Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung wird ein Fahrzeug als Oldtimer bezeichnet, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und einen ideellen Wert hat. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Fahrzeug ein Oldtimer. Das heißt, dass nicht jedes alte Fahrzeug automatisch ein Oldtimer ist. Fahrzeuge, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber beispielsweise in einem schlechten Zustand oder baulich stark verändert wurden, fallen nicht unter diese Definition.

 

Youngtimer hingegen sind meist zwischen 15 und 30 Jahre alt und erfüllen damit nicht die Bedingungen, um als Oldtimer klassifiziert zu werden. Dennoch handelt es sich um Liebhaberfahrzeuge und moderne Klassiker, die aus verschiedenen Gründen nicht als normales Nutzfahrzeug eingestuft werden (z. B. wenn sie nicht mehr hergestellt werden oder es nur wenige Exemplare gibt). 

Versicherungsschutz bieten wir Ihnen für Ihren Oldtimer oder Youngtimer analog dem Versicherungsschutz für normale Autos. Das heißt Sie können von der Kfz-Haftpflichtversicherung über die Teil- oder Vollkaskoversicherung bis hin zum Schutzbrief oder Fahrerschutz alles für Ihr Auto abschließen. Wir versichern Ihren Oldtimer oder Youngtimer in unserem leistungsstarken Classic Tarif. Es handelt sich also nicht um eine Spezialversicherung, sondern um die klassische und günstige Autoversicherung der HUK24.

 

Ihre Vorteile dabei sind:
 

  • Sehr günstiger Beitrag
  • Einfacher Vertragsabschluss
  • Kein Wertgutachten
  • Nutzung Ihrer bisherigen Schadenfreiheitsklasse bzw. Aufbau einer Schadenfreiheitsklasse 

Grundsätzlich erstatten wir Ihnen im Schadenfall die Reparaturkosten. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert, welcher durch ein DEKRA-Gutachten bestimmt wird. Dabei wird keine feste Entschädigungsleistung im Voraus vereinbart. Gern können Sie jedoch zusätzlich eigene Gutachten und Bilder einreichen.