Überschwemmung

Was Sie zu Ihrem Versicherungsschutz wissen sollten
  • Wie versichern Sie sich gegen Überschwemmung?
  • Wann solten Sie sich gegen Überschwemmungen absichern?
  • Wie verhalten Sie sich im Schadenfall?

Welche Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Überschwemmungsschäden?

Mit der Hausratversicherung ist Ihr Hausrat gegen verschiedene Gefahren abgesichert - zum Beispiel gegen Brand, Diebstahl oder Leitungswasserschäden. Um jedoch Ihr Hab und Gut gegen Überschwemmung abzusichern, benötigen Sie den Zusatzbaustein "Elementarschadenversicherung".

 

Mit der Wohngebäudeversicherung der HUK24 haben Sie automatisch einen Basis-Elementarschadenschutz für Ihre Immobilie mit einer Selbstbeteiligung von 100.000 € bei Elementarschäden.* Beim Abschluss der Versicherung können Sie diese Selbstbeteiligung auf Wunsch auch auf 500 € senken.

* gilt nicht für Verträge, die vor dem 26.09.2022 abgeschlossen wurden

Sie haben schon eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und möchten den Elementarschadenschutz hinzufügen? So geht's
  1. Melden Sie sich in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" an und gehen Sie in Ihre Vertragsübersicht.
  2. Wählen Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung aus und klicken Sie anschließend unten auf "Ändern".
  3. Wählen Sie den letzten Punkt "Individuelle Nachricht verfassen" aus und teilen Sie uns mit, dass Sie den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zu Ihrer Versicherung hinzufügen möchten.

WICHTIG: Um Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeiten und Ihnen einen genauen Preis nennen zu können, brauchen wir folgende Informationen:Sind in den letzten 10 Jahren Elementarschäden bei Ihnen eingetreten (bitte Jahr und Ursache angeben)? Falls ja: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um solchen Schäden künftig entgegen zu wirken?
Nach Erhalt Ihrer Anfrage melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück. Bitte beachten Sie, dass Ihr Elementarschadenschutz erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach Antragseingang gilt.

Weitere Informationen zum Elementarschaden-Schutz

Wann ist eine Elementar­versicherung sinnvoll und wann nicht?

Eine Pflicht, sich als Haus- oder Wohnungseigentümer gegen Naturgefahren abzusichern, besteht bislang nicht. Eine Elementarversicherung schließen Mieter und Eigentümer stattdessen nach individueller Risikoeinschätzung im eigenen Interesse ab.

Eine Elementarschadenversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in einer Region mit erhöhtem Risiko für Überschwemmungen oder andere Naturereignisse wie Lawinen oder Erdrutsche leben. Durch den fortschreitenden Klimawandel sind immer mehr Regionen betroffen.

Haben Sie bereits Schäden durch Naturvorkommnisse erfahren? Kennen Sie das Risiko durch Berichte Ihrer Nachbarn? Dann könnte sich eine Absicherung Ihres Hauses und Hausrats gegen Elementarschäden lohnen.

 

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Naturgefahren-Check des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Durch Angabe Ihrer Adresse können Sie hier kostenlos und unverbindlich herausfinden, wie groß die Gefahr durch Naturereignisse für Ihr Zuhause ist.

Zum Naturgefahren-Check

Sie sind betroffen? So gehen Sie jetzt vor.

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