In Deutschland ist für einen überzogenen TÜV keine „Strafe“ im Sinne des Gesetzes vorgesehen. Eine Geldstrafe wird nur bei Straftaten verhängt – die Fristüberschreitung beim TÜV gilt hingegen als Ordnungswidrigkeit. Für diese werden Verwarngelder (bis 55 €) oder Bußgelder (ab 60 €) verhängt. Die Gelder für die TÜV-Überziehung kann nur die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle erheben oder die Landesregierung mithilfe eines Bußgeldverfahrens einfordern. Die Prüfstelle selbst erhebt keine Gebühren für die Fristüberschreitung.
Hinweis: Früher wurde die HU auf das eigentlich vorgesehene Datum rückdatiert, wenn der Termin versäumt worden war. Heute ist das anders: Wenn Sie den Termin für die HU überziehen, muss die nächste HU erst wieder zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüfungstermin stattfinden.
Dennoch können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere dann, wenn der Termin für die HU um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Dann ist nämlich eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ durchzuführen, die rund 20 % teurer als die übliche HU ist.
Wenn die Prüfer bei der HU oder bei der Sicherheitsprüfung (etwa für Busse und Lkw) erhebliche Mängel feststellen, müssen diese innerhalb eines Monats behoben werden. Eine Überschreitung dieser Nachprüffrist kann ein Verwarngeld von 15 € nach sich ziehen.
Als Fahrzeughalter können Sie der Einfachheit halber eine Werkstatt auswählen, die sowohl die Hauptuntersuchung durchführt als auch eventuelle Mängel behebt. Viele Werkstätten bieten einen solchen Komplettservice an. Lassen Sie die HU unabhängig von einer Werkstatt durchführen, müssen Sie eventuelle Mängel selbst beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats erneut bei der Prüfstelle vorführen. Unterbleibt das, müssen Sie eine erneute – gebührenpflichtige – Hauptuntersuchung durchführen lassen.