Wohnmobil­versicherung

  • Kfz-Haftpflicht mit 100 Mio. € Sicherheit
  • Günstige Voll- und Teilkaskoversicherung
  • HUK-COBURG Schadenservice im In- und Ausland

Im Zeitraum vom 23.03. 00:01 Uhr bis 31.03.2026 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Wohnmobilversicherung auf www.huk24.de einen absoluten Rabatt in der Höhe von 15 € zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.

Voraussetzungen:

Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, kein Fahrzeugwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Wohnmobilversicherungsvertrags bei HUK24 oder HUK-COBURG gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt.

Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden. 

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Leistungen der Wohnmobil­versicherung

Die günstige Wohnmobilversicherung der HUK24 umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnmobile. Optional können Sie eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ergänzen, um Ihr Wohnmobil zusätzlich z. B. bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse, Glasbruch, selbst verursachte Unfallschäden oder Vandalismus abzusichern.

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnobile?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Wohnmobile gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen unbeabsichtigt mit Ihrem Wohnmobil zufügen. Die HUK24 leistet bis zu 100 Millionen € - bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € pro geschädigte Person.

Wozu dient eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Anmeldung und Nutzung eines Kraftfahrzeugs, also auch für Wohnmobile und Camper. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Wohnmobil herbeiführen: wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen oder Sach- bzw. Vermögensschäden entstehen. Ein Wohnmobil darf ohne diese Versicherung nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung – ob für Wohnmobile oder andere Kraftfahrzeuge – gibt es gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen. Sie liegen bei 7,5 Millionen € für Personenschäden, bei 1,3 Millionen € für Sachschäden und bei 50.000 € für Vermögensschäden.

Allerdings kommt es bei Unfällen im Straßenverkehr oft zu Schäden, die deutlich höhere Kosten verursachen – etwa wenn Personen verletzt werden und eine dauerhafte Behinderung erleiden. Dann fallen möglicherweise Kosten für Schmerzensgeld , den lebenslangen Verdienstausfall oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung an.

Deshalb setzt unsere Versicherung für Wohnmobile Beträge an, die deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen liegen.

 

Was leistet eine Teilkasko-Wohnmobilversicherung?

Die Teilkasko Wohnmobilversicherung schützt Sie vor Kosten bei bestimmten Schäden an Ihrem Wohnmobil, zum Beispiel:

  • Schäden durch einen Brand oder eine Explosion
  • Diebstahl oder Raub des Wohnmobils
  • Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch
  • Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung am Wohnmobil
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden

Was leistet die Vollkasko-Wohnmobilversicherung?

Mit der Vollkasko-Versicherung für Ihr Wohnmobil genießen Sie alle Leistungen der Teilkasko und sind zudem abgesichert bei Unfallschäden, die Sie selbst verursachen. Ebenso übernimmt die Vollkasko für Ihr Wohnmobil die Kosten für Schäden durch Vandalismus und durch den Transport auf einer Fähre oder einem Schiff.

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Eine stilisierte Darstellung eines Handy, auf dem Zusatzbausteine einer Versicherung abgebildet sind

Zusatzschutz für Ihre Wohnmobil­versicherung

Zusätzlich zu Ihrer Wohnmobil- und Camper-Versicherung können Sie bei der HUK24 weitere Bausteine wählen: Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, der Fahrerschutz sichert den Fahrer bei Personenschäden ab, und der Ausland-Schadenschutz unterstützt bei teil - und unverschuldeten Unfällen im Ausland. Stellen Sie sich Ihre günstige Wohnmobilversicherung so zusammen, dass sie zu Ihren Ansprüchen passt.

Was ist ein Schutzbrief?

Der Schutzbrief der HUK24 erweitert Ihre Wohnmobilversicherung um eine Pannenhilfe: Bei einem Unfall oder wenn Sie aufgrund eines anderen Schadens nicht weiterfahren können, sind wir rund um die Uhr für Sie da. Wir organisieren Hilfsmaßnahmen und erstatten Ihnen Kosten.

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Versicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Wann und wo gilt der Schutzbrief?

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

Die Versicherung eines Wohnmobils über 3,5 t ist möglich: Zulässig ist eine Gesamtmasse von bis zu 7,49 t.

Hinweis: Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Warum ist der Fahrerschutz wichtig?

Der Fahrerschutz schließt eine wichtige Absicherungslücke: Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Wohnmobile zahlt nämlich nur dann, wenn Dritten ein Schaden entsteht, nicht aber, wenn der Fahrer selbst verletzt wird. Da die Kosten eines Personenschadens enorm sein können, ist die Absicherung wichtig. Erleiden Sie als Fahrer beim Gebrauch des Fahrzeugs einen Schaden, ist das aber nicht der Fall – und genau diese Lücke schließt unser Fahrerschutz: Er ist zur Stelle, wenn kein anderer für die Ansprüche aufkommt, beispielsweise bei einem selbst- oder teilverschuldeten Unfall oder fehlendemUnfallgegner. Wir leisten bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall.

Was leistet der Fahrerschutz der HUK24?

Unser Fahrerschutz sichert Sie bei Personenschäden ab, wenn Sie mit dem Auto, Campingfahrzeug oder Lieferwagen fahren, das Fahrzeug abstellen, be- oder entladen. Unser Fahrerschutz gilt für alle berechtigten Fahrer des Kfz (mit bis zu 15 Millionen € je Schadenfall). Sie erhalten zum Beispiel

  • eine Erstattung für den Verdienstausfall,
  • Schmerzensgeld,
  • Krankenhaus-Tagegeld,
  • die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung
  • oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie.

Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an. Das Krankenhaus-Tagegeld, zahlen wir jedoch an Sie und auch an Ihre Mitfahrer unabhängig davon, ob ein anderer ersatzpflichtig ist oder nicht.

 

Der Ausland-Schadenschutz hilft, wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil im Ausland unverschuldet in einen Unfall geraten und der Unfallgegner nicht oder schlechter versichert ist als in Deutschland vorgeschrieben.

Wohnmobilfahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.

 

Warum ist ein Ausland-Schadenschutz wichtig?

In anderen Ländern sind die Kfz-Versicherungssummen mitunter niedriger, oder ein Unfallgegner ist gar nicht versichert. In diesem Fall schützt der Ausland-Schadenschutz Sie vor hohen Kosten.
Wenn Sie Ihr Wohnmobil mit Ausland-Schadenschutz versichern, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat – so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Schadenersatzrecht bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden maximal 15 Mio. € je geschädigte Person).
Die Versicherung von Wohnmobilen über 3,5 t und bis zu 7,49 t ist zulässig.

 

Leistungen des Ausland-Schadenschutzes der HUK24:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Wir decken Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren ab – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahestehende Personen an.

In welchen Ländern gilt der Ausland-Schadenschutz der Wohmobilversicherung?

Der Schadenschutz gilt in der Europäischen Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht.

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Häufige Fragen rund um die Wohnmobil­versicherung

Wie erhalte ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)?

Ihre eVB-Nummer erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Antrag auf eine Wohnmobilversicherung über unseren Online-Rechner abgeschlossen haben. In seltenen Fällen kommt die E-Mail erst am nächsten Werktag zu Ihnen.

Was kostet eine Wohmobilversicherung?

Die Kosten für die Versicherung Ihres Wohnmobils hängen unter anderem vom Fahrzeug, Ihrem Wohnort, der jährlichen Fahrleistung und dem gewählten Versicherungsumfang ab. Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie die Kosten für Ihre Wohnmobilversicherung in wenigen Minuten selbst berechnen.

Da wir keine Provisionen an Vergleichsportale zahlen, werden Sie auf diesen keinen Vergleich mit der Wohnmobilversicherung der HUK24 finden. Dadurch sparen wir Kosten und können Ihnen eine besonders günstige Versicherung für Ihr Wohnmobil anbieten.

Ich möchte mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern. In welche Schadenfreiheitsklasse wird es eingestuft?

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir anhand Ihrer Angaben die mögliche Vertragseinstufung und nehmen diese automatisch vor.

Ein Campingfahrzeug kann bei der HUK24 unter bestimmten Voraussetzungen als Zweitfahrzeug mit Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 oder 2 starten. Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir anhand Ihrer Angaben die mögliche Vertragseinstufung und nehmen diese automatisch vor.

Ein Campingfahrzeug kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 oder 2 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist in die SF 1, 2 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Campingfahrzeugen maximal in die SF 2.
In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF 0 zu Grunde gelegt.

Bietet die HUK24 auch eine SF-Verdoppelung an, sodass mein Zweitfahrzeug die gleiche SF wie das Erstfahrzeug bekommt?
Nein. Sollte Ihnen ein solches Angebot vorliegen, bitten wir Sie, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Häufig muss der Erstvertrag bei derselben Gesellschaft bestehen; im Schadenfall werden beide Verträge zurückgestuft.

Wichtiger Hinweis zum Schluss:
Jeder Versicherer kann seine Prämien, Tarife und Bedingungen frei gestalten. Dies hat zur Folge, dass die verschiedenen Gesellschaften zum Teil recht unterschiedliche Regelungen für Ersteinstufungen und Zweitwagen anwenden. Sondereinstufungen, die in unseren Tarifen nicht geregelt sind, können nicht berücksichtigt werden.

Wie wird meine im EWR-Ausland ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung berücksichtigt?

Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung.

Ist die Versicherung eines Wohmobils über 3,5 t möglich?

Ja. Unser Online-Tarifrechner fragt unter anderem auch die Gesamtmasse Ihres Wohnmobils ab, um auf dieser Basis Ihren Beitrag zu berechnen.

Kann ich über die Wohnmobilversicherung einen Wohnwagen versichern?

Nein. Mit der Wohnmobilversicherung können Sie nur motorisierte Campingfahrzeuge absichern. Für nicht-motorisierte Wohnwagen (Anhänger) nutzen Sie bitte die Anhängerversicherung. Damit sichern Sie den Wohnwagen umfassend ab. Den Versicherungsschutz stellen Sie sich selbst aus Haftpflicht und Teilkasko. zusammen.

 

Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist wichtig, wenn der Wohnwagen nicht am Zugfahrzeug hängt und ein Schaden passiert. Beispiel : Sie rangieren den Wohnwagen auf dem Campingplatz und das Auto des Nachbarn bekommt eine Delle.


Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung schützt den Wert Ihres Wohnwagens unter anderem bei Diebstahl, wenn ein Sturm den Wagen umkippt oder wenn Hagel die Karosserie beschädigt. Für Dauercamper bietet die HUK24 keinen Versicherungsschutz an.

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