Wenn ein Baum im Garten vor Ihrem Haus infolge eines Sturms umstürzt und das Dach Ihrer Garage zerstört oder ein vom Wind getriebener Gegenstand das Wohnzimmerfenster zertrümmert, kann eine Gebäudeversicherung für den Sturmschaden aufkommen. Die Versicherung greift bei Schäden am Haus des Versicherten oder an Nebengebäuden, die sich auf dessen Grundstück befinden. Es sind also in der Regel auch Schäden an Carports, Garagen oder kleinen Geräteschuppen mitversichert.
Der Schutz deckt in der Regel mehr als nur Sturmschäden ab – auch Schäden durch Feuer, Wasser und Hagel sind durch die Policen versicherbar.
Hinweis: Sollen Schäden infolge weiterer Naturgewalten – wie Überschwemmung oder Starkregen – abgedeckt sein, ist eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Die Versicherung zahlt die Kosten für die Reparatur oder für einen Neubau, falls dieser notwendig ist. Informieren Sie sich am besten vorab, ob im Schadensfall ein Ersatz zum Neuwert oder aber zum Wiederbeschaffungswert stattfindet und ob die Versicherungssumme gedeckelt ist.
Bereits Rohbauten können über eine Gebäudeversicherung geschützt werden, was empfehlenswert ist. Denn Baugerüste und halbfertige Hausfassaden können vom Sturm leicht davongerissen werden und den Rohbau beschädigen. Um die dadurch anfallenden Reparaturkosten zu decken, schließen Sie eine Gebäudeversicherung ab, die Sturmschäden an Rohbauten in ihre Leistungen einschließt. Die Sturmversicherung von HUK24 schützt Sie nicht nur, wenn Sie das Haus bereits bezogen haben, sondern schon während der Rohbauversicherung. Voraussetzung ist nur, dass das Dach fertig gedeckt ist und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind.