Ein Saisonkennzeichen ermöglicht es Ihnen, Ihr Auto nur für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr zum Straßenverkehr zuzulassen. Ihr Vorteil: Sie müssen das Auto nicht jedes Jahr an- und abmelden und Sie zahlen den Versicherungsbeitrag auch nur für den ausgewählten Saisonzeitraum.

Auch für eine Saisonzulassung benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, um mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Sie können Ihre Versicherung ganz bequem online abschließen und wählen einfach in unserem Angebotsrechner bei der Frage nach dem Kennzeichen das "Saisonkennzeichen" aus und in welchen Monaten Sie mit dem Auto fahren möchten. Nach dem Antrag erhalten Sie direkt per E-Mail Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), mit der Sie Ihr Auto zulassen können.

 

Jetzt müssen Sie Ihr Auto nur noch mit einem Saisonkennzeichen zulassen. Das machen Sie wie gewohnt in Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Halten Sie Ihre eVB-Nummer bereit und geben Sie bei der Zulassung denselben Saisonzeitraum an, den Sie bereits für Ihre Versicherung ausgewählt haben.

Mit der Zulassung gilt Ihr Versicherungsschutz nun jedes Jahr für die ausgewählten Kalendermonate. Sie müssen Ihr Auto nicht abmelden in der Zeit außerhalb der Saison. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie außerhalb der Saison das Auto nicht fahren dürfen. 

Außerhalb des vereinbarten Saisonzeitraums dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht fahren. Aber: Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Versicherungsschutz. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. 

 

Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Wichtig: Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das heißt, dass das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht auf einer öffentlichen Straße gefahren oder geparkt werden darf.

 

Gut zu wissen: Für Zulassungsfahrten zur Wiederzulassung mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz.

 

 

Bei einer Versicherung mit Saisonkennzeichen zahlen Sie den Versicherungsbeitrag nur für die Monate, die Sie für das Saisonkennzeichen festgelegt haben.

Wenn Sie beispielsweise ein Saisonkennezichen von April bis September (also 6 Monate) haben, zahlen Sie auch nur die Hälfte des gewöhnlichen Jahresbeitrags für Ihre Kfz-Versicherung. 

Nein. Wenn Sie Ihre Versicherung nicht kündigen, gelten Zulassung und Verischerungsschutz auch in den folgenden Jahres für den von Ihnen definierten Saisonzeitraum. 

Ein Saisonzeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen. Damit Ihr Vertrag bei schadenfreiem Verlauf jeweils in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden kann, empfehlen wir, den Saisonzeitraum auf mindestens sechs Monate festzulegen.