Wer eine Hausratversicherung abschließt, gibt die Wohnung an, für welche die Versicherung gelten soll. Hausrat, der sich in dieser Wohnung befindet, ist dann im Falle eines Schadens infolge von Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm oder Hagel versichert. Die Außenversicherung, die möglicher Bestandteil einer Hausratversicherung ist, sichert zusätzlich Hausrat ab, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet.

Wenn Sie bei der HUK24 eine Hausratversicherung abschließen, umfasst diese automatisch auch eine Außenversicherung. Dieser Artikel zeigt, warum diese zusätzliche Absicherung wichtig ist und worauf Sie achten sollten, um vom bestmöglichen Versicherungsschutz zu profitieren. 
 

Die Hausratversicherung gilt für den Hausrat einer bestimmten Wohnung, die bei Vertragsabschluss anzugeben ist. Zur Wohnung gehören aber nicht nur die eigentlichen Wohnräume, sondern auch ein allein genutzter Keller oder Schuppen, weitere Nebengebäude auf dem eigenen Grundstück und sogar eine Garage, sofern diese in der Nähe liegt. Dank der Hausratversicherung ist also ein umfassender Schutz des Hausrats gegeben.

Menschen halten sich normalerweise aber auch oft außerhalb dieser Bereiche auf: Sie sind mit dem Auto unterwegs, suchen ihren Arbeitsplatz auf, reisen in andere Städte und Länder oder verbringen Zeit in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. In all diesen Fällen schützt die Außenversicherung denjenigen Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Dieser Schutz gilt nicht nur am Wohnort der versicherten Person, sondern sogar weltweit, also beispielsweise auch während einer Auslandsreise. 


Übrigens: Auch Hausrat, der sich im eigenen Auto befindet, ist in der Außenversicherung versichert. Wenn also zum Beispiel dessen Kofferraum aufgebrochen und das Gepäck entwendet wird, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden für die versicherten Sachen. 

Die Außenversicherung gilt auch für Personen, die mit der versicherten Person in einer „häuslichen Gemeinschaft“, also mit dieser dauerhaft im selben Haushalt zusammenleben. Das bedeutet: Wenn Sie eine Hausratversicherung mit Außenversicherung abschließen, schützt diese auch den Hausrat Ihres Partners oder Ihrer Kinder – auch wenn diese Teile des Hausrats vorübergehend außerhalb der Wohnung lagern.

Sogar Teile des Hausrats fremder Personen sind häufig abgesichert, wenn sich die Gegenstände zum Schadenszeitpunkt in Ihrem Haushalt befunden und Sie sie regelmäßig gebraucht haben – wenn Sie sich also beispielsweise ein Küchengerät von einem Nachbarn geliehen oder dieser etwas bei Ihnen vergessen hatte, als es zum Schaden kam.

Für Eltern dürfte interessant sein, dass die Außenversicherung der Hausratversicherung auch dann für die eigenen Kinder gelten kann, wenn sie sich länger als 12 Monate in einer anderen Wohnung aufhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt lediglich vorübergehend ist, zum Beispiel weil das Kind eine Ausbildung absolviert oder studiert. Das Kind benötigt also während der Ausbildung oder des Studiums keine zusätzliche Hausratversicherung. Das gilt auch, wenn es einen Freiwilligendienst wie etwa den Freiwilligen Wehrdienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leistet. 

Die Außenversicherung leistet grundsätzlich in den gleichen Fällen wie die Hausratversicherung, also bei Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Sturm bzw. Hagel.

Bei Schäden, die durch Sturm und Hagel entstehen, sowie bei Einbrüchen ist der Hausrat dann durch die Außenversicherung abgesichert, wenn er sich in einem Gebäude befindet. Das bedeutet: Wenn ein Fahrrad aus dem abgeschlossenen Fahrradkeller der Ferienwohnung gestohlen wird, ersetzt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung den Schaden (sofern dieser nicht die vereinbarte Versicherungssumme überschreitet). Wurde das Fahrrad jedoch lediglich vor dem Gebäude angeschlossen, leistet die Außenversicherung nicht. 


Ein anderes Beispiel:
Drückt der Sturm das Fenster Ihres Hotelzimmers auf, sodass Ihr Gepäck durch eindringenden Regen beschädigt wird, übernimmt die Außenversicherung die Kosten. Das gilt jedoch nicht, wenn Ihr Gepäck vor dem Hotel gestanden hat und deshalb Sturm und Regen ausgesetzt war.

Ein Zelt gilt nicht als Gebäude: Hausrat, der in einem Zelt aufbewahrt wird, ist der Witterung beinahe schutzlos ausgesetzt und auch Dieben leicht zugänglich. Deshalb empfiehlt es sich, das Zelt nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder bei einem Ausflug zumindest die Nachbarn auf dem Campingplatz um Wachsamkeit zu bitten. 
 

Die meisten Versicherungsanbieter begrenzen bei der Außenversicherung die Höhe der Erstattung auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme oder auf maximal 10.000 €. Bei der HUK24 erhalten Sie stattdessen sogar eine Entschädigung in Höhe von bis zu 40 % der Versicherungssumme im Classic-Tarif. Diese Höhe ist in aller Regel ausreichend, um eventuelle Schäden zu ersetzen – schließlich bewahren Sie immer nur einen Teil Ihres Hausrats außerhalb der Wohnung auf. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Wertsachen andere Höchstgrenzen gelten können. 

Wenn Sie auf Reisen sind, ist Ihr Reisegepäck dank der Außenversicherung der HUK24 mit bis zu 40 % der Versicherungssumme abgesichert. Das gilt für alle Fälle, in denen die Hausratversicherung auch sonst leisten würde, also beispielsweise bei einem Brand.

Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung kann dennoch sinnvoll sein, denn sie kommt außerdem für Schäden auf, die nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind – etwa wenn das Gepäck bei einem Diebstahl (ohne Einbruch) entwendet wird oder wenn es beim Transport, zum Beispiel in der Bahn, aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Dieser Baustein ist übrigens im HUK24 Tarif „Classic PLUS“ bereits enthalten. 

Auch wenn Sie Ihren Hausrat nicht nur vorübergehend, sondern länger als 12 Monate in einem Ferien- oder Wochenendhaus lagern, schützt der Tarif Classic PLUS vor hohen Kosten. Bringen Sie Ihren Hausrat an einem Ort unter, der Überschwemmungen oder Lawinen ausgesetzt sein könnte, lohnt sich außerdem ein Blick auf die Elementarversicherung der HUK24.