Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Anhänger kaufen und diesen zum Transport verwenden möchten, ist der Abschluss einer Anhänger-Versicherung für Sie gesetzlich verpflichtend. Ihr Anhänger kann deshalb nicht, wie häufig vermutet, über das Zugfahrzeug mitversichert werden.
Diese Mitversicherung über den PKW oder ein anderes Zugfahrzeug war bis 2002 noch möglich, wurde jedoch durch eine Gesetzesänderung aufgehoben, da die Regulierung von Unfällen häufig zu einem Problem geworden war. Aus diesem Grund müssen Anhänger seit diesem Zeitpunkt über eine eigenständige Anhängerversicherung abgesichert werden.