Tierkrankenversicherung
- Versicherungsschutz für jede Hunde- und Katzenrasse
- Freie Tierarzt- und Klinikwahl
- Sie wählen: reiner OP-Schutz oder umfassender Vollschutz
Tierkrankenversicherung
- Versicherungsschutz für jede Hunde- und Katzenrasse
- Freie Tierarzt- und Klinikwahl
- Sie wählen: reiner OP-Schutz oder umfassender Vollschutz
Wir versichern alle Hunde- und Katzenrassen – auch Mischlinge.
Nicht versichert sind:
- Krankheiten und Unfälle, die durch eine gewerbliche Nutzung oder eine Nutzung zu Jagdzwecken verursacht werden
- Tiere, die überwiegend zur Zucht (auch Hobbyzucht) gehalten werden
- OP-Schutz: Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder – im Classic-Tarif – aufgrund einer Fehlentwicklung.
- Voll-Schutz: Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen und allgemeine Behandlungen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder – im Classic-Tarif – aufgrund einer Fehlentwicklung. Außerdem sind bestimmte Vorsorgemaßnahmen oder vorbeugende Behandlungen versichert, z. B. Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Schutzimpfungen.
Wir versichern alle Hunde- und Katzenrassen – auch Mischlinge.
Nicht versichert sind:
- Krankheiten und Unfälle, die durch eine gewerbliche Nutzung oder eine Nutzung zu Jagdzwecken verursacht werden
- Tiere, die überwiegend zur Zucht (auch Hobbyzucht) gehalten werden
- OP-Schutz: Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder – im Classic-Tarif – aufgrund einer Fehlentwicklung.
- Voll-Schutz: Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige Operationen und allgemeine Behandlungen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder – im Classic-Tarif – aufgrund einer Fehlentwicklung. Außerdem sind bestimmte Vorsorgemaßnahmen oder vorbeugende Behandlungen versichert, z. B. Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Schutzimpfungen.
Versicherungsschutz für Ihr Tier
Sie möchten Ihren Hund oder Ihre Katze versichern? Wählen Sie Ihr Tier aus und berechnen Sie direkt Ihren individuellen Beitrag.
Hund
Vom entzündeten Ohr über Magen-Darm-Beschwerden bis zum Kreuzbandriss: Sichern Sie Ihren Hund für den Ernstfall ab.
Katze
Ob Zahnbehandlung, Nierenerkrankung oder eine notwendige Operation: Sichern Sie Ihre Katze umfassend ab.
Leistungen der Tierkrankenversicherung
Unsere Tierkrankenversicherung bietet Schutz für alle Hunde- und Katzenhalter bei Tierarztkosten aufgrund von Operationen, Heilbehandlungen oder Vorsorgemaßnahmen.
Ob Unfall, Krankheit oder Fehlentwicklung: Muss Ihr Tier operiert werden, sind die Kosten schnell ein großer Belastungsfaktor. Mit unserem OP-Schutz sind Sie in dieser Situation zuverlässig abgesichert.
Wir übernehmen im Classic-Tarif z. B. die Kosten für:
- Operationen nach Unfällen, Krankheiten oder Fehlentwicklungen
- ambulante und stationäre Eingriffe
- Operationen unter Voll- oder Teilnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung
- minimalinvasive Eingriffe (z. B. mit einem Endoskop) und Arthroskopien
- Medikamente und Verbrauchsmaterialien, die während einer Operation benötigt werden
- Wundversorgungen (z. B. Nähen oder Klammern)
- Entfernung von Fremdkörpern
- Chirurgische Kastration oder Sterilisation, wenn sie medizinisch notwendig ist.
- Kaiserschnitt, wenn er medizinisch notwendig ist
- Nachbehandlungen bis zu 42 Tagen nach der Operation
- Zahnbehandlungen
So stellen Sie sicher, dass Ihr Tier die beste medizinische Versorgung erhält, wenn es operiert werden muss – ohne dass Sie sich in dieser Ausnahmesituation zusätzlich um die Kosten sorgen müssen.
Hinweis: Neben dem Classic-Tarif können Sie bei uns den Basis-Tarif abschließen. Beachten Sie hierbei folgende Leistungseinschränkungen im Vergleich zum Classic-Tarif:
- Jahreshöchstleistung bis zu 5.000 € bei Hunden und bis zu 3.500 € bei Katzen
- Nachbehandlungen bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Operationen aufgrund von Fehlentwicklungen sind nicht versichert
Mit dem Vollschutz entscheiden Sie sich für den maximalen Versicherungsschutz – eine Krankenvollversicherung vergleichbar mit einer privaten Krankenversicherung für Ihr Tier.
Folgende Leistungen sind im Classic-Tarif enthalten:
- Alle Leistungen des zugehörigen OP-Schutzes
- Heilbehandlungen nach Unfällen, Krankheiten oder Fehlentwicklungen
- Vorsorgeleistungen (z. B. Impfungen, Wurmkuren)
So stellen Sie sicher, dass Ihr Tier jederzeit die bestmögliche medizinische Versorgung erhält.
Hinweis: Neben dem Classic-Tarif können Sie bei uns den Basis-Tarif abschließen. Beachten Sie hierbei folgende Leistungseinschränkungen im Vergleich zum Classic-Tarif:
- Jahreshöchstleistung bei Operationen bis zu 5.000 € bei Hunden und bis zu 3.500 € bei Katzen
- Jahreshöchstleistung bei Heilbehandlungen bis zu 3.000 € bei Hunden und bis zu 2.000 € bei Katzen
- Nachbehandlungen bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Operationen aufgrund von Fehlentwicklungen sind nicht versichert
Wir übernehmen im Classic-Tarif z. B. die Kosten für:
- Operationen nach Unfällen, Krankheiten oder Fehlentwicklungen
- ambulante und stationäre Eingriffe
- Operationen unter Voll- oder Teilnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung
- minimalinvasive Eingriffe (z. B. mit einem Endoskop) und Arthroskopien
- Medikamente und Verbrauchsmaterialien, die während einer Operation benötigt werden
- Wundversorgungen (z. B. Nähen oder Klammern)
- Entfernung von Fremdkörpern
- Chirurgische Kastration oder Sterilisation, wenn sie medizinisch notwendig ist.
- Kaiserschnitt, wenn er medizinisch notwendig ist
- Nachbehandlungen bis zu 42 Tagen nach der Operation
- Zahnbehandlungen
Hinweis: Neben dem Classic-Tarif können Sie bei uns den Basis-Tarif abschließen. Beachten Sie hierbei folgende Leistungseinschränkungen im Vergleich zum Classic-Tarif:
- Jahreshöchstleistung bis zu 5.000 € bei Hunden und bis zu 3.500 € bei Katzen
- Nachbehandlungen bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Operationen aufgrund von Fehlentwicklungen sind nicht versichert
In unserer Tierkrankenversicherung ist Ihr Tier nicht nur zu Hause bestens versorgt, sondern auch auf Reisen in Europa und weltweit abgesichert – und das bis zu 12 Monate am Stück.
Ob Städtetrip innerhalb der EU, Urlaub am Mittelmeer oder Fernreise: Der Versicherungsschutz für Ihr Tier reist einfach mit.
Ausländische Tierarztvergütungen erstatten wir bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT.
Ihre Tierkrankenversicherung soll zu Ihrem Alltag passen und nicht umgekehrt. Deshalb genießen Sie bei uns freie Tierarzt- und Tierklinikwahl:
Sie entscheiden selbst, wer Ihr Tier behandeln soll – ob der vertraute Haustierarzt um die Ecke oder ein spezialisierter Experte in der Klinik. So bleibt Ihr Liebling in den Händen, die er kennt und denen Sie vertrauen, während wir im Hintergrund für die finanzielle Sicherheit sorgen.
Gestalten Sie Ihren Beitrag ganz nach Ihren Wünschen und wählen Sie die für Sie passende Selbstbeteiligung je Versicherungsfall aus drei möglichen Stufen:
- keine Selbstbeteiligung
- 10 % Selbstbeteiligung
- 20 % Selbstbeteiligung
Spartipp: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
Ihre Tierkrankenversicherung passt sich damit optimal an Ihr Budget und Ihr Sicherheitsbedürfnis an.
Achtung: Eine freie Wahl der Selbstbeteiligung entfällt, wenn Ihr Tier älter als zwei Jahre ist, sich seit mehr als drei Monaten in Ihrem Besitz befindet und keine Vorversicherung bestand. In diesem Fall beträgt die Selbstbeteiligung fest 20 %.
Damit Ihr Tier im Ernstfall optimal versorgt werden kann, erstatten wir Tierarztkosten bis zum 4-fachen GOT-Satz – selbstverständlich inklusive Notdienstpauschale.
So sind auch aufwendige Behandlungen und Notfälle außerhalb der regulären Sprechzeiten umfassend abgedeckt. Egal, ob die Behandlung in einer kleinen Tierarztpraxis oder in einer spezialisierten Tierklinik stattfindet.
Vollschutz für Ihren Hund –
HUK24 im Wettbewerbsvergleich
Was kostet eine Tierkrankenversicherung mit Vollschutz für Ihren Hund? Mit HUK24 erhalten Sie den vollständigen Schutz der HUK-COBURG zum Online-Preis. Überzeugen Sie sich selbst in unserem Online-Beitragsrechner.
-
HUK2492,88 €
-
Hanse Merkur111,27 €
-
PetProtect138,80 €
-
Agila152,59 €
Der Beitrag ergibt sich bei Angabe folgender Merkmale im Tarifrechner:
- Tier: Hund
- Geschlecht: männlich
- Geburtstag: 01.03.2026
- Rasse: Labrador Retriver
- Wohnort: Coburg (PLZ 96444)
- Operationen und Heilbehandlungen: Ja
- Selbstbeteiligung: Keine (0 %)
- Zahlweise: monatlich
Quelle Preisvergleich: Internetseite der jeweiligen Anbieter – die Beiträge wurden berechnet am 22.09.2026.
Verglichene Tarife:
- HUK24 Classic
- Hanse Merkur Premium Plus mit Zahn
- PetProtect Exklusiv (Behandlungskosten unbegrenzt, Vorsorgebehandlungen und Zahnbehandlungen)
- Agila Exklusiv (unbegrenzte Versicherungssumme, 100 % Kostenübernahme, Zahnbehandlung, Vorsorge und Physiotherapie)
Was leistet welcher Tarif der Tierkrankenversicherung?
Die Tierkrankenversicherung von HUK24 gibt es in den Tarifen Basis und Classic. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Leistungen des Vollschutzes in den jeweiligen Tarifen und wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen und Ihrem Tier passt.
Basis
- Allgemeine Behandlungen bis 3.000 € bei Hunden und bis 2.000 € bei Katzen je Versicherungsjahr
- Operationen bis 5.000 € bei Hunden und bis 3.500 € bei Katzen je Versicherungsjahr
- Diagnostik innerhalb von 14 Tagen vor der Operation
- Nachbehandlungen bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Vorsorgeleistungen bis 75 € je Versicherungsjahr
- Alternative Behandlungsmethoden bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Schutz im Ausland bis zu 12 Monaten
- Freie Tierarztwahl und Wahl der Klinik
- Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz inkl. Notdienstpauschale
- Physiotherapie, Osteopathie, chiropraktische Behandlung unabhängig von der OP bis zu 250 € je Versicherungsjahr
Eine allgemeine Behandlung wird aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung durchgeführt.
Die Allgemeine Behandlung unterteilt sich in Heilbehandlung und Diagnostik.
- Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Heilmaßnahme. Die Heilbehandlung muss aus veterinärmedizinischer Sicht geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers:
- wiederherzustellen,
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
- Eine Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die veterinärmedizinisch notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein. Zur Diagnostik zählen insbesondere:
- Vorbericht
- Klinische Untersuchungen
- Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT (Magnetresonanz-/Kernspintomographie), CT (Computertomographie), Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen.
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff, um den Gesundheitszustand des versicherten Tiers wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Der Eingriff wird unter Einsatz von medizinischen Instrumenten am oder im Körper des versicherten Tiers durchgeführt. Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus beiden. Die Haut und das darunter liegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Als Operation gelten auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive chirurgische Eingriffe mithilfe eines Endoskops
- Wundversorgung durch Nähen und Klammern (z.B. Wundnaht)
Eine Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die veterinärmedizinisch notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein.
Zur Diagnostik zählen insbesondere:
- Vorbericht,
- klinische Untersuchungen und
- spezielle Untersuchungen wie z. B. Röntgen, MRT, CT
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einem operativen Eingriff. Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit Arzneimitteln sind Teil der Nachbehandlung.
Die Nachbehandlung muss veterinärmedizinisch geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers:
- wiederherzustellen,
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Als Vorsorgemaßnahmen und vorbeugende Behandlungen gelten:
- Floh- und Zeckenvorsorge
- Wurmkuren
- Testkits für Parasiten und Würmer
- Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung
- Gesundheits-Check-up, z. B. klinische Allgemeinuntersuchung,
- Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten
- Kürzen der Krallen.
Im Classic-Tarif sind auch folgende Vorsorgemaßnahmen versichert: Zahnreinigung inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung, Zahnpflege.
Eine Fehlentwicklung ist jede pathologische Abweichung vom normalen oder erwünschten Ablauf eines körperlichen Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Zu den besonderen Fehlentwicklungen zählen folgende Diagnosen:
- Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED)
- Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED)
- Osteochondrose
- Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne)
- Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Umbilicalhernie (Nabelbruch)
- Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels)
- Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler)
- Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler)
- Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer)
- Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens)
- Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung)
- Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter)
- Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte)
- Entropium (Roll-Lid)
- Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid)
- Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall)
- Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung)
- Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung)
- Distichiasis (Augenlid-Anomalie mit zusätzlichen wimpernartigen Haaren)
- Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung)
- Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit)
- MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist)
Wir ersetzen die Kosten für die folgenden alternativen Behandlungsmethoden:
- Homöopathie
- Akupunktur
- Akupressur
- Lasertherapie/Lichttherapie
- Bachblütentherapie
- Magnetfeldtherapie
- Neuraltherapie
- Phytotherapie
- Aromatherapie
- Hydrotherapie
- Thermotherapie
- Elektrotherapie
Alternative Behandlungen zählen bis zu 28 Tage nach der Operation zum Versicherungsfall der Operation.
In unserem Classic-Tarif sind folgende Zahnbehandlungen versichert:
- Zahnextraktionen
- Zahnwurzelbehandlungen
- Zahnfüllungen im Rahmen von Zahnwurzelbehandlungen
- Korrektur von Zahn- oder Kieferanomalien
- Voll- und Teilnarkose bei Zahnbehandlungen
Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit für Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten. Ausländische Tierarztvergütungen erstatten wir aber nur bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT.
Sie haben ausschließlich Versicherungsschutz für akute Krankheiten und Unfälle. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt dem Zweck dient, eine Operation oder allgemeine Behandlung durchzuführen.
Der Versicherungsschutz und der Vertrag enden, sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben. Als Hauptwohnsitz gilt der Wohnsitz, der den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellt.
Sie können den Tierarzt frei wählen. Dies gilt auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken.
Wir ersetzen die Tierarztvergütung nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültige GOT-Fassung.
Wir ersetzen auch die Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 4 GOT, inkl. Notdienstgebühr.
Tierarztvergütungen nach anderen Gebührenordnungen, Vergütungssystemen und freien Vereinbarungen sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig. Dazu zählen z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, Zeitgebühren oder ausländische Gebührensätze bzw. Honorarempfehlungen.
Wir ersetzen die Kosten für eine veterinärmedizinisch notwendige Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer, Massagen), Osteopathie oder chiropraktische Behandlung. Voraussetzung für den Kostenersatz ist:
- Entweder ein Tierarzt hat die Physiotherapie, Osteopathie oder chiropraktische Behandlung durchgeführt.
- Oder ein Tierarzt hat die Physiotherapie, Osteopathie oder chiropraktische Behandlung verordnet und ein Tier-Physiotherapeut hat sie durchgeführt. Der Tier-Physiotherapeut muss eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und in diesem Bereich gewerblich tätig sein.
Classic
- Allgemeine Behandlungen ohne Jahreshöchstleistung
- Operationen ohne Jahreshöchstleistung
- Diagnostik innerhalb von 14 Tagen vor der Operation
- Nachbehandlungen bis zu 42 Tagen nach der Operation
- Vorsorgeleistungen bis 100 € je Versicherungsjahr
- Fehlentwicklung
- Besondere Fehlentwicklung bis zu 5.000 € während der Vertragslaufzeit
- Alternative Behandlungsmethoden bis zu 28 Tagen nach der Operation
- Zahnbehandlungen
- Schutz im Ausland bis zu 12 Monaten
- Freie Tierarztwahl und Wahl der Klinik
- Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz inkl. Notdienstpauschale
- Physiotherapie, Osteopathie, chiropraktische Behandlung unabhängig von der OP bis zu 250 € je Versicherungsjahr
Eine allgemeine Behandlung wird aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung durchgeführt.
Die Allgemeine Behandlung unterteilt sich in Heilbehandlung und Diagnostik.
- Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Heilmaßnahme. Die Heilbehandlung muss aus veterinärmedizinischer Sicht geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers:
- wiederherzustellen,
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
- Eine Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die veterinärmedizinisch notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein. Zur Diagnostik zählen insbesondere:
- Vorbericht
- Klinische Untersuchungen
- Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT (Magnetresonanz-/Kernspintomographie), CT (Computertomographie), Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen.
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff, um den Gesundheitszustand des versicherten Tiers wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Der Eingriff wird unter Einsatz von medizinischen Instrumenten am oder im Körper des versicherten Tiers durchgeführt. Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus beiden. Die Haut und das darunter liegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Als Operation gelten auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive chirurgische Eingriffe mithilfe eines Endoskops
- Wundversorgung durch Nähen und Klammern (z.B. Wundnaht)
Eine Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die veterinärmedizinisch notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Alle Maßnahmen müssen Teil der notwendigen Behandlung und Genesung des versicherten Tiers sein.
Zur Diagnostik zählen insbesondere:
- Vorbericht,
- klinische Untersuchungen und
- spezielle Untersuchungen wie z. B. Röntgen, MRT, CT
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einem operativen Eingriff. Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit Arzneimitteln sind Teil der Nachbehandlung.
Die Nachbehandlung muss veterinärmedizinisch geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Tiers:
- wiederherzustellen,
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Als Vorsorgemaßnahmen und vorbeugende Behandlungen gelten:
- Floh- und Zeckenvorsorge
- Wurmkuren
- Testkits für Parasiten und Würmer
- Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung
- Gesundheits-Check-up, z. B. klinische Allgemeinuntersuchung,
- Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten
- Kürzen der Krallen.
Im Classic-Tarif sind auch folgende Vorsorgemaßnahmen versichert: Zahnreinigung inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung, Zahnpflege.
Eine Fehlentwicklung ist jede pathologische Abweichung vom normalen oder erwünschten Ablauf eines körperlichen Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Zu den besonderen Fehlentwicklungen zählen folgende Diagnosen:
- Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED)
- Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED)
- Osteochondrose
- Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne)
- Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Umbilicalhernie (Nabelbruch)
- Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels)
- Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler)
- Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler)
- Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer)
- Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens)
- Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung)
- Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter)
- Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte)
- Entropium (Roll-Lid)
- Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid)
- Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall)
- Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung)
- Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung)
- Distichiasis (Augenlid-Anomalie mit zusätzlichen wimpernartigen Haaren)
- Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung)
- Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit)
- MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist)
Wir ersetzen die Kosten für die folgenden alternativen Behandlungsmethoden:
- Homöopathie
- Akupunktur
- Akupressur
- Lasertherapie/Lichttherapie
- Bachblütentherapie
- Magnetfeldtherapie
- Neuraltherapie
- Phytotherapie
- Aromatherapie
- Hydrotherapie
- Thermotherapie
- Elektrotherapie
Alternative Behandlungen zählen bis zu 28 Tage nach der Operation zum Versicherungsfall der Operation.
In unserem Classic-Tarif sind folgende Zahnbehandlungen versichert:
- Zahnextraktionen
- Zahnwurzelbehandlungen
- Zahnfüllungen im Rahmen von Zahnwurzelbehandlungen
- Korrektur von Zahn- oder Kieferanomalien
- Voll- und Teilnarkose bei Zahnbehandlungen
Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit für Auslandsaufenthalte von bis zu 12 Monaten. Ausländische Tierarztvergütungen erstatten wir aber nur bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT.
Sie haben ausschließlich Versicherungsschutz für akute Krankheiten und Unfälle. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt dem Zweck dient, eine Operation oder allgemeine Behandlung durchzuführen.
Der Versicherungsschutz und der Vertrag enden, sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben. Als Hauptwohnsitz gilt der Wohnsitz, der den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellt.
Sie können den Tierarzt frei wählen. Dies gilt auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken.
Wir ersetzen die Tierarztvergütung nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültige GOT-Fassung.
Wir ersetzen auch die Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 4 GOT, inkl. Notdienstgebühr.
Tierarztvergütungen nach anderen Gebührenordnungen, Vergütungssystemen und freien Vereinbarungen sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig. Dazu zählen z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, Zeitgebühren oder ausländische Gebührensätze bzw. Honorarempfehlungen.
Wir ersetzen die Kosten für eine veterinärmedizinisch notwendige Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer, Massagen), Osteopathie oder chiropraktische Behandlung. Voraussetzung für den Kostenersatz ist:
- Entweder ein Tierarzt hat die Physiotherapie, Osteopathie oder chiropraktische Behandlung durchgeführt.
- Oder ein Tierarzt hat die Physiotherapie, Osteopathie oder chiropraktische Behandlung verordnet und ein Tier-Physiotherapeut hat sie durchgeführt. Der Tier-Physiotherapeut muss eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und in diesem Bereich gewerblich tätig sein.
Ja, auch für Hunde und Katzen gibt es eine Krankenversicherung – anders als bei uns Menschen jedoch ohne gesetzliche Pflicht, sondern ausschließlich als private Absicherung. Sie übernimmt je nach Tarif die Kosten für Operationen, Heilbehandlungen und weitere tierärztliche Leistungen.
Tierarztkosten sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen – schon eine einzelne Operation kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Mit einer Tierkrankenversicherung sind Sie gegen genau diese unvorhersehbaren Ausgaben abgesichert und können sich im Ernstfall voll auf die Genesung Ihres Tieres konzentrieren, statt sich Gedanken über die Rechnung zu machen.
Bei uns können Sie jede Hunde- und Katzenrasse versichern lassen, sofern das Tier privat und nicht gewerblich gehalten wird. Ob eine Tier-Gesundheitsversicherung zu Ihrem individuellen Vierbeiner passt, hängt vor allem von Alter und Gesundheitszustand ab – die genauen Voraussetzungen erfahren Sie im Antragsprozess.
Nicht erstattungsfähig sind in der Regel Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, etwa rein kosmetische Eingriffe sowie Kosten, die im Zusammenhang mit ausgeschlossenen Vorerkrankungen stehen. Die genauen Ausschlüsse entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Solange die chronische Erkrankung nicht bereits vor Vertragsabschluss bestand oder ausdrücklich ausgeschlossen wurde, übernehmen wir im Rahmen Ihres gewählten Tarifs die vereinbarten Behandlungskosten auch bei dauerhaftem Betreuungsbedarf. Sie sind also auch bei langwierigen Erkrankungen abgesichert.
Je früher, desto besser: Am sinnvollsten ist der Abschluss direkt im Welpen- oder Kittenalter, da zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch keine Vorerkrankungen vorliegen, die den Versicherungsschutz einschränken könnten. Aber auch für ältere Tiere kann sich eine Haustier-Krankenversicherung noch lohnen, wenn keine relevanten Vorerkrankungen bestehen.
Für den Abschluss unserer Tierkrankenversicherung gibt es eine Höchstaltersgrenze. Wie alt Ihr Hund oder Ihre Katze zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maximal sein darf, richtet sich nach dem gewählten Tarif – die genauen Altersgrenzen finden Sie in den Tarifdetails.
Sie können zwischen 0 %, 10 % oder 20 % Selbstbeteiligung wählen. Bei einer Tierarztrechnung übernehmen wir den entsprechenden Prozentsatz der Kosten, den restlichen Anteil tragen Sie selbst. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag aus.
Ja, nach Vertragsabschluss gilt eine Wartezeit, bevor Leistungen erstmals in Anspruch genommen werden können. Sie soll verhindern, dass eine Versicherung erst bei bereits erkennbarer Erkrankung abgeschlossen wird.
Folgende Wartezeiten sind zu beachten:
- Krankheit: 1 Monat (allgemeine Wartezeit)
- Fehlentwicklung, Prothesen, Implantate: 12 Monate (besondere Wartezeit)
Der OP-Schutz übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Operationen sowie die direkt damit verbundene Vor- und Nachsorge. Der Vollschutz geht deutlich weiter: Er deckt zusätzlich ambulante und stationäre Heilbehandlungen ab und bietet damit einen umfassenderen Rundumschutz für Ihr Tier.
Das hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Ein OP-Schutz federt die größten finanziellen Risiken ab und ist bereits eine solide Basisabsicherung. Wer jedoch auch bei Krankheiten, chronischen Beschwerden oder häufigeren Tierarztbesuchen umfassend abgesichert sein möchte, ist mit dem Vollschutz besser beraten.
Als Vorerkrankung gilt jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die bereits vor Abschluss der Tierkrankenversicherung bestand, diagnostiziert oder behandelt wurde. Hierzu zählen auch Symptome, die noch nicht abschließend untersucht wurden. Vorerkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein, weshalb wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss wichtig sind.
Hinweis: Eine tierärztliche Diagnose gilt nicht als Vorerkrankung, sofern die einst diagnostizierte Krankheit oder Unfallfolge vollständig ausgeheilt ist und nicht wiederkehrt.
Hier finden Sie wichtige Dokumente zum Nachlesen und Herunterladen.