Eine ausreichende Profiltiefe bei Winterreifen ist wichtig, denn sie wirkt sich auf das Fahrverhalten und den Bremsweg eines Autos aus. In Deutschland ist für Pkw-Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm vorgeschrieben ist. Derselbe Wert gilt für Ganzjahres- und Sommerreifen. Allerdings empfiehlt es sich, auch auf das Alter eines Reifensatzes zu achten, denn dessen Gummimischung verändert sich mit der Zeit. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindetens 1,6 mm. Allerdings kann schon bei Unterschreiten einer Profiltiefe von 8 mm die Bodenhaftung vermindert sein

In der Regel weisen neue Sommer- oder Winterreifen eine Profiltiefe von 8 oder sogar 9 mm auf. Eine solch große Profiltiefe verringert das Risiko für sogenanntes Aquaplaning. Bei dem bildet sich ein Wasserfilm zwischen Reifen und Fahrbahn, wodurch die Untergrundhaftung verloren geht. Ein ausreichend tiefes Profil wirkt wie ein Drainagesystem: Das Wasser wird abgeleitet, bevor sich der Film bilden kann – und das geht umso besser, je tiefer das Profil ist.

Der ADAC hat das Fahrverhalten von Autos mit geringerer Profiltiefe untersucht und die Ergebnisse zusammengefasst. Die Auswertung zeigt, dass schon die Reduzierung der Profiltiefe von 8 auf 3 mm dazu führt, dass nur noch 30 % der ursprünglichen Wassermenge abgeleitet werden können. Weisen Autoreifen nur noch eine Mindestprofiltiefe der gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 mm auf, sind sogar nur noch 10 % der ursprünglichen Ableitfähigkeit vorhanden. 
 


Besonders wichtig ist die Profiltiefe bei Winterreifen. Bei Schnee auf der Fahrbahn können dank eines tieferen Profils die Winterreifen mehr Schnee und Schneematsch aufnehmen, sodass die Lamellen der Reifen besseren Halt auf dem Untergrund finden. Somit bieten neue Winterreifen mit einer Profiltiefe von 8 oder 9 mm deutlich mehr Sicherheit gegenüber abgefahrenen Reifen, selbst wenn diese noch gesetzlich zulässig sind.
 

Folgende Nachteile können sich aufgrund verringerter Profiltiefe ergeben:

  • Der Bremsweg des Fahrzeugs wird länger.
  • Das Kurvenverhalten verschlechtert sich.
  • Die Bodenhaftung lässt nach.
     

Der ADAC empfiehlt für Ganzjahres- und Winterreifen ein Mindestprofil von 4 mm, für Sommerreifen eines von 3 mm Tiefe. Unabhängig von der Profiltiefe ist dringend anzuraten, einen Reifensatz nach spätestens zehn Jahren auszutauschen, um eine Gefährdung durch versteckte Verschleißerscheinungen auszuschließen. Die Gummimischung hat sich bis dahin verändert und kann nach so langer Zeit nicht mehr das leisten, wofür sie entwickelt wurde. 

Welches Profil Winterreifen, Sommerreifen und Ganzjahresreifen aufweisen müssen, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Einschlägig ist § 36 zu Bereifung und Laufflächen. Hier heißt es, dass „Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern […] am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen […] versehen“ sein müssen und dass diese eine Tiefe von mindestens 1,6 mm aufzuweisen haben.
 

Die StVZO macht keinen Unterschied in Bezug auf die Profiltiefe von Winterreifen, Sommerreifen und Ganzjahresreifen. Wichtig ist der Hinweis, dass die vorgeschriebene Profiltiefe im gesamten beschriebenen Bereich gegeben sein muss: Auch wenn die Mindestprofiltiefe eines Autoreifens nur an einer einzigen Stelle unterschritten wird, muss der Reifen demgemäß sofort getauscht werden. 
 

Weiterhin regelt § 36 der StVZO: „[A]ls Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.“ An den Rändern der Reifen darf die Profiltiefe sowohl bei Winterreifen als auch bei Sommerreifen also theoretisch unterschritten werden. Die Abnutzung ist in diesem Bereich aber normalerweise ohnehin deutlich geringer, sodass dieser Fall in der Praxis kaum auftritt.
 

Für einige Fahrzeuge gilt eine andere Mindestprofiltiefe. Beispielsweise genügt gemäß StVZO „bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.“ Hierin einbegriffen sind zum Beispiel Mopeds, Roller und leichte Motorräder. 
 

Das Fahren mit Winterreifen ist in Deutschland nicht für einen bestimmten Zeitraum geregelt. Vielmehr richtet sich die Pflicht der angemessenen Reifennutzung danach, wie die Wetterbedingungen aussehen, ob beispielsweise Schnee fällt oder Glatteis herrscht.

Wenn seine Winterreifen die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreiten, drohen einem Fahrer folgende Konsequenzen nach dem Bußgeldkatalog:
 

Ordnungswidrigkeit

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahren ohne Winterreifen, obwohl diese erforderlich wären

60 €

mit Behinderung anderer: 80 €

mit Gefährdung: 100 €

mit Unfallfolge: 120 €

1 (in jedem Fall)

Fahren eines Kfz und/oder Ziehen eines Anhängers mit unzureichender Profiltiefe

60 €

mit Gefährdung: 75 €

mit Unfallfolge: 90 €

1 (in jedem Fall)

Fahren eines Mofas mit unzureichender Profiltiefe

25 €

 


Übrigens:
Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden. Der Halter eines Kraftfahrzeugs muss mit einem Bußgeld von bis zu 75 € und mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn das Fahrzeug trotz unzureichender Profiltiefe gefahren wird. Für den Halter eines Mofas sind es 35 €. 

Als Halter eines Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, selbstständig die Profiltiefe Ihrer (Winter-)Reifen zu kontrollieren und die Reifen bei Bedarf sofort zu ersetzen. Es ist daher angebracht, regelmäßig nachzumessen. Der Aufwand der Ermittlung ist so gering, dass es sich lohnt, die Messung zur jährlichen oder halbjährlichen Routine zu machen.
 

Zum einen können Sie die Messung mit einem handelsüblichen Messgerät für die Reifenprofiltiefe durchführen. Ein solcher Profiltiefenmesser ähnelt einem Lineal und wird einfach bis zum Anschlag im Profil versenkt. Anschließend können Sie die Profiltiefe ablesen. Zu beachten ist lediglich, dass nicht etwa an der Messstelle ein Steinchen im Reifen steckt, wodurch das Messergebnis verfälscht wäre.
 

Auch mit einer 1-Euro-Münze können Sie die ausreichende Profiltiefe von Winterreifen überprüfen. Der goldene Rand dieses Geldstücks ist 3 mm breit. Wenn Sie die Münze in das Profil stecken, sehen Sie, ob der goldene Rand vollständig in der Lauffläche des Reifens verschwindet. Ist das der Fall, können Sie davon ausgehen, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für die (Winter-)Reifen in jedem Fall gegeben ist. Steht der goldene Rand über und ist noch zu erkennen, sollten Sie eine genauere Messung durchführen oder idealerweise die Reifen vorsorglich wechseln. Diese Methode ist zwar nicht exakt, lässt sich dafür aber von jedem leicht durchführen und bietet eine verlässliche Orientierung.
 

Manche Reifen sind außerdem mit einer Reifenverschleißanzeige, einem Abriebindikator, ausgestattet. Bei ihnen sind im Profil kleine Stege angebracht, die anzeigen, wie viel Profil die Winterreifen mindestens haben sollten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, sofern die Reifen nicht aus dem europäischen Raum stammen, denn dann kann die Höhe der Stege ggf. von den europäischen Vorgaben abweichen.