Ein Umzug kann Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Bei welchen Versicherungen Sie mit Veränderungen rechnen müssen und bei welchen Verträgen Sie unbedingt jede Veränderung des Wohnortes melden sollten, erfahren Sie hier. 

Bei bestimmten Versicherungsarten muss ein Umzug gemeldet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kfz-, Rechtsschutz-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Der Wohnungswechsel kann den Beitrag oftmals mit beeinflussen.

Wenn Sie umziehen, zieht Ihre Hausratversicherung mit Ihnen um. Dazu müssen Sie uns lediglich die neue Adresse und ggf. geänderte Angaben (wie die Wohnfläche) mitteilen. Gehen Sie dazu bitte in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" in Ihre Vertragsübersicht, wählen Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag aus und klicken Sie unten auf "Ändern". Auf der darauffolgenden Seite wählen Sie nun die Option "Wohnungswechsel" aus und füllen das anschließende Formular aus. 

 

Direkt zur Vertragsübersicht
Gut zu wissen
Während Sie umziehen besteht im aktuellen Tarif für bis zu drei Monate Versicherungsschutz in der neuen und der bisherigen Wohnung.

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Versicherer einen Wechsel des Wohnortes grundsätzlich mitteilen. Bei bestimmten Versicherungen kann ein neuer Wohnort aber auch Auswirkungen auf Ihren Beitrag haben. 

 

Kfz-Versicherung

Sie sind dazu verpflichtet, Ihrer Kfz-Versicherung einen Umzug anzuzeigen. Durch einen Adresswechsel in ein anderes Postleitzahlengebiet verändert sich unter Umständen auch Ihr Beitrag – im günstigsten Fall wird er sogar niedriger.

 

Rechtsschutzversicherung

Auch auf Ihre Rechtsschutzversicherung kann sich Ihr Umzug auswirken – wenn Sie beispielsweise von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung ziehen.

 

Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, sollten Sie Ihren Wohngebäudeversicherer informieren. Bei einer Veräußerung geht die Gebäudeversicherung auf den Erwerber über. Wenn Sie ein Haus erwerben, geht entsprechend eine dafür bestehende Gebäudeversicherung auf Sie über. Bei einem Neubau ist eine Wohngebäudeversicherung (neu) zu beantragen

 

 

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