Unfallhilfe für Geschädigte

Eine bei uns versicherte Person hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?

  • Als unfallbeteiligte Person den Schaden online melden
  • Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir das individuelle Vorgehen

Was passiert nach einer Meldung?

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Schritt 1 – Sie erhalten eine E-Mail als Bestätigung mit allen Angaben.

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Schritt 2 – Die Angaben werden durch unser Schadenteam geprüft.

Sprechblase

Schritt 3 – Wir besprechen mit Ihnen das weitere individuelle Vorgehen.

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Sie erhalten eine E-Mail als Bestätigung mit allen Angaben.

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Schritt 2
Die Angaben werden durch unser Schadenteam geprüft.

Schritt 3
Wir besprechen mit Ihnen das weitere individuelle Vorgehen.

Person mit Sprechblase

Unser Schadenteam steht Ihnen bei allen Fragen zur Abwicklung Ihres Schadens kompetent zur Verfügung. Wir beraten Sie gern und ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Regulierung. 

Exklusiv bieten wir Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit auf unser umfangreiches Netzwerk aus Partnerwerkstätten und Dienstleistern zuzugreifen. So profitieren Sie beispielsweise von herausragenden Serviceleistungen im Falle einer Fahrzeugreparatur. 

Wenn das Fahrzeug bei Ihnen zuhause, bei einem Abschleppunternehmen oder einer Werkstatt steht, rufen Sie uns bitte an und klären die weitere Vorgehensweise. Haben Sie den Schadenfall online gemeldet, warten Sie bitte unsere Rückmeldung dahingehend ab.

Steht das Fahrzeug noch an der Unfallstelle, beachten Sie bitte die Hinweise unter “Wie komme ich nach dem Unfall nach Hause?”

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, fährt Sie der Abschlepper gemeinsam mit dem Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.

Von dort aus können Sie öffentliche Verkehrsmittel oder, falls nicht vorhanden, ein Taxi nach Hause nehmen.

Die Belege können Sie uns per E-Mail an info@huk24.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte die Schaden-Nummer, die Sie nach der Schadenmeldung in ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben.

Grundsätzlich gibt es folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Reparatur des Fahrzeuges
  • Fiktive Abrechnung anhand eines Kostenvoranschlages
  • Abrechnung auf Totalschadenbasis

Welche davon für Ihr Fahrzeug in Frage kommt, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Nehmen Sie unser Angebot Schadenservice PLUS an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B.

  • ein kostenloses Ersatzfahrzeug
  • eine sechsjährige Garantie
  • einen Hol- und Bringservice

Bei diesem Rundum-Service unterbreiten wir Ihnen von der HUK-COBURG Vorschläge zu Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe.

Dies ist immer vom jeweiligen Schadenbild abhängig.

Ist Ihr Fahrzeug von fahrbereit und verkehrssicher, können Sie eine Werkstatt in der Nähe Ihres Wohnortes bzw. Arbeitsstätte wählen, sofern Sie das Fahrzeug von der Unfallstelle selbst dorthin bewegen können.

Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nicht fahrtüchtig ist, muss es in die nächstgelegene geeignete Werkstatt bei der Unfallstelle. Eine Überführung nach Hause ist nur in wenigen Sonderfällen erstattungsfähig.

Rufen Sie uns am besten an und wir klären die weiteren Vorgehensweisen mit Ihnen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei einen günstigen Mietwagen zu finden. Rufen Sie uns an, damit wir Sie bei der Suche unterstützen können.

Hat die bei uns versicherte Person den Schaden allein verschuldet, übernehmen wir die Kosten für Ihren Mietwagen in Höhe des abgestimmten Tagespreises in voller Höhe für die Dauer des unverzüglichen Reparaturzeitraumes.

Gut zu wissen: Wenn Sie anderweitig einen Mietwagen organisieren wollen, vergleichen Sie die Preise, in dem Sie 2-3 Angebote verschiedener Mietwagenfirmen einholen. Viele Vermieter berechnen bei Kfz-Unfällen sogenannte Unfallersatztarife. Diese sind häufig wesentlich teurer als bei privater oder geschäftlicher Anmietung. Überhöhte Tarife sind aber nach der Rechtssprechung von den Versicherern nicht uneingeschränkt zu erstatten.

In allen Schadenfällen prüfen wir das Verschulden der Beteiligten je nach Einzelfall.

Hierzu sind ein detaillierter Schadenhergang (ggf. mit Skizze) der Beteiligten und – sofern vorhanden – der europäische Unfallbericht, neutrale Zeugen oder auch amtliche Ermittlungen hilfreich.

Je besser sich unser Schadenteam ein Bild vom Schadenfall machen kann, desto schneller kann hierbei eine Entscheidung getroffen werden.

Trifft Sie auch eine Teilschuld, werden wir den Schadenfall entsprechend der Haftungsquote abrechnen. Haben beide Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld am Unfall (50 % / 50 %), werden wir alle berechtigten Ansprüche (Reparaturkosten, Kostenpauschale etc.) zu 50 % begleichen.

Damit wir den Fall schnellstmöglich für Sie abwickeln können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • sofern Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, eine Freigabeerklärung des Leasing- bzw. Finanzierungsgebers
  • Ihre Bankverbindung

Die Unterlagen können Sie uns einfach per E-Mail an info@huk24.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden-Nummer.