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Weitere häufige Fragen

Wie erhalte ich eine eVB-Nummer für die Zulassung/Ummeldung meines Fahrzeugs?

Gerne hilft Ihnen unser eVB-Assistent, damit Sie schnell die passende eVB-Nummer erhalten.

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Wann erhalte ich meine Beitragsrechnung?

Ihre Beitragsrechnung wird spätestens 1 Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags im Servicebereich unter "Mein Postfach" eingestellt. Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald Sie die Beitragsrechnung abrufen können.

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Wann wird mein Beitrag abgebucht?

Neuer Vertrag:

Wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und das Lastschriftverfahren vereinbart wurde, erfolgt die Abbuchung frühestens 5 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins.

Gut zu wissen: Ihr Versicherungsschutz bleibt trotz einer verzögerten Abbuchung vollständig bestehen!

 

Bestehender Vertrag:

Die Abbuchung des Folgebeitrags erfolgt zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags. Ist die Fälligkeit des Beitrags z. B. der 01.01., buchen wir den Beitrag frühestens zu diesem Zeitpunkt ab.

Tipp: Beachten Sie die Hinweise auf Ihrer Beitragsrechnung/Versicherungsschein. Dort erfahren Sie, wann der offene Beitrag frühestens eingezogen wird. Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung einige Tage später erfolgen kann.

Kann ich die HUK24 telefonisch erreichen?

Die HUK24 ist eine reine Onlineversicherung. Kommunikation und Beratung erfolgen deshalb ausschließlich online. Telefonischen Kontakt oder persönliche Gespräche in den Außenstellen der HUK-COBURG bieten wir nicht an.

Tipp: Viele Antworten finden Sie auf unseren Produktseiten, in Ratgebertexten oder über die Suche.

Warum wurde meine Einstufung (SF-Klasse) nachträglich geändert?

Beim Versichererwechsel stellen wir Ihren Versicherungsschein zunächst vorläufig auf Basis Ihres Online-Antrags aus. Anschließend fragen wir Ihre SF-Klasse beim Vorversicherer ab. Bestätigt der Vorversicherer eine andere SF-Klasse, passen wir Ihre Einstufung entsprechend an.

Hat sich Ihr Vorversicherer geirrt?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren ehemaligen Versicherer und bitten Sie um eine Berichtigung. Nur so können wir unsere Einstufung anpassen. Eine Korrektur durch uns erfolgt dann automatisch. Sie müssen uns nicht mehr informieren.

Reichen Sie uns bitte keine Vertragsunterlagen Ihrer Vorversicherung ein. Wir können diese nicht berücksichtigen.

Hinweis zu Sondereinstufungen:

  • Sondereinstufungen (z. B. durch Rabattschutz) sind nicht übertragbar und können bei uns nicht berücksichtigt werden.
  • Beim Versichererwechsel wird nur der tatsächliche Vertragsverlauf bestätigt, nicht die Sonderregelung.
  • Prüfen Sie bitte Ihren letzten Versicherungsschein oder die Beitragsrechnung. Dort finden Sie oft Hinweise auf eine Sondereinstufung.

Informationen bei Schaden

Weitere Informationen

Ratgeberportal

Schauen Sie gerne mal bei unserem Ratgeber vorbei. Dort haben wir viele weitere interessante Themen rund um das Thema Versicherung gesammelt.

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Oder werfen Sie einen Blick auf unser Videoportal. Dort beantwortet unser Versicherungscoach viele Fragen zu Versicherungen auf einfache und unterhaltsame Weise.

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