Wohn­gebäude­versicherung

  • Elementarschäden automatisch mitversichert
  • 20 Jahre lang Neubau-Rabatt
  • Monatliche Zahlweise möglich
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Wohn­gebäude­versicherung

  • Elementarschäden automatisch mitversichert
  • 20 Jahre lang Neubau-Rabatt
  • Monatliche Zahlweise möglich
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Beim Elementarschutz können Sie wählen zwischen: einer Selbstbeteiligung von 100.000 € oder einer Selbstbeteiligung von 500 €. In den Vertragsunterlagen nennen wir dies Elementarschutz Basis (Selbstbeteiligung 100.000 €) und Elementarschutz Classic (Selbstbeteiligung 500 €).

Wir empfehlen den Elementarschutz Classic mit einer geringen Selbstbeteiligung von 500 €. Damit sind Sie optimal gegen weitere Naturgefahren geschützt. Sie zahlen aber einen höheren Beitrag als beim Elementarschutz Basis.

Entscheiden Sie sich gegen den Elementarschutz Classic, bleiben Sie bei schweren Schäden durch die weiteren Naturgefahren nicht völlig schutzlos. Sie haben den Elementarschutz Basis mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 €. Mit diesem sichern wir bei schweren Naturkatastrophen die schlimmsten Folgen ab.

*Weitere Naturgefahren sind: Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. 

Der Neubau-Rabatt bietet Ihnen:

  • 20 Jahre Beitragsersparnis ab dem Tag der Bezugsfertigstellung
  • 50 % Beitragsrabatt im ersten Jahr

Danach sinkt der Rabatt um jährlich 2,5 %.

Beim Elementarschutz können Sie wählen zwischen: einer Selbstbeteiligung von 100.000 € oder einer Selbstbeteiligung von 500 €. In den Vertragsunterlagen nennen wir dies Elementarschutz Basis (Selbstbeteiligung 100.000 €) und Elementarschutz Classic (Selbstbeteiligung 500 €).

Wir empfehlen den Elementarschutz Classic mit einer geringen Selbstbeteiligung von 500 €. Damit sind Sie optimal gegen weitere Naturgefahren geschützt. Sie zahlen aber einen höheren Beitrag als beim Elementarschutz Basis.

Entscheiden Sie sich gegen den Elementarschutz Classic, bleiben Sie bei schweren Schäden durch die weiteren Naturgefahren nicht völlig schutzlos. Sie haben den Elementarschutz Basis mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 €. Mit diesem sichern wir bei schweren Naturkatastrophen die schlimmsten Folgen ab.

*Weitere Naturgefahren sind: Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. 

Der Neubau-Rabatt bietet Ihnen:

  • 20 Jahre Beitragsersparnis ab dem Tag der Bezugsfertigstellung
  • 50 % Beitragsrabatt im ersten Jahr

Danach sinkt der Rabatt um jährlich 2,5 %.

Leistungen der Wohn­gebäude­versicherung

Ein Sturm genügt – schon fehlt Ihrer Familie das Dach über dem Kopf. Der finanzielle Schaden kann Sie empfindlich treffen. Mit unserer Wohngebäudeversicherung sind Sie rundum gut geschützt.

Leistungen der Wohn­gebäude­versicherung

Ein Sturm genügt – schon fehlt Ihrer Familie das Dach über dem Kopf. Der finanzielle Schaden kann Sie empfindlich treffen. Mit unserer Wohngebäudeversicherung sind Sie rundum gut geschützt.

Ersatz zum Neubauwert
Zuverlässige Absicherung bei Schäden

Wir ersetzen Ihnen grundsätzlich den Neubauwert. Eine Begrenzung durch eine Versicherungssumme gibt es nicht. Auch wenn steigende Preise den Wert Ihres Hauses mit der Zeit erhöhen.

Voraussetzung ist, die Angaben in Ihrem Antrag – zum Beispiel zu Wohnfläche und Bauweise – entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen. Auch spätere An- und Umbauten am Haus müssen Sie uns sofort mitteilen.

Ohne Entschädigungsgrenze
Stabiler Schutz auch bei schwankendem Gebäudewert

Bei uns haben Sie keine feste Versicherungssumme. Stattdessen leisten wir im Schadenfall bis zum Neubauwert. Der ergibt sich aus Größe, Ausstattung und Ausbau Ihres Gebäudes. Ihr Versicherungsschutz passt sich so automatisch der Entwicklung der Baupreise an.

Für bestimmte Positionen und Leistungen können aber Entschädigungsgrenzen gelten.

Neubau-Rabatt und Neukauf-Rabatt
50 % sparen im ersten Jahr

Sie haben Ihr Haus neu gebaut? Oder es in den letzten zwei Jahren gekauft? Dann erhalten Sie bei uns einen Beitragsrabatt.

Der Neubau-Rabatt bietet Ihnen:

  • 20 Jahre Beitragsersparnis ab dem Tag der Bezugsfertigstellung
  • 50 % Nachlass im ersten Jahr
  • Danach sinkt der Rabatt um jährlich 2,5 %.

Der Neukauf-Rabatt gilt für Häuser, die Sie in den letzten zwei Jahren erworben haben. Er bietet Ihnen

  • 20 % Ersparnis im ersten Jahr
  • 10 % Ersparnis im zweiten Jahr

Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben. Das ist mit der Teilkasko versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen (auch Dachlawinen) sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.
  • Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
Grob fahrlässiges Verhalten
Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen zum Beispiel diese Fälle:

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus.
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand.

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders in unserer Wohngebäudeversicherung: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Rohbau-Versicherung
Beitragsfrei für bis zu 24 Monate Bauzeit

Wir versichern Ihren Neubau während der Bauphase gegen die Gefahren Feuer sowie Sturm und Hagel. Neben dem Wohnhaus sind auch dazugehörige Garagen und Carports versichert. Außerdem haben Sie Schutz für Baustoffe und Bauteile, die auf Ihrem Grundstück lagern.

Die beitragsfreie Rohbauversicherung läuft, bis Ihr Haus bezugsfertig hergestellt ist – längstens jedoch 24 Monate.

Ab Baubeginn sind Sie gegen Feuerschäden versichert.

Schutz gegen Sturm, Hagel & weitere Naturgefahren: Gilt ergänzend, sofern diese Gefahren für die Zeit nach Fertigstellung vereinbart wurden. Voraussetzung: Der Baukörper muss geschlossen sein (Dach fertig gedeckt, alle Außentüren und Fenster eingesetzt).

Ihr Schutz ab Bezugsfertigkeit

Ihr Haus ist bezugsfertig? Dann wird die Rohbauversicherung zur Wohngebäudeversicherung. Ihr Haus ist dann gegen alle Gefahren geschützt, die Sie beantragt haben. Das können zum Beispiel Leitungswasser, Rohrbruch und Frost oder weitere Naturgefahren sein. Beiträge zahlen Sie erst ab diesem Zeitpunkt.

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Infos zur Elementar­schaden­versicherung

Haus gegen Überschwemmung, Starkregen und mehr absichern. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Mehr erfahren

Gegen diese Gefahren ist Ihr Wohngebäude abgesichert

Den Umfang Ihrer Wohngebäudeversicherung bestimmen Sie selbst. Wir bieten Ihnen leistungsstarken Versicherungsschutz gegen die wichtigsten Gefahren.

Feuerschutz
Zum Beispiel bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion

Wenn Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung den Versicherungsschutz gegen Feuerschäden (also eine Gebäudebrandversicherung) abschließen, sind Sie in folgenden Fällen abgesichert:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Detonation, Verpuffung
  • Überspannungsschäden durch Blitz oder Blitzschlag
  • Implosionsschäden
  • Seng- und Schmorschäden
  • Schäden durch Ruß und Rauch
  • Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Ladung oder Teile
  • Rohbaufeuerversicherung beitragsfrei bis zu 24 Monate.
Wasserschutz
Zum Beispiel bei Leitungswasserschäden, Rohrbruch, Frost

Haben Sie Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen? Dann sind Sie gegen Schäden durch folgende Ursachen abgesichert:

  • Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt, z. B.
    • aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
    • aus Heizkörpern und Heizungsrohren (Fußbodenheizung bitte bei der Beantragung angeben)
    • aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, wenn diese mit dem Rohrsystem verbunden sind
    • aus Aquarien und Wasserbetten
  • Rohrbruch (innerhalb des versicherten Gebäudes) an
    • Wasserleitungen
    • Heizungsrohren
  • Frostschäden (innerhalb des versicherten Gebäudes), z.B. an
    • Waschbecken, Toiletten oder Badewannen
    • Wasserzählern
    • Heizkörpern und Armaturen
Sturmschutz
Zum Beispiel bei Sturm- und Hagelschäden

Mit dem Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm und Hagel sind Sie gegen folgende Fälle abgesichert:

  • Sturmschäden ab Windstärke 7
  • Hagelschäden
  • Folgeschäden eines Sturm- oder Hagelschadens, z.B. eindringender Regen, nachdem ein Sturm das Dach abgedeckt hat
Erweiterter Versicherungsschutz für Rohre
Bei Rohren außerhalb des Gebäudes

Außerhalb versicherter Gebäude gilt der Schutz bei Frost- und sonstigen Bruchschäden nicht für alle Rohre. Mit unserem Erweiterten Versicherungsschutz sichern Sie die wichtigsten Rohre ab.

Versicherung gegen weitere Naturgefahren
Zum Beispiel bei Überschwemmung, Rückstau, Starkregen und Erdbeben

Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck – wenn das Dach die Last von Schnee nicht aushält
  • Schnee- oder Eislawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossenen Türen, Fenster oder ähnlichen Öffnungen.

Beim Elementarschutz können Sie wählen: eine Selbstbeteiligung von 100.000 € oder eine Selbstbeteiligung von 500 €. In den Vertragsunterlagen nennen wir dies Elementarschutz Basis (Selbstbeteiligung 100.000 €) und Elementarschutz Classic (Selbstbeteiligung 500 €).

Wir empfehlen den Elementarschutz Classic. Es gilt eine geringe Selbstbeteiligung von 500 € - bei Erdbebenschäden in Höhe von 100.000 €. Damit sind Sie optimal gegen weitere Naturgefahren geschützt. Sie zahlen aber einen höheren Beitrag als beim Elementarschutz Basis. Durch das Updgrade im Classic-Tarif auf Erbeben PLUS, ist die Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden 500 €.

Entscheiden Sie sich gegen den Elementarschutz Classic, bleiben Sie bei schweren Schäden durch die weiteren Naturgefahren nicht völlig schutzlos. Sie haben den Elementarschutz Basis mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 €. Mit dem Elementarschutz Basis sichern wir bei schweren Naturkatastrophen die schlimmsten Folgen ab.

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Zusatzschutz für Ihre Wohn­gebäude­versicherung

Manche Häuser brauchen mehr Schutz. Das kann an der hochwertigen Ausstattung, dem Bach in der Nähe oder den Solarzellen auf dem Dach liegen. Nichts leichter als das: Ergänzen Sie einfach Ihre Wohngebäudeversicherung Classic günstig.

Zusatzschutz für Ihre Wohn­gebäude­versicherung

Manche Häuser brauchen mehr Schutz. Das kann an der hochwertigen Ausstattung, dem Bach in der Nähe oder den Solarzellen auf dem Dach liegen. Nichts leichter als das: Ergänzen Sie einfach Ihre Wohngebäudeversicherung Classic günstig.

Elementar­schaden­versicherung
Zum Beispiel bei Überschwemmung, Rückstau, Starkregen und Erdbeben

Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck – wenn das Dach die Last von Schnee nicht aushält
  • Schnee- oder Eislawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

Abgesichert sind Sie bei uns nach einer Wartezeit von 14 Tagen. Die Wartezeit läuft ab Eingang Ihres Antrags bei uns.

Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossenen Türen, Fenster oder ähnlichen Öffnungen.

Beim Elementarschutz können Sie wählen: eine Selbstbeteiligung von 100.000 € oder eine Selbstbeteiligung von 500 €. In den Vertragsunterlagen nennen wir dies Elementarschutz Basis (Selbstbeteiligung 100.000 €) und Elementarschutz Classic (Selbstbeteiligung 500 €).

Wir empfehlen den Elementarschutz Classic. Es gilt eine geringe Selbstbeteiligung von 500 € - bei Erdbebenschäden in Höhe von 100.000 €. Damit sind Sie optimal gegen weitere Naturgefahren geschützt. Sie zahlen aber einen höheren Beitrag als beim Elementarschutz Basis. Durch das Upgrade im Classic-Tarif auf Erdbeben PLUS, ist die Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden 500 €.

Entscheiden Sie sich gegen den Elementarschutz Classic, bleiben Sie bei schweren Schäden durch die weiteren Naturgefahren nicht völlig schutzlos. Sie haben den Elementarschutz Basis mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 €. Mit dem Elementarschutz Basis sichern wir bei schweren Naturkatastrophen die schlimmsten Folgen ab.

Glas­versicherung
Zahlt, wenn es geklirrt hat

Es kann ganz schnell gehen: Ein Windstoß knallt das offene Fenster zu und ein Riss geht mitten durch die Scheibe. Unsere Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff.

Bei Einfamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:

  • Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenscheiben, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen und Wintergärten
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)
  • Kochflächen und Induktionskochfelder aus Glaskeramik
  • Spiegel
  • Mobiliarverglasungen, z. B. von Vitrinen und Schränken
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine, Profilgläser, Betongläser und Lichtkuppeln
  • Auch die Scheiben Ihres Aquariums oder Terrariums können Sie auf Wunsch mitversichern.

Bei Zweifamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:

  • Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenscheiben, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen und Wintergärten
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine, Profilgläser, Betongläser und Lichtkuppeln
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben

Wir zahlen auch die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheiben und – falls nötig – die Notverglasung.

Nicht versichert sind:

  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt waren
  • Beleuchtungskörper wie Neonröhren
  • Optische Gläser wie Brillengläser oder Ferngläser
  • Hohlgläser wie Flaschen, Vasen oder Glaswaschbecken
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Photovoltaikanlagen
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff von Elektronikgeräten wie von Ihrem Handy oder Fernseher

Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll – und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.

Wohngebäude Classic PLUS
Premiumleistungen für den perfekten Schutz

Wohngebäude PLUS erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Schäden:

  • durch Vandalismus bis 10.000 €
  • an Außentüren, Schlössern, Fenstern, Rollläden oder Schutzgittern nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
  • durch Graffiti an den Außenwänden Ihres Hauses
  • durch Anprall eines Straßenfahrzeugs z. B. gegen die Hauswand oder den Zaun. Auch der Anprall von Schienen- und Wasserfahrzeugen ist versichert.
  • durch Meteoriten oder Weltraumschrott – z. B. Teile von Satelliten
  • durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung
  • Schäden durch wildlebende Säugetiere an Dämmungen und Unterspannbahnen
  • Privat genutzte Gewächshäuser (bis 3.000 €)

Zudem übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäude Classic PLUS die Kosten für:

  • die Beseitigung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt oder im Stamm abgeknickt sind
  • den Ersatz und die Wiederanpflanzung von Bäumen, die umgestürzt sind, sowie die Wiederherstellung von beschädigter Gartenbepflanzung . Voraussetzung: Die Bäume oder die Gartenbepflanzung wurden durch Blitzschlag oder Sturm beschädigt. Wir übernehmen höchstens 10.000 €.
  • Kosten infolge eines Aufbruchs durch Rauch- oder Gasmelder-Fehlalarm (bis 5.000 €).
  • Vorsorgemaßnahmen gegen Naturgefahren
Haus-/Wohnungs­schutz­brief
Mit Schlüsseldienst und Handwerkerservice

Beispiel: Ein Windstoß zieht die Tür zu. Sie stehen draußen – und der Schlüssel liegt drinnen. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist die unangenehme Situation schnell gelöst: Ein Schlüsseldienst öffnet Ihnen die Tür.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft Ihnen ganz praktisch. Zum Beispiel bei diesen Notfällen daheim:

  • Schädlingsbekämpfung: professionelle Beseitigung
  • Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissennestern: fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung
  • Elektro-Installateurservice: Reparatur defekter Elektroinstallationen
  • Datenrettung, zum Beispiel von PC, Laptop, Tablet oder externer Festplatte
  • Rohrreinigungsservice bei verstopften Abflussrohren
  • Dokumentendepot: Ihr elektronisches Archiv für Originaldokumente
  • Psychologische Erstberatung nach einem Einbruchdiebstahl
  • Schlüsseldienst: wenn Sie sich ausgesperrt haben oder bei Schlüsselverlust
  • Notheizung: wenn die Heizung streikt
  • Heizungs-Installateurservice: wenn Wasser aus der Heizung tropft
  • Sanitär-Installateurservice: bei defekten Armaturen, Boilern oder WC-Spülungen
  • Unterbringung Ihrer Haustiere, zum Beispiel Hunde, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen
  • Kinderbetreuung, zum Beispiel nach einem Unfall des betreuenden Elternteils

Für Ihre schnelle Hilfe zuhause arbeiten wir mit qualifizierten Dienstleistern in ganz Deutschland zusammen. Die Kosten bezahlen wir bis zu 750 € je Schadenfall — maximal 2.500 € im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot erledigen wir für Sie ohne Kostenbegrenzung. Die Organisation der Hilfsleistung muss über uns erfolgen. Rufen Sie dazu einfach die Ihnen bekannte Schutzbrief-Servicenummer an.

Bauherren­haftpflicht­versicherung
Für Ihren Neubau

Ihr Haus ist geplant oder befindet sich im Bau? Sichern Sie sich als Bauherr auch gegen Haftpflichtansprüche ab. Beantragen Sie den Schutz einfach zusammen mit der Wohngebäudeversicherung.

Als Bauherr muss man sich um viele Dinge kümmern. Denken Sie beispielsweise an die Sicherung der Baustelle sowie an Beleuchtung oder das Räumen und Streuen im Winter. Schnell kann es durch Unachtsamkeit zu einem teuren Schaden kommen.

Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie bis 15 Mio. € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ihr Bauvorhaben können Sie bei uns versichern, wenn

  • es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt,
  • die Bausumme 1 Mio. € nicht übersteigt und
  • Sie die Bauplanung und Bauleitung an einen Dritten (z. B. Bauträger) vergeben haben.
  • Sie führen einen Teil der Bauarbeiten selbst aus? Gegen einen geringen Zusatzbeitrag versichern wir auch Ihre Eigenleistung mit, und zwar bis zu 20% der Bausumme.

Den Beitrag zahlen Sie einmalig und das für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren Bauzeit.

Erneuerbare Energieanlagen
Einfach mitversichern

Sie haben eine Photovoltaikanlage? Eine Solar-oder Geothermieanlage? Oder eine sonstige Wärmepumpe? Mit unserer Allgefahrendeckung sind fast alle Schäden versichert.

Das sind zum Beispiel:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz anderer Personen
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Softwarefehler
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Frost
  • Eisgang. Von „Eisgang“ spricht man, wenn sich angetaute Eisplatten verschieben.

Bei Photovoltaikanlagen ersetzen wir außerdem:

  • Ertragsausfall bis zu 12 Monate, wenn der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird
  • Nutzungsausfall für bis zu 12 Monate, wenn der Strom selbst genutzt wird

Was gibt es bei den Anlagen zu beachten?

  • Die Anlage muss von einem Fachbetrieb montiert worden sein und betriebsfertig sein.
  • Die Größe der Modulflächen von der Bei einer Photovoltaikanlage darf die Modulfläche 100 Quadratmeter nicht übersteigen. Außerdem darf die Leistung der Anlage höchstens 50 kW-Peak betragen.
  • Bei Geothermieanlagen darf die Bohrung höchstens 400 m tief sein.

Was ist nicht versichert?

  • Krieg oder ähnliche Ereignisse
  • Sturmflut
  • Alterung oder betriebsbedingte Abnutzung
  • Bei Solar- und Geothermieanlagen sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen haben Sie zudem keinen Schutz für Schäden durch
    • nicht naturbedingte Erdsenkung
    • Grundwasser, das von anderen Gewässern aufgrund Hochwassers nachteilig beeinflusst wurde
    • Korrosion oder Abzehrungen
    • übermäßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen
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Allgemeine Fragen
Was deckt eine Gebäude­versicherung ab?

Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden an Hauptgebäude, Garagen und fest mit dem Hauptgebäude verbundenen Gebäudebestandteilen wie Heizung oder Sanitäranlagen ab. Versicherte Risiken sind typischerweise Feuer/Brand, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Rohrbruch-/Frostschäden.

Bei Elementarschäden können Sie wählen: eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €(Elementarschutz Classic) oder eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 € (Elementarschutz Basis, mindestens enthalten).

Was zahlt die Gebäude­versicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt Reparatur- oder Wiederaufbaukosten für das Gebäude bis zum Neubauwert. Bei Totalschaden ersetzen wir den Neubauwert, den das Gebäude unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls hatte. Mit der Innovationsgarantie profitieren Sie davon, wenn wir das Produkt künftig ausschließlich verbessern. Die Selbstbeteiligung liegt je nach Vereinbarung bei 0 €, 300 € oder 1.000 €.

Welche Sachen sind in der Wohn­gebäude­versicherung versichert?

Ihr Zuhause ist vom Keller bis zum Dach abgesichert. Neben dem Gebäude sind auch weitere Sachen mitversichert – vorausgesetzt diese befinden sich auf Ihrem Grundstück oder sind mit dem Haus fest verbunden. Dazu zählen:

  • Gebäudebestandteile wie die maßgefertigte Einbauküche oder am Haus angebrachte Satellitenanlage
  • Terrassen
  • Zubehör, das zur Nutzung oder Instandhaltung des Gebäudes dient, zum Beispiel Baumaterial oder Brennstoffe
  • Bis zu drei Garagen und Carports
  • Hof- und Gehwegbefestigungen sowie Einfriedungen aller Art – dazu zählen beispielsweise der Gartenzaun oder die Hecke an der Grundstücksgrenze
  • Masten und Freileitungen, Garten- und Wegebeleuchtung, Müllboxen, Hundezwinger und Ihre Klingel- und Briefkastenanlage
  • Pergolen und feste Pavillons
  • Erneuerbare Energien wie Photovoltaik- und Solaranlage sowie Geothermie- und Wärmepumpenanlagen. Zusätzlichen Schutz bietet unsere Allgefahrendeckung. Hier ist fast jede denkbare Gefahr versichert.
Sind Gartenhäuser mitversichert?

Ihr Gartenhaus bis 20 Quadratmeter Grundfläche ist in unserer Wohngebäudeversicherung beitragsfrei mitversichert. Ihr Gartenhaus muss sich auf demselben Grundstück wie Ihr Wohnhaus befinden.

Beinhaltet die Wohn­gebäude­versicherung auch eine Gebäudebrand­versicherung?

Ja, wenn Sie dies mit uns vereinbart haben. Dann ist in der Wohngebäudeversicherung von HUK24 die Brandversicherung für Ihr Haus fester Bestandteil. In den Tarifen Classic und Classic Plus sind Schäden durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Seng-/Schmorschäden sowie Nutzwärme (z. B. Kaminbrand) standardmäßig abgedeckt – inklusive Löschschäden sowie Schäden durch Ruß und Rauch. Während der Bauphase gilt dies für das Hauptgebäude, Garagen, Carports und Baustoffe (Rohbauversicherung).

Kann ich eine Wohn­gebäude­versicherung auch für ein Mehrfamilienhaus abschließen?

Ja, eine Wohngebäudeversicherung kann für Mehrfamilienhäuser abgeschlossen werden, sofern mindestens 50 % der Fläche fürs private Wohnen genutzt werden. Bei vermieteten Wohnungen oder gemischter Nutzung (z. B. Praxis und Wohnungen) gilt der Wohnanteil als entscheidend. Überwiegend gewerbliche Gebäude brauchen eine Gewerbeversicherung. HUK24 deckt Mehrfamilienhäuser in den Tarifen Classic und Plus inklusive Garagen und Gebäudebestandteilen ab.

Ist eine Wohn­gebäude­versicherung Pflicht?

Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung wird aber bei Hypothekendarlehen oft von Banken verlangt. Die Versicherung ist sehr empfehlenswert, weil Schäden an Ihrem Wohnhaus existenzbedrohende Kosten nach sich ziehen können. Durch den modularen Aufbau der Wohngebäudeversicherung zahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nur für die Leistungen, die Sie auch wirklich brauchen.

Wann ist es sinnvoll, eine verbundene Wohn­gebäude­versicherung abzuschließen?

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Gebäude nicht nur gegen ein Risiko, sondern gegen mehrere Risiken versichern wollen. Üblich ist ein Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie können zusätzlichen Schutz für Risiken wie weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben) oder Glasbruch vereinbaren, die in der Basis-Police oft nicht enthalten sind. Bei den weiteren Elementarschäden haben Sie die Wahl zwischen einer Selbstbeteiligung von 500 € oder 100.000 €. Eine Versicherung gegen Glasbruch können Sie optional hinzubuchen.

Kosten und Zusatzschutz
Wie hoch sind die Kosten einer Wohn­gebäude­versicherung?

Was die Gebäudeversicherung in Ihrem konkreten Fall kostet, hängt insbesondere vom gewählten Tarif, der Größe und Ausstattung des Gebäudes und der Region ab. Die Höhe der Beiträge wird auch von zusätzlich gewählten Optionen wie etwa dem Elementarschutz Classic beeinflusst. Für exakte Preise nutzen Sie am besten unseren Tarifrechner.

Benötige ich neben der Wohn­gebäude­versicherung auch eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt ihr Gebäude vor Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser.

Wenn jedoch Personen im Gebäude oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen, zum Beispiel aufgrund einer nicht nachgekommenen Streupflicht, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.

Für selbst genutzte Häuser sind Sie in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Vermieten Sie jedoch Immobilien oder sind Teil einer Eigentümergemeinschaft ist für solche Gefahren eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig.

Wie schneidet die HUK24 Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich ab?

Bei Vergleichsportalen wie Check24 oder Verivox finden Sie HUK24 regelmäßig unter den günstigsten Tarifen. Die Wohngebäudeversicherung der HUK24 bietet ein Top-Preis-Leistungsverhältnis ab 75 € / Jahr – inklusive Neuwertdeckung und Elementarschutz. Die Versicherung überzeugt außerdem durch 50 % Neubau-Rabatt und beitragsfreien Rohbauschutz.

Abgrenzung zur Hausrat­versicherung
Was ist der Unterschied zwischen der Hausrat­versicherung und der Wohn­gebäude­versicherung?

In der Regel springen beide Versicherungen bei den gleichen Schadenursachen ein. Sie unterscheiden sich nur bei den versicherten Gegenständen:

Die Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Sachen und bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Zum Beispiel Ihre Kleidung, Möbel oder die neue Heimkinoanlage.

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt Schäden an Ihrem Gebäude, an fest verbauten Gebäudeteilen und an Grundstücksbestandteilen. Dazu zählen das Dach, die Heizungsanlage oder der Gartenzaun.

Hauseigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, empfehlen wir den Abschluss der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Der Schutz der beiden Versicherungen ergänzt sich und Ihr Zuhause ist umfassend abgesichert.

Prävention gegen Unwetterschäden
Wie kann ich mein Haus oder meine Wohnung gegen Unwetter sichern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Immobilie gegen Unwetter absichern können. Dazu gehören die finanzielle Absicherung durch Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und dem Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung. Aber auch präventive Maßnahmen, um mögliche Schäden an Ihrem Eigenheim im Falle eines Unwetters zu verhindern oder abzumildern, sind möglich und sinnvoll.

Weitere Information zu diesen Themen finden Sie auf unserer Seite für Schadenprävention.

Einschränkungen beim Anschluss
Welche Häuser können nicht versichert werden?

In folgenden Fällen können wir Ihr Haus nicht versichern:

  • Das Haus wurde vor 1952 gebaut.
  • Das Haus verfügt über mehr als zwei Wohnungen.
  • Das Haus hat eine Wohnfläche von mehr als 300 Quadratmeter.
  • Das Haus hat ein „weiches“ Dach – zum Beispiel aus Schilf.
  • Das Haus ist komplett aus Holz.
  • Das Haus hat ein Fachwerk mit Lehmfüllung.
  • Das Haus hat eine Wandverkleidung aus brennbaren Stoffen – zum Beispiel aus Holz oder Kunststoff.
  • Das Haus hat eine Mischbauweise.
  • Das Haus hat eine oder mehrere offene Seiten oder ist ein Fertighaus ohne feuerfeste Verkleidung.
  • Das Haus ist renovierungsbedürftig.
  • Das Haus ist unbewohnt.
  • Das Haus wird ganz oder teilweise gewerblich genutzt – zum Beispiel Arztpraxen.
  • Das Haus dient nicht überwiegend zu Wohnzwecken – zum Beispiel Vereinshäuser.
  • Das Haus ist ein feuergefährlicher Betrieb – zum Beispiel Blumenladen oder Friseur.
  • Das Haus ist ein Nebengebäude – zum Beispiel Scheune.
  • Das Haus wird verwendet um Heu, Stroh oder sonstige leicht brennbare Materialien zu lagern.

Sie haben ein solches Haus? Gerne prüft die HUK-COBURG, ob sie den Versicherungsschutz übernehmen kann. Rufen Sie einfach kostenlos an unter 09561 96100.

Wichtige Unterlagen

Hier finden Sie wichtige Dokumente zum Nachlesen und Herunterladen.

Wohn­gebäude­versicherung
Versicherungs­bedingungen
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Wohn­gebäude­versicherung
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Glas­versicherung
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Bauherren­haftpflicht­versicherung
Versicherungs­bedingungen
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Digital.

Alle Versicherungsangelegenheiten bequem in wenigen Minuten von zuhause aus erledigen. – HUK24 bietet komplett digitale Prozesse, vom ersten Kontakt, über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadensmeldung.

Einfach.

Versicherungen einfach digital abschließen. – HUK24 achtet bei allen Services auf eine verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

Günstiger.

Niedrige Preise durch Online-Verwaltung, kostengünstige Prozesse und keine Provisionszahlungen. – HUK24 gibt es nur direkt bei HUK24 und auf keinen Vergleichsportalen. Entsprechende Preisvorteile werden an Kunden weitergereicht.

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