Beiträge bis zum 85. Lebensjahr. Manche Anbieter ziehen die Beträge nur bis zum 75. oder 65. Lebensjahr ein. Anschließend werden keine Beiträge mehr fällig – der Versicherungsschutz besteht dennoch bis zum Lebensende fort.

Mit dem Tod des Versicherten geht die vereinbarte Versicherungssumme der Hinterbliebenenversicherung an die Person, die im Vertrag als Begünstigter angegeben wurde. Je nach Zeitpunkt des Todes ist es entweder möglich, dass die Versicherung einen höheren Betrag auszahlt, als an Beiträgen eingezahlt wurde, oder, dass die Beiträge die Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme übersteigen. 

Ein Todesfall in der Familie bedeutet für die Hinterbliebenen in der Regel eine große emotionale Belastung. Die Sterbeversicherung dient dazu, zumindest die finanzielle Belastung zu mildern. Wenn die Kosten also nicht problemlos und sofort aus eigenen Mitteln gedeckt werden können, kann eine Sterbeversicherung sinnvoll sein.

Tipp: Wenn Kapital in Form von Eigentum vorhanden ist, ist dieses im Todesfall nicht unbedingt von Nutzen, denn viele Kosten müssen sofort beglichen werden – nicht erst, nachdem das Eigentum veräußert werden konnte.

 

Eine Sterbeversicherung ist jedoch nicht in allen Fällen sinnvoll. Zum einen wird eine eher geringe Versicherungssumme vereinbart. Diese sollte so gewählt sein, dass die Versicherung die Beerdigungskosten vollständig abdeckt. Weitere finanzielle Belastungen der Angehörigen – etwa durch einen Einkommensausfall – sind auf diese Weise jedoch nicht auszugleichen. Statt einer Sterbegeldversicherung kann für Eheleute eine Risikolebensversicherung (RLV) deutlich umfassenderen Schutz zu günstigeren Konditionen bieten.

Die Kosten für die Sterbeversicherung hängen vom Eintrittsalter des Versicherten ab: Wer älter ist, zahlt auch höhere Beiträge. Manche Anbieter werben mit günstigen Sterbeversicherungen für Senioren, die Policen gehen jedoch teilweise mit langen Wartezeiten einher. Es lohnt sich also, Sterbeversicherungen im Vergleich zu betrachten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Hinweis: Was bedeutet „Wartezeit“ bei der Sterbegeldversicherung? Eine angegebene Wartefrist muss erst verstreichen, ehe der Versicherungsschutz greift. Nicht selten beträgt die Wartezeit zwischen einem und drei Jahren. Verstirbt der Versicherte in diesem Zeitraum, leistet die Versicherung nicht bzw. nur zum Teil. Die Auszahlung ist während der Wartezeit meist auf die bis dahin eingezahlten Beiträge begrenzt. 

Aufgrund der beschriebenen Preisgestaltung können die gezahlten Beiträge die tatsächlichen Kosten einer Beerdigung schnell übersteigen – dann lohnt sich eine Sterbeversicherung also nicht. Insbesondere dann, wenn die Beiträge aufgrund fortgeschrittenen Alters hoch ausfallen, ist es zweckmäßiger, einen eigenen Sparplan anzulegen, um für die Beisetzung vorzusorgen. Berechnen Sie auf jeden Fall die Kosten, die während der gesamten Laufzeit anfallen, und prüfen Sie, ob Sie diese Summe nicht ebenso gut anderweitig beiseitelegen können. 


Eine Sterbeversicherung ist sinnvoll, wenn:
 

  • das Geld für die Bestattung voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen wird
  • keine andere Versicherung (etwa eine Risikolebensversicherung) besteht und eine solche auch nicht abgeschlossen werden soll bzw. kann
  • die Beiträge für die Sterbeversicherung voraussichtlich nicht die Kosten für die Beerdigung übersteigen werden


Da diese Bedingungen nur selten erfüllt bzw. häufig nicht abzuschätzen sind, bietet die HUK24 eine Sterbeversicherung nicht an. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie mehr über mögliche Alternativen.

 

Anstelle einer Sterbeversicherung können Sie auch direkt mit einem Bestatter einen Vertrag abschließen, mit dem die Beerdigungskosten abgedeckt werden. Die Summe können Sie, soweit ausreichende Mittel vorhanden, sofort hinterlegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie auch gleich alle Vorkehrungen mit dem Bestatter absprechen können. So brauchen sich Ihre Hinterbliebenen während der Trauerzeit nicht damit auseinanderzusetzen.

Hinweis: Überweisen Sie in diesem Fall das Geld für die Bestattung niemals auf das Konto des Bestatters. Wenn dieser Insolvenz anmelden muss, ist das Geld verloren. Es sollte stattdessen auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden, alternativ auf einem eigenen Konto, auf das der Bestatter für den Fall Ihres Todes Zugriff erhält.

Sollten die Hinterbliebenen nicht in der Lage sein, die Beerdigungskosten zu übernehmen, muss das zuständige Sozialamt die Kosten tragen. Allerdings können dann weder der Verstorbene (per Testament) noch die Angehörigen Ansprüche an die Ausgestaltung der Beerdigung stellen. Diese wird mit aller Wahrscheinlichkeit besonders kostensparend – per Einäscherung und anonymer Beisetzung – durchgeführt. Wer die Art einer würdevollen Bestattung selbst bestimmen möchte, sollte daher eine rechtzeitige Todesfallabsicherung umsetzen. 

Als günstige Alternative zur Sterbeversicherung bietet hier eine Risikolebensversicherung wirksamen Schutz für Hinterbliebene

Sie können mithilfe einer Risikolebensversicherung Ihre Familie absichern, ein größeres Darlehen bzw. einen Kredit mit einer RLV absichern oder damit einfach für unvorhergesehene Umstände nach Ihrem Tod vorsorgen. Der größte Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung und einer Risikolebensversicherung liegt in der Höhe der Versicherungssumme. Während sie bei einer Sterbegeldversicherung vergleichsweise niedrig ist, sind bei einer Risikolebensversicherung nach entsprechender Ausgestaltung auch Auszahlungen in Millionenhöhe möglich, wodurch Angehörige umfassend abgesichert werden können.
 

Ein weiterer Unterschied zwischen Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung liegt in der jeweiligen Laufzeit. Beide Versicherungen zahlen, wenn der Versicherte verstirbt; allerdings muss bei der Risikolebensversicherung der Todeszeitpunkt auch innerhalb der Versicherungslaufzeit liegen. Hier ist somit eine sorgfältige, vorausschauende Planung zu empfehlen.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Risikolebensversicherung und die Sterbegeldversicherung im Vergleich.

 

 

Risikolebensversicherung

Sterbegeldversicherung

Kosten

Beiträge im Vergleich deutlich günstiger

insbesondere im fortgeschrittenen Alter hohe Beiträge

Versicherungsdauer

wird bei Vertragsabschluss festgelegt, umfasst meist mehrere Jahrzehnte

bis zum Tod des Versicherten

Versicherungssumme

große Versicherungssumme, häufig 6- oder sogar 7-stellig

geringe Versicherungssumme, 4- bis 5-stellig

Wartezeit

keine, es besteht sofortiger Versicherungsschutz

je nach Anbieter mehrjährige Wartezeit möglich

Gesundheitsprüfung

ist erforderlich

ist nicht notwendig

Begünstigter

frei wählbar

nicht immer frei wählbar

 

Im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung bietet eine Risikolebensversicherung umfassenden finanziellen Schutz für Hinterbliebene. Die Versicherungssumme geht in der Regel weit über die Beerdigungskosten hinaus, sodass damit eine eventuell aufklaffende Einkommenslücke geschlossen oder ein womöglich aufgenommener Kredit abbezahlt werden kann.

Besteht eine Risikolebensversicherung, ist eine Sterbegeldversicherung daher nicht zusätzlich erforderlich. Da eine Risikolebensversicherung eine größere Versicherungssumme bei geringeren monatlichen Beiträgen ermöglicht, ist diese in vielen Fällen die bessere Wahl. 

 

Sterbegeld, das aus einer Sterbegeldversicherung bezogen wird, muss in der Regel nicht versteuert werden. Klären Sie solche Fragen dennoch am besten immer auch mit einem Steuerberater.

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld an Versicherte mehr aus. 

Auch wenn Angehörige das Erbe ausschlagen, sind sie im Rahmen der Totenfürsorge verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen. Dabei greift die Reihenfolge der üblichen Unterhaltspflicht, Ehepartner sind demnach zuallererst in der Pflicht. Erst wenn die Angehörigen nachweislich nicht zahlen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten.