Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.

Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter eines Mopeds, Rollers oder Mofas nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Fahrer muss aber zusätzlich den Versicherungsschein zu jeder Zeit mitführen.


 

Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Wenn die Versicherung später abgeschlossen wird, dann gilt sie natürlich auch erst ab diesem Zeitpunkt, aber immer nur bis zum Ablauf des Februars im nächsten Jahr. Mit einem späteren Versicherungsbeginn lassen sich daher Beiträge sparen – sofern man bis dahin auf das Moped oder den Roller verzichten kann.

Damit auf den ersten Blick klar ist, ob ein Moped oder Roller eine gültige Versicherung hat, wechseln die Farben der Versicherungskennzeichen jährlich und wiederholen sich dabei alle drei Jahre. In 2021 war das Kennzeichen blau, in 2022 hatte es die Farbe grün und in 2023 ist es schwarz. 

Wann Sie eine Roller- oder Mopedversicherung brauchen

Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks,
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, sowie E-Bikes und Pedelecs über 6 km/h bis max. 45 km/h,
  • Motorisierte Krankenfahrstühle,
  • Kleinkraftrad dreirädrig max. 45 km/h,
  • Quads max. 45 km/h und
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, max. 45 km/h.

Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden und auch zum TÜV müssen solche Mopeds und Roller nicht.

 

Welche Besonderheiten gibt es bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, E-Bikes und Pedelecs zu beachten?

Die meisten Pedelecs sind Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und maximal 25 Kilometern pro Stunde oder mit einer Start- bzw. Schiebehilfe, die bis zu 6km/h schnell wird. Diese Pedelecs sind einem Fahrrad gleichgestellt. Um sie zu fahren, braucht man keine Zulassung, keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen. Bei der HUK24 sind diese beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Pedelecs mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden und benötigen daher eine Mopedversicherung.

 

Wann Sie eine Motorradversicherung brauchen

Für Zweiräder, die die oben genannten Grenzen überschreiten, ist in der Regel ein amtliches Kennzeichen nötig. Um Ihr Kfz bei der Zulassungsstelle an- oder umzumelden, benötigen Sie eine eVB-Nummer, die Sie beim Abschluss einer Motorradversicherung von uns direkt per Email zugeschickt bekommen.

Übrigens: Auch alle Roller, die eine Zulassung benötigen – das schließt z.B. 80er und 125er ein – benötigen eine Motorradversicherung.

In diesem Fall wird auch Kfz-Steuer fällig und das Fahrzeug muss regelmäßig zum TÜV.

Kfz-Haftpflicht: Für Schäden, die Sie mit Ihrem Moped anderen zufügen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Dieser Schutz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung Ihres Mopeds, Mofas oder Rollers.

Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Fahrer muss aber zusätzlich den Versicherungsschein jederzeit mitführen.

 

Kaskoversicherung: Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch, Zusammenstöße mit Tieren und Glasbruch. Gerade Mofas, Mopeds und Motorroller werden sehr häufig gestohlen.