Sterbegeld­versicherung

Ein Produkt der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG

Die Sterbegeldversicherung ist ein Produkt der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Fordern Sie direkt online ein unverbindliches Angebot an – schnell, einfach und ohne Termin. Ihre Angaben werden dabei an die HUK-COBURG weitergeleitet.

  • Einfach abschließen - ganz ohne Gesundheitsprüfung
  • Schnelle Auszahlung der Versicherungssumme innerhalb von 5 Tagen
  • Versicherungssumme zwischen 5.000 € und 20.000 €
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Ihre Sterbegeld­versicherung: Gut vorsorgen, wenn Sie einmal nicht mehr da sind

Ein Todesfall trifft Angehörige oft unerwartet – emotional und finanziell. Die Kosten für eine würdige Bestattung liegen schnell im vierstelligen Bereich. Das gesetzliche „Sterbegeld" der Krankenkassen wurde bereits 2004 gestrichen. Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie vor und entlasten Ihre Angehörigen im Ernstfall spürbar.

Sie können Ihre Sterbegeldversicherung in fünf Stufen abschließen – je nach gewünschter Absicherung und persönlichem Budget:

  • 5.000 € – Grundschutz für eine einfache, aber würdevolle Bestattung
  • 7.500 € – solider Standard, wenn die genaue Bestattungsart noch offen ist
  • 10.000 € – komfortable Absicherung inkl. individueller Wünsche (z. B. Trauerfeier, Grabgestaltung)
  • 15.000 € – erweiterter Schutz, auch für höhere Friedhofs- und Bestatterkosten in teuren Regionen
  • 20.000 € – maximale finanzielle Freiheit für einen besonders persönlich gestalteten Abschied

Zusätzlich beteiligen wir Sie an den erzielten Überschüssen: Dadurch kann Ihre ursprünglich gewählte Versicherungssumme im Laufe der Zeit anwachsen und im Leistungsfall höher ausfallen. So sorgen Sie nicht nur rechtzeitig vor, sondern schaffen gleichzeitig ein finanzielles Plus für Ihre Hinterbliebenen.

Im Todesfall steht Ihren Hinterbliebenen der vereinbarte Betrag vollständig zur Verfügung – frei nutzbar für alles, was in dieser schweren Zeit finanziell zu bewältigen ist.

Wir investieren die für Ihre Sterbegeldversicherung eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt, damit Sie von den dort erzielten Chancen profitieren können. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Altersvorsorgeprodukt, sondern ausschließlich um eine Absicherung der vereinbarten Geldsumme für Ihre Bestattung und die Entlastung Ihrer Angehörigen im Todesfall.

Bei Tod durch einen Unfall greift Ihr Schutz ohne jede Wartezeit: Wir leisten vom ersten Tag an und zahlen die volle vereinbarte Versicherungssumme aus – so sind Ihre Angehörigen bei einem plötzlichen Unfalltod sofort finanziell abgesichert.

Zusätzlich gelten klare Regelungen für alle anderen Todesfälle:

  • Innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre erstatten wir im Todesfall die bis dahin eingezahlten Beiträge.
  • Nach Ablauf von drei Jahren zahlen wir im Todesfall die komplette Versicherungssumme, die Sie ursprünglich gewählt haben – zuzüglich möglicher Überschüsse.

So kombinieren Sie eine Sofortleistung bei Unfalltod mit einer verlässlichen Absicherung für alle anderen Todesursachen.

Sie können unsere Sterbegeldversicherung einfach und bequem beantragen, ohne ärztliche Untersuchungen oder detaillierte Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Vorerkrankungen müssen nicht offengelegt werden – so erhalten Sie schnell und unkompliziert finanziellen Schutz für Ihre Angehörigen.

Mit unserer Sterbegeldversicherung profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen, die Ihre Vorsorge noch komfortabler machen:

  • Beitragsfrei ab 85 Jahren – Sie behalten Ihren kompletten Schutz, zahlen aber keine Beiträge mehr.
  • Rückzahlung der Beiträge in den ersten 3 Jahren – verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erstatten wir die bis dahin eingezahlten Beiträge.
  • Schnelle Auszahlung im Todesfall – in der Regel erfolgt die Auszahlung der Leistung innerhalb von fünf Tagen nach Meldung des Todesfalls, sodass Ihre Angehörigen zügig über das Geld verfügen können.
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Bestattungskosten: Mit welchen Ausgaben Angehörige rechnen müssen

Für eine Bestattung fallen in Deutschland im Schnitt 6.000 bis 10.000 € an – abhängig von Region, Bestattungsart und persönlichen Wünschen. Da die gesetzliche Unterstützung entfallen ist, tragen Angehörige diese Summe heute meist vollständig selbst. Die Sterbegeldversicherung schafft hier Sicherheit: Sie legen frühzeitig eine Summe fest, auf die sich Ihre Familie im Ernstfall verlassen kann.

Aufwendungen Erdbestattung Baumbestattung
Sarg / Urne ca. 2.100 € ca. 1.000 €
Bestatterleistung und Urkunden ca. 1.000 € ca. 1.000 €
Todesanzeige und Trauerfeier ca. 900 € ca. 900 €
Steinmetz- und Gärtnerleistungen / Grabplatz oder Baum ca. 4.000 € ca. 1.100 €
Friedhofsgebühren / Beisetzungsgebühren ca. 2.100 € ca. 600 €
Einäscherung im Krematorium entfällt ca. 300 €
Summe ca. 10.100 € ca. 4.900 €

 

Unser Tipp: Viele entscheiden sich für 7.500 € - damit sind Ihre Angehörigen gut abgesichert, auch wenn die genaue Bestattungsart noch offen ist.

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Das bietet Ihnen die Sterbegeld­versicherung der HUK-COBURG

Diese Vorteile unterscheiden die private Vorsorge von der früheren gesetzlichen Unterstützung:

Vorteil Sterbegeldversicherung Gesetzliche Krankenkasse
Sofortige Auszahlung bei Unfalltod
Garantierte Versicherungssumme
Beitrag flexibel gestaltbar

Keine Gesundheitsprüfung

Überschussbeteiligung möglich

Erhöhte Kraftanstrengung

Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.

Bewusstseinsstörungen durch Alkohol

Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit verursacht wurden.

Wichtig: Für bestimmte Situationen gelten Promillegrenzen:

  • Bei Lenkern von Kraftfahrzeugen darf die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt nicht übersteigen.
  • Als Radfahrer darf die Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigen.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Bei folgenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlen wir die Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, mind. 10.000 €, max. 20.000 €:

  • Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks
  • Amputation einer ganzen Hand oder eines ganzen Fußes
  • Vollständige Erblindung oder Verlust eines Auges
  • Verbrennung zweiten oder dritten Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades

Wichtig: Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

Wir ersetzen die üblichen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, egal ob von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung). 

Sofortzahlung bei Knochenbrüchen

Die Sofortzahlung leisten wir bei einer Knochenfraktur nach einem Unfall. Dazu zählt auch ein Haarriss des Knochens.

Wichtig: Die versicherte Person

  • war wegen der Verletzung in medizinisch notwendiger Heilbehandlung und
  • hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen lassen und
  • hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.
Behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung

Macht eine unfallbedingte Invalidität es medizinisch erforderlich, Kraftfahrzeug oder Wohnung der versicherten Person behindertengerecht umzubauen, unterstützen wir mit folgenden Leistungen:

  • Wir beraten über geeignete behindertengerechte Anpassungen
  • Wir organisieren den behindertengerechten Umbau
  • Wir übernehmen die Kosten bis zu 30.000 € ab einem Invaliditätsgrad von 30 %, z. B. für den Umbau oder eine vorübergehende behindertengerechte Unterkunft während des Umbaus der Wohnung. Der Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.
Rooming-In bei Kindern unter 18 Jahren

Begleiten Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus und wurde ein zusätzliches Krankenhausbett bereitgestellt (Rooming-In)? Dann verdoppeln wir ein vereinbartes Krankenhaus-Tagegeld in der Kinderunfallversicherung für die Dauer der Begleitung.

Psychologische Soforthilfe nach Unfall, Überfall oder Geiselnahme

Sie oder die versicherte Person wünschen psychologischen Rat, weil Sie einen Unfall hatten? Oder weil Sie Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden sind? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für das Gespräch übernehmen wir bis zu 500 €.

Kosmetische Operationen

„Kosmetische Operation“ ist eine ärztliche Behandlung, die nach dem Abschluss der Heilbehandlung erfolgt. Sie hat zum Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.

Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen, der sich eine versicherte Person wegen eines Unfalls unterzogen hat. Dabei wurde die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall vorgenommen. Bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag.

Wir begleichen bspw. Arzthonorare, notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, durch den Unfall verlorene Zähne.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).

Rücktransport an den Wohnsitz

Wir ersetzen die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).

Reha-Beihilfe

Wir zahlen eine Reha-Beihilfe einmalig je Unfall, wenn:

  • die versicherte Person einen Unfall hatte und
  • durch diesen invalide geworden ist und
  • wegen dieser Gesundheitsschäden eine medizinisch notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt hat.

Wichtig:

  • Die Reha muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattgefunden haben und mindestens drei Wochen angedauert haben.
  • Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschluss-Rehas und stationären Weiterbehandlungen.
Knochenbrüche und Oberschenkelhalsbruch

Versichert sind unfallbedingte Knochenbrüche, wegen der eine medizinisch notwendige Heilbehandlung notwendig war. Versichert sind auch Oberschenkelhalsbrüche.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Krankenhausaufenthalt bzw. der ambulanten Behandlung.

Verbesserte Gliedertaxe mitversicherbar

Damit erhöhen sich sämtliche in der Gliedertaxe aufgeführten  Prozentwerte um mindestens 20 %.

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Häufige Fragen rund um die Sterbegeld­versicherung

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Vorsorge für den Todesfall. Im Ernstfall erhalten Ihre Angehörigen eine vorher festgelegte Geldsumme – frei verwendbar, zum Beispiel für die Bestattung. So müssen sie sich nicht zusätzlich um die Finanzierung kümmern.

Wie viel kostet eine Sterbegeldversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei Abschluss und der gewählten Versicherungssumme. Je früher Sie abschließen, desto günstiger in der Regel der monatliche Beitrag. Die genaue Höhe erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Angebot, das Sie direkt online anfordern können.

Wie funktioniert die Sterbegeldversicherung?

Sie legen eine Versicherungssumme zwischen 5.000 € und 20.000 € fest und zahlen dafür einen monatlichen Beitrag. Im Todesfall wird die vereinbarte Summe in der Regel innerhalb von 5 Tagen an Ihre Angehörigen ausgezahlt – ganz ohne Gesundheitsprüfung bei Abschluss.

Wann ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Immer dann, wenn Sie Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell entlasten möchten – etwa bei den Kosten für die Bestattung. Besonders empfehlenswert ist sie für Menschen, die frühzeitig vorsorgen und ihren Liebsten Sicherheit geben möchten.

Was kostet eine Beerdigung?

Die Kosten liegen in Deutschland im Schnitt zwischen 6.000 € und 10.000 € – abhängig von Region, Bestattungsart und individuellen Wünschen. Eine Erdbestattung ist dabei meist teurer als eine Baumbestattung.

Ab welchem Alter kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?

In der Regel ist ein Abschluss zwischen dem 40. und 80. Lebensjahr möglich – die Sterbegeldversicherung eignet sich damit auch besonders gut für Rentnerinnen und Rentner, die frühzeitig für den Ernstfall vorsorgen möchten. Die genauen Altersgrenzen erfahren Sie in Ihrem persönlichen Angebot, das Sie unkompliziert online anfordern können.

Muss ich zuerst einen Beratungstermin vereinbaren?

Nein. Sie können direkt online ein unverbindliches Angebot anfordern – ganz ohne vorherigen Termin. Wenn Sie vorab noch Fragen klären möchten, steht Ihnen auf Wunsch natürlich auch eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Ist die Auszahlung im Todesfall steuerfrei?

Ja, die Auszahlung der Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei. Je nach Höhe können allerdings Freibeträge bei der Erbschaftssteuer relevant werden – dazu berät Sie die HUK-COBURG gerne individuell.

Für wen lohnt sich eine Sterbegeldversicherung besonders?

Besonders sinnvoll ist sie für Menschen, die ihre Angehörigen im Todesfall nicht mit den Bestattungskosten belasten möchten – etwa für Alleinstehende, Ehepaare oder Familien ohne größere Rücklagen.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Nein. Die Sterbegeldversicherung der HUK-COBURG wird ganz ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen – Sie müssen also keine Gesundheitsfragen beantworten und keine Angaben zu Vorerkrankungen machen. Das macht den Abschluss auch für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen einfach und unkompliziert.

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