Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union importieren oder ein Fahrzeug innerhalb der EU verkaufen möchte, benötigt die sogenannten COC-Papiere, auch bekannt als EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Die COC-Papiere belegen, dass das Fahrzeug den strengen Normen entspricht, die in der EU für Fahrzeuge gelten. Ohne diesen oder einen ähnlichen Nachweis ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug innerhalb der EU zu verkaufen oder zuzulassen. 

Die COC-Papiere bestätigen, ob ein Auto geltenden EU-Richtlinien entspricht Sie werden u.a. für den Import bzw. die Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land benötigt

Seit 1993 besteht der europäische Binnenmarkt. Der An- und Verkauf von Fahrzeugen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU (bzw. ehemals noch EG, Europäische Gemeinschaft) bleibt jedoch weiterhin schwierig, da in jedem EU-Land spezifische Regeln für die technische Beschaffenheit von Fahrzeugen und viele andere Arten von Produkten galten. Um die vielen verschiedenen Zertifikate zu ersetzen, wurden 2005 die COC-Papiere als einheitliche Zertifizierung in der gesamten EU eingeführt.

 

Die Abkürzung „COC“ steht für „Certificate of Conformity“, zu Deutsch „Konformitätsbescheinigung“. Das COC-System wird innerhalb der EU für unterschiedliche Warengruppen genutzt, zum Beispiel auch für Arzneimittel. Neben COC-Papieren für Autos gibt es auch für andere Fahrzeuge entsprechende Zertifikate, u. a. für Krafträder oder Anhänger, die innerhalb der EU verkauft oder zugelassen werden sollen. 
 


Mithilfe der COC-Papiere für ein Fahrzeug können Sie unkompliziert nachweisen, dass es über eine EG-Betriebserlaubnis (auch „EG-Typgenehmigung“) verfügt, also den EU-Normen hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen entspricht. Seit 2005 sind Fahrzeughersteller verpflichtet, für Neuwagen COC-Papiere auszustellen.

Wenn Sie ein Auto innerhalb Deutschlands verkaufen oder zulassen möchten, reichen dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II aus.

Wenn Sie jedoch ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land in die EU importieren oder ein Fahrzeug innerhalb der EU verkaufen möchten, benötigen Sie dazu die COC-Papiere oder ein gleichwertiges Dokument. 

Die COC-Papiere enthalten grundsätzlich dieselben Informationen wie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, sind hinsichtlich der technischen Details des Fahrzeugs aber nochmals ausführlicher. Sie geben u. a. Aufschluss über:

 

  • Fabrikat und Typ
  • die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • die genauen Abmessungen des Fahrzeugs
  • den Hubraum des Motors
  • technische Daten zu Abgasverhalten und Geräuschpegel
  • die zulässige Reifengröße

 

Diese Informationen sind aus mehreren Gründen wichtig: Zum einen dürfen in der EU zugelassene Fahrzeuge bestimmte Grenzwerte bei Abgas- und Lärmemissionen nicht überschreiten – anhand der jeweiligen Werte wird beispielsweise auch die Kfz-Steuer berechnet. Zum anderen enthält ein COC-Dokument Informationen, die für den Fahrzeughalter wichtig sind, etwa zur zulässigen Reifengröße.

 

Anhand der COC-Bescheinigung kann die jeweilige Zulassungsstelle sofort erfassen, dass das Fahrzeug für den Betrieb in der EU geeignet ist. Sind die COC-Papiere für das Auto verloren gegangen oder gar nicht erst ausgestellt worden, gestaltet sich der Nachweis komplizierter. 
 

Falls die COC-Bescheinigung für ein Auto verloren gegangen ist oder beim Kauf eines Gebraucht- oder sogar Neuwagens vergessen wurde, die COC-Papiere auszuhändigen, lassen sich beim Hersteller des Autos die COC-Papiere anfordern. Wenn das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft wurde, ist das in aller Regel problemlos möglich.
 


Viele Hersteller bieten mittlerweile sogar den Service an, die COC-Papiere online zu beantragen. Dazu brauchen Sie lediglich das Fahrzeugmodell und die Fahrgestellnummer anzugeben. Beachten Sie jedoch, dass für die Neuausfertigung der COC-Papiere in der Regel Kosten entstehen. Diese bewegen sich für gewöhnlich im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. 

Bisweilen ist die Ausstellung von COC-Papieren für ein bestimmtes Fahrzeug prinzipiell nicht möglich. Das ist insbesondere bei älteren Fahrzeugen der Fall, die vor der Einführung der COC-Bescheinigungen hergestellt wurden. Aber auch Fahrzeuge, die nicht für den europäischen, sondern zum Beispiel für den US-amerikanischen oder asiatischen Markt hergestellt wurden, haben grundsätzlich keine EU-Typgenehmigung, sodass auch keine COC-Dokumente für diese Autos ausgestellt werden können.

 

Trifft das auch auf Ihr Auto zu, müssen Sie ein Gutachten erstellen lassen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug den geltenden EU-Normen entspricht. Das Gutachten ersetzt die COC-Papiere. Nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger ein solches Gutachten anfertigen. Es muss, so die StVZO, „die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.“  

 

Auch wenn es für Ihr Fahrzeug grundsätzlich COC-Papiere gäbe, können Sie prüfen, wie hoch die Kosten für deren Neuausstellung liegen, und sie den veranschlagten Kosten für ein Gutachten gegenüberstellen. Vorteil beim Gutachten, wie Sie es beispielsweise bei der DEKRA oder dem TÜV erhalten: Es umfasst zugleich die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung (also die umgangssprachliche „TÜV-Prüfung“), deren gesonderte Kosten Sie auf diese Weise einsparen können.

Neben der COC-Bescheinigung müssen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Unterlagen und Nachweise vorlegen, um die Zulassung für Ihr EU-Fahrzeug zu erhalten:

 

  • ein Ausweisdokument, mit dem Sie sich legitimieren
  • einen Eigentumsnachweis (Originalrechnung und/oder Kaufvertrag)
  • ggf. die originalen Fahrzeugpapiere eines anderen EU-Lands
  • eine eVB-Nummer (elektronischer Vorabnachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Nachweis über aktuell gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • für Firmen oder Vereine: Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister (sofern vorhanden) bzw. Auszug aus dem Vereinsregister
     

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