Bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags spielt auch der regelmäßige Stellplatz eine Rolle. Falls sich der Stellplatz geändert hat, z. B. durch Umzug oder Anbau, können Sie ihren Versicherungsvertrag wie folgt aktualisieren:
Dabei unterscheiden wir zwischen Einzel-Doppel-Garagen, reservierten Stellpllätzen in einer Tiefgarage, Carports und sonstigen Stellplätzen. Je besser der Stellplatz das Auto vor Versicherungsschäden schützt, desto geringer wird Ihr Beitrag.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, erlischt der Versicherungsvertrag nicht automatisch. Denn im Rahmen der Ruheversicherung besteht für Ihr Auto weiterhin Versicherungsschutz, wenn Sie es abgemeldet haben. Das gleiche gilt außerhalb des vereinbarten Saisonzeitraums, wenn Sie eine Versicherung mit Saisonkennzeichen abgeschlossen haben.
Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist.