Um Kosten für das Überziehen des TÜVs zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Fristen im Blick zu behalten. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht im Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Der Termin lässt sich aber auch auf der Prüfplakette ablesen, die am hinteren Nummernschild angebracht ist. Die große Zahl in der Mitte der Plakette bezeichnet das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist: 21 steht beispielsweise für das Jahr 2021. Außerdem sind auf der Plakette kreisförmig die Zahlen 1 bis 12 ähnlich wie auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Die Zahl, die ganz oben steht, gibt den Monat des Termins an – beispielsweise steht die 6 für den Monat Juni.
Damit die Polizei bei Verkehrskontrollen auf einen Blick erfassen kann, ob Fahrer den TÜV überziehen, sind die Prüfplaketten außerdem farbig markiert. Zusätzlich sind die Ziffern 11 und 12 mit einer dickeren Markierung versehen. So lässt sich auch auf Abstand erkennen, wie lange der TÜV ggf. bereits abgelaufen ist.
Wenn ein Fahrzeug bereits abgemeldet ist, lässt sich eine Überziehung des TÜVs schwieriger nachvollziehen. Wenn Sie das Fahrzeug wieder anmelden wollen, müssen Sie dennoch wissen, ob der TÜV bereits überzogen ist und somit vor der Neuanmeldung eine Hauptuntersuchung notwendig wird. Werfen Sie dann einen Blick in die Abmeldebescheinigung oder in den letzten Untersuchungsbericht – hieraus ergibt sich das Datum für die nächste HU.