Um zur HUK24 zu wechseln, müssen Sie Ihre bisherige Autoversicherung kündigen. Im Allgemeinen erfolgt die Kündigung meist schriftlich und sollte Folgendes enthalten: 

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Ihre Versicherungsscheinnummer (diese finden Sie z. B. auf Ihrer letzten Beitragsrechnung) 
  • Ihre Unterschrift

Wir schicken Ihnen nach Abschluss einer Kfz-Versicherung automatisch eine E-Mail, die Sie nur noch an Ihren Vorversicherer weiterleiten müssen, um Ihre bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen. Sie können den Kündigungsservice aber auch vor Abschluss Ihrer neuen Versicherung nutzen. 

Mit unserem Angebotsrechner können Sie in wenigen Minuten Ihren Preis ermitteln und Ihre Versicherung von Zuhause aus abschließen. Anschließend kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung. 

Sie müssen nichts weiter unternehmen. Bei einem Versicherungswechsel erhalten Sie keine neue eVB-Nummer. Wir informieren die zuständige Behörde automatisch über den Wechsel der Versicherung. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren für Sie an.

 

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.  

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Ein Beispiel: Bei einem Unfall auf der Autobahn wird eine Person querschnittsgelähmt. Der Geschädigte hat dann in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den lebenslangen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung. 

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

 

Mallorca-Police

In unserem Classic-Tarif beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die sogenannte Mallorca-Police, die Ihnen zusätzlichen Schutz bei im Ausland gemieteten Autos bietet (die Liste der Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen)..  

Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden infolge Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert.
  • Unmittelbare Schäden durch Tierbiss (z. B. Marderbiss). Folgeschäden sind bis 20.000 Euro je Schadenfall versichert. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.

 

Die Vollkasko umfasst:

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Ersatz für Unfallschäden, die Sie selbst oder ein anderer verursachen
  • Vandalismus
  • Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
  • Zusätzlicher Schutz für den Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 €. 

 

Gut zu wissen: 

In der Teilkasko und Vollkasko sind alle fest mit Ihrem Auto verbundenen Bestandteile mitversichert. Die Teile müssen gesetzlich zulässig und fest ein- oder angebaut sein. Der Dachkoffer für die Ski-Ausrüstung oder der Fahrradträger sind beispielsweise mitversichert.

Zubehör, dessen Mitführung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist versichert, zum Beispiel der Verbandskasten, das Warndreieck oder das Reserverad. Auch das Ladekabel für Ihr E-Auto ist mitversichert.

 

Weitere Vorteile unserer Kaskoversicherung:

  • Grob fahrlässiges Verhalten ist mitversichert, etwa wenn Sie kurz abgelenkt waren
  • Ausgeschlossen ist lediglich das Fahren unter Alkohol und Drogen – oder wenn Sie es einem Dieb sehr leicht machen, Ihr Fahrzeug zu stehlen.
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir Ihnen im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis Ihres Fahrzeugs. Danach den Wiederbeschaffungswert.
  • Kein Abzug "neu für alt": Sie erhalten die volle Erstattung, auch wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.

Werkstattbonus – 20% sparen mit Kasko SELECT 

Kasko SELECT bedeutet für Sie: Bei einem Kaskoschaden sucht unser Partner, die HUK-COBURG eine qualitativ hochwertige Werkstatt für Ihren Pkw aus. 

Durch standardisierte Abläufe und Großkundenkonditionen gewinnen wir Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Ihr Kaskobeitrag sinkt dadurch. Sie sparen 20% Beitrag im Vergleich zu einer Kasko ohne Werkstattbindung ein.

 

Ihre Vorteile mit Kasko SELECT:

  • 20% Beitragsvorteil für die Vollkasko oder Teilkasko
  • 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • DEKRA-geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
  • Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

 

So funktioniert Kasko SELECT im Schadenfall:

  • Sie rufen von der Unfallstelle aus die HUK-COBURG an: 0800 2 485 445 – kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Oder Sie melden Ihren Schaden online. 
  • Die HUK-COBURG nennt Ihnen eine geeignete Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe. Dort lassen Sie das Auto reparieren.
  • Die HUK-COBURG organisiert den Transport, wenn das Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist – oder die Werkstatt mehr als 15 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ist.
  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
  • Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären.

 

Wann kann Kasko SELECT nicht abgeschlossen werden?

  • Bei geleasten Fahrzeugen
  • Wenn das Fahrzeug auf jemand anderen als den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner oder das Kind zugelassen ist
  • Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person (Firma) ist

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Warum ist der Fahrerschutz wichtig?

Zahlreiche Autofahrer und Mitfahrer werden jedes Jahr bei Verkehrsunfällen verletzt. Besonders wenn die Gesundheit länger beeinträchtigt ist, entstehen hohe Kosten. Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters geltend machen. Der Fahrer geht bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch leer aus. 

 

Was leistet der Fahrerschutz der HUK24?

Unser Fahrerschutz sichert Sie bei Personenschäden ab, wenn Sie mit dem Auto, Campingfahrzeug oder Lieferwagen fahren, das Fahrzeug abstellen, be- oder entladen. Unser Fahrerschutz sichert alle berechtigten Fahrer des Kfz mit bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall umfassend ab. Sie erhalten zum Beispiel den Verdienstausfall erstattet, ein Schmerzensgeld, die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie. Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an.

Ob neu oder gebraucht, Stadtauto oder Familienwagen: Die Ansprüche an eine Autoversicherung sind völlig verschieden. Mit unserem Zusatzschutz ergänzen Sie Ihre Versicherung individuell und preiswert.

Der Rabattschutz für Ihre Autoversicherung: Keine Rückstufung im Schadenfall

Normalerweise wird Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden zurückgestuft. Ihr Beitrag steigt dadurch im nächsten Jahr.
Anders beim Rabattschutz: Nach einem Unfall stufen wir Ihren Vertrag im Folgejahr nicht zurück. Sie fahren im nächsten Jahr mit derselben SF-Klasse weiter und vermeiden einen höheren Beitrag.

Den Rabattschutz erhalten Sie im Classic-Tarif für Pkw gegen einen Mehrbeitrag. Einzige Voraussetzung: Ihr Vertrag muss mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.
Wichtig: Ihr Rabattschutz gilt nur für die HUK24. Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, geben wir den tatsächlichen Schadenverlauf weiter.
 

Mit Kasko PLUS erweitern Sie die Vollkasko Classic für Ihren Pkw um sinnvolle Leistungen:

  • 36 Monate Neupreis-Erstattung für Neuwagen
  • 36 Monate Kaufwert-Erstattung für Gebrauchtwagen
  • Eigenschäden sind mitversichert: beispielsweise wenn Sie Ihr Garagentor anfahren oder ein anderes eigenes Auto rammen – bis zu 100.000 Euro im Jahr und mit 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Autofahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.  

Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Standard bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person).

 

 

Unsere Leistungen:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahe stehende Personen an.

 

In diesen Ländern sind Sie versichert: 

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht. 

Telematik ist eine innovative Technologie, mit der sich Daten über Ihr Fahrverhalten erfassen lassen. Wir nutzen Telematik, um Ihnen eine noch günstigere Autoversicherung anbieten zu können. Sparen Sie mit vorausschauendem und sicherem Fahren bis zu 30 % Ihrer Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

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