Wir versichern Lieferwagen

  • mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t
  • bei privater oder geschäftlicher Nutzung (wenn Sie Waren oder Sachen für eigene Zwecke transportieren – z. B. als Handwerker, Architekt oder Lieferdienst einer Pizzeria)

Nicht versicherbar sind Fahrzeuge

  • mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
  • bei gewerblicher Nutzung (z. B. Kurierdienste, Speditionen oder Verkaufsfahrzeuge wie Imbissbuden)
  • bei Transport von Gefahrgütern

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Ein Beispiel: Bei einem Unfall auf der Autobahn wird eine Person querschnittsgelähmt. Der Geschädigte hat dann in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den lebenslangen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung. 

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

Die Teilkasko sichert Ihren Lieferwagen gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden infolge Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. 
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. 
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert.
  • Unmittelbare Schäden durch Tierbiss (z. B. Marderbiss). Folgeschäden sind bis 20.000 Euro je Schadenfall versichert. 

Warum ist der Fahrerschutz wichtig?

Zahlreiche Kfz-Fahrer und Mitfahrer werden jedes Jahr bei Verkehrsunfällen verletzt. Besonders wenn die Gesundheit länger beeinträchtigt ist, entstehen hohe Kosten. Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters geltend machen. Der Fahrer geht bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch leer aus. 

 

Was leistet der Fahrerschutz der HUK24?

Unser Fahrerschutz sichert Sie bei Personenschäden ab, wenn Sie mit dem Auto, Campingfahrzeug oder Lieferwagen fahren, das Fahrzeug abstellen, be- oder entladen. Unser Fahrerschutz sichert alle berechtigten Fahrer des Kfz mit bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall umfassend ab. Sie erhalten zum Beispiel den Verdienstausfall erstattet, ein Schmerzensgeld, die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie. Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an.

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

 

 

Die HUK24 versichert Lieferwagen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, soweit diese nicht gewerblich genutzt werden.

Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass aus der Verwendung des Fahrzeuges Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind (z. B. Kurierdienste, Speditionen oder Verkaufsfahrzeuge, wie Imbissbuden). Diese Fahrzeuge kann die HUK24 leider nicht versichern.

Eine geschäftliche Nutzung ist hingegen zulässig, wenn Sie Waren oder Sachen für eigene Zwecke transportieren – zum Beispiel das Werkzeug zum Kunden.

Die Gesamtmasse errechnet sich aus der Summe des Leergewichts Ihres Fahrzeugs und dem maximal erlaubten Ladegewicht.

Sie finden die Angabe der Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt F.2.

Praktische Bedeutung für Sie hat diese Angabe beim Führerschein. Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie zum Beispiel nur Pkws und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Auch im Straßenverkehr spielt die Angabe eine Rolle: Einige Straßen dürfen Sie nur mit einer bestimmten Höchstlast befahren, zum Beispiel 3,5 Tonnen. Auch die Mautpflicht für Lkw bemisst sich nach der Gewichtsklasse.

 

Wenn bereits eine Schadenfreiheitsklasse für Ihren Lieferwagen bei einem anderen Versicherer besteht, können Sie diese bei uns anrechnen. Versichern Sie erstmals einen Lieferwagen, stufen wir Ihr Fahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein.

Eine Zweitwagenregelung mit einer verbesserten Einstufung bieten wir für Lieferwagen nicht an. Sie können jedoch den Schadenfreiheitsrabatt von einem Pkw auf Ihren Lieferwagen übertragen.