Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung können Sie angeben, wer das versicherte Fahrzeug nutzt, um den Versicherungsschutz auf alle möglichen Fahrer des PKWs auszuweiten. 

 

Den Fahrerkreis können Sie in Ihrer Versicherung jederzeit online anpassen. So funktioniert es: 
 

  1. Rufen Sie in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" die Vertragsübersicht auf. 

  2. Wählen Sie den gewünschten Kfz-Versicherungsvertrag aus. 

  3. Klicken Sie anschließend unten auf "Ändern". In der darauffolgenden Übersicht sehen Sie alle Änderungsmöglichkeiten zu Ihrem Vertrag. Unter dem Punkt "Fahrer" können Sie den Fahrerkreis anpassen. 

     

In Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie immer alle Personen angeben, die das Fahrzeug benutzen. Nur so haben alle Fahrer Versicherungsschutz. Falls also im Laufe der Zeit weitere Fahrer hinzukommen (z. B. weil Sie das Auto mit Ihrem Partner teilen möchten oder wenn die Kinder volljährig werden und das Auto nutzen möchten), sollten Sie unbedingt Ihre Angaben zum Fahrerkreis entsprechend erweitern. 
 

Aber auch wenn sich der Fahrerkreis verkleinert (z. B. wenn die Kinder ausziehen oder ein eigenes Auto haben), kann es sich lohnen, diese Angaben in der Versicherung zu aktualisieren. Denn dadurch kann sich unter Umständen Ihr Versicherungsbeitrag reduzieren

Eine größere Anzahl an Fahrern erhöht auch das statistische Risiko für Unfälle und Schäden. Aus diesem Grund wird Ihr Beitrag meist höher, wenn Sie außer Ihnen weitere Fahrer für Ihr Auto angeben. Wenn jedoch außer Ihnen nur Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner das Fahrzeug nutzt, erhöht sich Ihr Beitrag in der Regel nicht. 

 

Wichtig ist zudem das Alter der zusätzlichen Fahrer. Wenn alle Fahrer über 25 Jahre alt sind, wird die Höhe Ihres Tarifs anders eingestuft als bei der Nutzungs des Autos durch jüngere Fahrer. Falls Ihre Kinder das Auto nutzen und im Laufe der Zeit das 25. Lebensjahr abschließen, lohnt es sich deshalb, die Angabe zum Alter des Fahrerkreises anzupassen.

Für die Festlegung des Fahrerkreises gibt es im Wesentlichen keine Beschränkungen. Jede Person, die gesetzlich berechtigt ist, das Fahrzeug zu bedienen, darf auch in dem Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung enthalten sein. Dabei müssen Sie nicht alle Personen einzeln angeben. Wir unterscheiden leidglich zwischen drei Gruppen von zusätzlichen Fahrern:

 

  • Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Kinder des Versicherungsnehmers
  • Weitere Fahrer

 

Übrigens: Wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, müssen diese nicht im Fahrerkreis angegeben werden.

 

Für eine gewerbliche Nutzung des Autos gelten jedoch gesonderte Regelungen.