Deutsche Zulassung
Seit dem 01. Oktober 2026 brauchen Fahrzeuge mit einem deutschen E-Kennzeichen keine Umweltplakette mehr. Das E-Kennzeichen selbst gilt als Nachweis, um in Umweltzonen fahren zu dürfen.
Weiterhin erforderlich ist die Umweltplakette allerdings für alle Elektro- oder Hybridfahrzeuge, bei denen bei der Zulassung auf ein E-Kennzeichen verzichtet wurde.
Ausländischen Zulassung
Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Ausnahmen für Kraftfahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Für ausländische Fahrzeuge gelten dieselben Regelungen wie für deutsche Fahrzeuge. Für die Einfahrt in eine Umweltzone ist eine gültige Plakette notwendig.
Die Einstufung in die Fahrzeugkategorie ergibt sich aus den Informationen, die in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind. Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU zugelassen worden sind, ergeben sich in der Regel keine Probleme, weil die Zulassungsbescheinigung harmonisierten Regelungen unterliegt und überall dieselben Informationen enthält.
Alternativ können auch Herstellernachweise geprüft werden. Liegen diese ebenfalls nicht vor, erfolgt eine Einstufung nach dem Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs.
Auch Fahrzeuge mit ausländischem E-Kennzeichen müssen einen Nachweis erbringen. Hier sollte im Vorfeld geprüft werden, ob das ausländische E-Kennzeichen bzw. die blaue E-Plakette ausreicht, oder ob doch eine Umweltplakette benötigt wird.