Rechnung
Warum erhöht sich mein Beitrag?
Wir bedauern sehr, die Beiträge an die aktuelle Kostensteigerung bei den
Schadenaufwendungen anpassen zu müssen. Es ist nach wie vor unser Ziel, die
finanziellen Belastungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Wir sind stolz
darauf, preiswerte Versicherungsprodukte mit einem guten und fairen Service
anzubieten.
Fast 3 Mio. Kunden vertrauen uns. Unsere Versicherungen erhalten regelmäßig
Bestnoten in Umfragen und Tests von namhaften Instituten und Zeitschriften wie
"Stiftung Warentest", "Assekurata" oder "Focus Money". Unsere aktuellen Auszeichnungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Beitragserhöhung können Sie Ihrer Beitragsrechnung entnehmen.
Wann wird mein Versicherungsbeitrag eingezogen?
Den Beitrag buchen wir erst nach der Fälligkeit der Prämie ab. Ist der Beitrag
beispielsweise am 01.01. fällig, buchen wir diesen erst danach ab. Bitte
beachten Sie, dass wir die Abbuchung nicht beschleunigen können. Der
Versicherungsschutz besteht im vereinbarten Umfang.
In Ihrer Beitragsrechnung finden Sie Hinweise zur Abbuchung des Beitrags.
Sie möchten den aktuellen Beitrag bereits im Voraus bezahlen? Bitte überweisen Sie uns den Betrag unter Angabe der Versicherungsscheinnummer auf unser Konto: IBAN: DE14 7005 0000 0002 0343 43, Bayern LB München
Warum ist mein Ablauf nicht mehr der 01.01.?
Sie kennen es sicher von Sachversicherungen, dass das Versicherungsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist. Bei Sachversicherungen ist das etabliert und kann vorteilhaft für Sie sein. Beispielsweise sind zum 01.01. Rechnungen aus anderen Bereichen wie Mietnebenkosten, Strom und Gas fällig. Durch die unterjährige Hauptfälligkeit verringert sich Ihre finanzielle Belastung zu diesem Zeitpunkt.
Wir haben deshalb auch bei Neuverträgen und Tarifumstellungen in der Kfz-Versicherung die unterjährige Hauptfälligkeit eingeführt. Das bedeutet, dass Ihr Vertrag vom Versicherungsbeginn ausgehend für ein Jahr läuft.
Eine Verlegung des Ablaufs auf den 01.01. bieten wir nicht an. Wir bitten um Verständnis.
Wie wird die unterjährige Hauptfälligkeit festgelegt?
Das Versicherungsjahr ist der Versicherungsbeginn + 1 Jahr.
Beispiel: Sie versichern zum 04.07.2023 einen Pkw. Der Ablauf des Versicherungsjahres ist der 04.07.2024.
Was gibt es noch zu beachten?
- Für die Einstufung wird weiterhin das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) berücksichtigt.
- Die Hoch- und Rückstufungen, sowie alle Beitragsanpassungen wirken sich künftig zur unterjährigen Hauptfälligkeit aus. Wenn Sie in dem genannten Beispiel einen Schaden am 15.10.2023 hätten, würde die Rückstufung somit zum 04.07.2024 erfolgen.
- Die Beitragsrechnung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des neuen Versicherungsjahres.