Gesetzliche Vorgaben
Die Verpflichtung, Drohnen zu versichern, besteht in Deutschland bereits seit vielen Jahren. Daran hat auch die EU-Drohnenverordnung aus dem Jahr 2021 nichts geändert. Die Versicherungsnummer einer Drohnenhaftpflicht ist eine Voraussetzung dafür, dass Piloten die notwendige Registrierung als Drohnenbetreiber überhaupt vornehmen können – ganz ähnlich wie die Autohaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Kfz-Zulassung ist.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein 4-, 6- oder 8-Propeller-Modell (sogenannte Quadrocopter, Hexacopter bzw. Octocopter) handelt; ob die Drohne selbstständig fliegt oder per Fernsteuerung kontrolliert wird; und ob sie privat oder gewerblich betrieben wird: Die Haftpflicht für die Drohne ist Pflicht – in jedem Fall. Drohnen sind nämlich in der Luftverkehrsordnung aufgeführt und somit anderen Fluggeräten gleichgesetzt – beispielsweise Flugmodellen, aber auch Motorseglern oder Flugzeugen.
Wichtig: Die obligatorische Drohnenversicherung bezieht sich auf die Haftpflicht. Sie deckt die Kosten für solche Schäden ab, die durch die Drohne verursacht worden sind – also Schäden, die Dritten entstehen. Nicht obligatorisch ist hingegen eine zusätzliche Drohnenkaskoversicherung, die an der Drohne selbst auftretende Schäden reguliert.
Es ist zu beachten, dass man beim Führen einer Drohne stets in der Lage sein muss, die Haftpflichtversicherung der Drohne nachzuweisen. Sie sollten also den Versicherungsschein immer bei sich haben. Er muss Informationen über die Deckungssumme sowie Umfang und Dauer der Versicherung enthalten. Eine Kopie – auch digital als Foto oder E-Mail-Anhang – ist dafür ausreichend. Wer auf Nachfrage den Nachweis über die Drohnenversicherung nicht erbringen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie in dem Fall, dass ein Führerschein beim Fahren nicht mitgeführt wird.