1. Bestätigung des Eingangs: Sie erhalten nach der Schadenmeldung eine E-Mail mit allen Informationen.
  2. Sammelbesichtigung: Bei Hagelschäden am Kfz kann eine Sammelbesichtigung zur Begutachtung nötig sein.
  3. Termin vereinbaren: Findet eine Besichtigung statt, erhalten Sie einen Link zur Terminfindung.
  1. Schäden dokumentieren: Übermitteln Sie uns Fotos oder Belege per Upload in der Online-Schadenmeldung oder senden Sie uns diese im Nachgang an info@huk-coburg.de. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden- oder Vertragsnummer.
  2. Bestätigung des Eingangs: Erhalten Sie nach Ihrer digitalen Meldung eine E-Mail mit allen Informationen und einer Schadenvorgangsnummer.
  3. Schadenstatus einsehen: Sie können im Kundenbereich jederzeit detaillierte Informationen zum Schadenvorgang und dessen aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.

Fotografieren Sie dazu bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf. Übermitteln Sie uns die Fotos sowie vorhandene Belege (z. B. Anschaffungsrechnungen) per E-Mail an info@huk-coburg.de. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden- oder Vertragsnummer. 

Beträgt der versicherte Schaden weniger als 2.000 €, können Sie die Reparatur auch ohne vorherige Absprache mit uns in Auftrag geben.


Den aktuellen Schadenstatus abrufen

Sie haben bereits einen Schaden gemeldet? Verfolgen Sie jetzt den Status Ihres Schadens:
 

Teilkasko-Versicherte melden einen Unwetterschaden am Auto möglichst zeitnah bei uns.

Die Meldung des Schadens an uns sollte die Beschädigungen möglichst präzise dokumentieren, einschließlich genauer Angaben zu

  • Ort
  • Datum und
  • Uhrzeit des Schadenereignisses

Am besten fügt man aussagefähige Fotos von den Schäden hinzu.

Wenn Ihr Wagen von einem solchen Schaden betroffen ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
 

Schaden online melden

Hat Ihr Auto einen Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschaden erlitten, ist das eine Sache für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt für die Kosten zur Beseitigung von Elementarschäden auf – allerdings nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Fahrzeugs. Ist der Schaden höher, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“.

Bitte melden Sie uns den Schaden wie oben beschrieben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.

Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie z. B. Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Vorsicht auch vor unerwartet auslösenden Airbags: Bei Fahrzeugen mit schweren Wasserschäden kann es beim Starten durch Kurzschlüsse in der Bordelektronik dazu kommen, dass der Airbag auslöst.

Durch die aktuellen Unwetterereignisse sind sehr viele Fahrzeuge betroffen. Damit die Schäden beziffert werden können, müssen die Autos besichtigt werden.

Damit vielen Kunden, auch Ihnen, möglichst schnell geholfen werden kann, planen wir sogenannte Sammelbesichtigungen an geeigneten Standorten, möglichst in Ihrer Nähe. Von Sachverständigen werden dort die Autos begutachtet. 

Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, informieren wir Sie über einen Termin. Die Schadenbegutachtung dauert ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie das Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.

Sollten Sie Fragen zur Schadenregulierung haben, steht Ihnen ein:e Berater:in vor Ort zur Verfügung.

Wie läuft eine Sammelbesichtigung bei der HUK-COBURG ab?

Sie dürfen - und sollen - alle Maßnahmen einleiten, die zur Minderung von Schäden am Fahrzeug hilfreich sind. Bitte dokumentieren Sie vorher den Zustand des Fahrzeuges z. B. durch Fotos, ebenso wie gegebenenfalls die Maßnahmen selbst. Achten Sie jedoch darauf, sich selbst dabei nicht in Gefahr zu begeben.

Sie sollten nie versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten.

Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr.

Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie z. B. Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall.

Ohne Schmiermittel ist ein Motor schnell kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Vorsicht auch vor unerwartet auslösenden Airbags: Bei Fahrzeugen mit schweren Wasserschäden kann es beim Starten durch Kurzschlüsse in der Bordelektronik dazu kommen, dass der Airbag auslöst.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Hochwasserwarnung im Gefahrenbereich abgestellt haben, könnte das „grob fahrlässig“ sein.

Wir verzichten in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und regulieren den Schaden ohne Einwände. Die Fälle müssen wir jedoch im Einzelfall prüfen.


 

Für Hagel- und Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig.

Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume im vertraglichen Rahmen übernommen.

Bitte melden Sie uns umgehend die eingetretenen Schäden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. 

Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf.

Bitte veranlassen Sie – soweit Ihnen möglich und ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen – eine erforderliche Notsicherung, z. B. in dem das beschädigte Dach mit einer Plane provisorisch verschlossen wird.

Dadurch kann vermieden werden, dass Regen weitere Schäden verursacht.


 

Sie möchten eine Pannenhilfe anfordern? Dann nutzen Sie gerne unseren digitalen Pannenservice.

 

Im In- und Ausland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

Autopanne oder KFZ-Schutzbrief: +49 69 66 555 66 **

Fahrrad-Schutzbrief: +49 69 66 555 130 **

Haus- und Wohnungs-Schutzbrief: +49 69 66 555 11 **

** Die Ländervorwahl kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

In Deutschland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

KFZ-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäude-Schadenmeldung: 

09561 96 108

Rechtsschutz-Schadenmeldung: 0800 2 485 732 *

* Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, rund um die Uhr.

Im Ausland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

Schaden- oder Pannenmeldung: +49 69 66 555 66 **

Auslandskrankenversicherung: +49 69 66 555 44 **

** Die Ländervorwahl kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Sie können sich im Schadenfall auch an die Mitarbeiter in den Schadenaußenstellen der HUK-COBURG wenden.

Sie erhalten schnelle und kompetente Unterstützung bei allem, was dann nötig ist.

Den Schadenstatus können Sie nach der Schadenmeldung im Servicebereich "Meine HUK24" einsehen und somit den aktuellen Bearbeitungsstand nachverfolgen. Aktuell bieten wir diesen Service für alle Kfz-Kasko-, Hausrat-, Wohngebäude- und Glasschäden an.


 

!!!! --- Die folgenden Themen sind ausgeblendet und sollen nach Bedarf z.B. auf der Schaden melden-Seite oder auf der Unwetterseite prominent gespielt werden --- !!!

 

 

 

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