Wohnwagenversicherung
Leistungen der Wohnwagenversicherung
Der nächste Ausflug oder Urlaub mit dem Wohnwagen steht bevor? Mit der HUK24 Wohnwagenversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Von der Kfz-Haftpflicht bis zur Teilkasko – ganz nach Ihrem Bedarf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Wohnwagens Pflicht. Sie kommt dafür auf, wenn durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.
Die Teilkasko sichert Ihren Wohnwagen gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, Raub
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
- Bruch der Verglasung
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
- Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden.
Mit der Vollkasko-Versicherung genießen Sie alle Leistungen der Teilkasko und sind zudem abgesichert bei Unfallschäden, die Sie selbst verursachen. Auch Vandalismus am Wohnwagen ist in der Vollkasko abgedeckt.
Die Wohnwagenversicherung der HUK24 ist speziell für die Anforderungen von Campern gemacht. Ihr Schutz greift sowohl bei Schäden, wenn Ihr Wohnwagen angehängt ist, als auch beim Rangieren per Hand.
Wir versichern privat genutzte Wohnwägen. Gewerblich genutzte Wohwägen, bei denen durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, können wir nicht versichern.
Häufige Fragen zur Wohnwagenversicherung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wohnwagen kaufen und diesen zum Straßenverkehr zulassen möchten, ist der Abschluss einer Wohnwagenversicherung für Sie gesetzlich verpflichtend. Er kann deshalb nicht, wie häufig vermutet, über das Zugfahrzeug mitversichert werden. Dies ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2002 nicht mehr möglich.
Die HUK24 versichert Anhänger zur Güterbeförderung und Wohnwagen.
Nicht über uns versicherbar sind:
- Gewerblich genutzte Anhänger, bei der durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, z. B. Güter werden gegen Entgelt befördert.
- Anhänger zur Güterbeförderung mit einem derzeitigen Gesamtwert von 50.000 Euro oder mehr.