Damit das Finanzamt die von Ihnen in der Steuerklärung gemachten Angaben zur Hausratversicherung auch wirklich berücksichtigt, reichen Sie am besten direkt entsprechende Nachweise mit der Erklärung ein:
- eine Kopie der Versicherungspolice und Kontoauszüge, welche die Beitragszahlungen belegen
- Beleg mit Informationen zur Gesamtwohnfläche und zur Größe des Arbeitszimmers (z. B. eine Kopie der betreffenden Seite im Mietvertrag)
- Aufstellung der Gesamtkosten und des absetzbaren Anteils der Versicherungssumme
Bei der HUK24 finden Sie alle Vertragsunterlagen in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24".
Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen an die Nutzung des Arbeitszimmers erfüllen oder Fragen zur Berechnung haben, nehmen Sie im Zweifel besser fachkundige Beratung in Anspruch. Die Finanzämter prüfen nämlich oft sehr genau, ob die Voraussetzungen zur steuerlichen Erstattung erfüllt sind.
Beratung erhalten Sie beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare sind auch die Finanzämter verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben.
Checkliste: Können Sie Ihre Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
- Haben Sie im entsprechenden Steuerjahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt?
- Erfüllt Ihr Arbeitszimmer die räumlichen Voraussetzungen?
- Sind die Anforderungen an die berufliche Nutzung des Raums erfüllt?
- Können Sie alle notwendigen Belege zum Nachweis von Versicherung und Kosten vorweisen?
Übrigens: Eine gute Hausratversicherung erhalten Sie je nach Ihrer persönlichen Wohnsituation und Ihrem individuellen Versicherungsbedarf bereits für unter 100 Euro jährlich.