E-Kennzeichen

Im Straßenverkehr sieht man immer häufiger Autos mit Nummernschildern, die am Ende den Buchstaben „E“ zeigen. Bei diesem sogenannten E-Kennzeichen handelt es sich um ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor.

Sie besitzen ein elektrisch betriebenes Kfz und fragen sich nun: Muss ein E-Auto zwingend auch ein E-Kennzeichen haben? Nein, das besondere Kennzeichen für Elektroautos ist keine Pflicht. Allerdings bietet es im Straßenverkehr einige Vorteile.

Diese Regelungen gelten auch für Wechsel- und Saisonkennzeichen. Wir informieren Sie hier über alles Wissenswerte rund um das E-Kennzeichen.

Wie sieht ein E-Kennzeichen aus?

Wie der Name schon verrät, erkennen Sie das Sonderkennzeichen am Buchstaben „E“, der sich am Ende der Zahlenkombination befindet. Weitere Unterschiede zum gewöhnlichen Nummernschild gibt es nicht.

Das E-Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110 mm) bietet somit Platz für acht Zeichen inklusive des „E“ und hat keine spezielle Länge. Ein verkürztes einzeiliges Schild bietet sechs Zeichen Platz.

Wer ein zweizeiliges Kennzeichen benötigt, hat nach dem Ortskürzel noch vier oder fünf Zeichen frei.

Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

Entscheiden Sie sich für die Anschaffung eines E-Kennzeichens, dann profitieren Sie von einigen Vorteilen. Diese sind allerdings bundesweit unterschiedlich geregelt. So entscheidet jede Gemeinde bzw. jede Stadt selbst, welche Privilegien sie Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gewährt.

Zu diesen Privilegien gehören z. B.: Kostenloses Parken mit E-Kennzeichen: In vielen Städten zahlen Autos mit E-Kennzeichen keine oder weniger Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen (z. B. in Stuttgart, Hamburg, Dortmund).

Mit E-Kennzeichen ist das Fahren für Elektroautos auch immer öfter auf der Busspur erlaubt. Viele Strecken in Düsseldorf, Dortmund oder Karlsruhe sind für E-Autos bereits freigegeben.

An einigen Ladesäulen in Mainz, Bochum oder Dortmund dürfen Sie mit entsprechendem Kennzeichen kostenlos Ihr E-Auto laden

E-Kennzeichen beantragen: Wann und wie?

Das E-Kennzeichen beantragen Sie für Ihr Fahrzeug entweder direkt bei der Zulassung oder nachträglich. Dabei können Sie auch ganz einfach für Ihr Elektrofahrzeug ein besonderes Wunschkennzeichen reservieren.

Für die Beantragung des Kennzeichens in der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Nachweis über bestandenen TÜV
  • Personalausweis oder Pass
  • Versicherungsbestätigung: eVB-Nummer Ihres Fahrzeugs
  • Alte Nummernschilder (falls vorhanden)
  • Wichtig: Sie müssen nachweisen können, dass alle Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) durch Ihr E-Auto erfüllt werden (z. B. mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder per Datenbestätigung vom Hersteller)

Das E-Kennzeichen ist unbegrenzt gültig. Das heißt, das Nummernschild müssen Sie nur einmal bei der Zulassungsstelle beantragen.

Das sind die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen

Sie fragen sich, warum nicht alle Elektroautos ein E-Kennzeichen haben? Weil im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) genau festgelegt ist, welche Autos ein E-Kennzeichen bekommen dürfen. Dazu zählen:

Neben den gewöhnlichen Fahrzeugklassen wird das E-Kennzeichen außerdem nur an folgende europäische Klassen vergeben:

  • M1 (Wohnmobile und Autos)
  • N1 (Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen)
  • L3e und L4e (Motorräder)
  • L5e (Trikes)
  • L7e (Quads)

Besonderheit für Lieferfahrzeuge der Klasse N2: Dürfen Sie das Fahrzeug (bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen) mit einem Führerschein der Klasse B fahren, erhalten Sie das E-Kennzeichen.

Diese Regelungen gelten für Hybridfahrzeuge

Damit Sie für einen Hybrid ein E-Kennzeichen erhalten können, müssen Sie eine von zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Hybridauto stößt weniger als 50 g CO2 pro Kilometer aus
  • Ihr Fahrzeug kann mindestens 40 Kilometer nur mit Elektroantrieb fahren (Für Hybridfahrzeuge, die vor dem 01.01.2018 zuerst zugelassen wurden, reduziert sich die elektrische Reichweite auf 30 Kilometer.)

Braucht mein Auto eine Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?

Viele E-Autofahrer sind mit Ihrem Kfz emissionsfrei unterwegs und fragen sich deshalb: Benötigt mein Fahrzeug zusätzlich eine Umweltplakette oder reicht das „E“ im Kennzeichen? Da der Gesetzgeber bis jetzt keine Ausnahmen für Elektroautos formuliert hat, ist die Umweltplakette auch für Elektrofahrzeuge weiterhin Pflicht. Fahren Sie also ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, müssen Sie in einer Umweltzone ebenso eine grüne Plakette vorweisen – trotz E-Kennzeichen.

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