Wenn Sie das Handy eines Freundes, Kollegen oder Fremden versehentlich beschädigt haben, können Sie den Handyschaden Ihrer privaten Haftpflicht melden. Allerdings ist es nicht garantiert, dass sie die Kosten vollständig übernimmt.
Unter Umständen ist in der Haftpflichtversicherung ein Selbstbehalt vereinbart. Überschreitet die festgestellte Schadenssumme diesen Betrag, zahlt die Versicherung die Differenz. Der Selbstbehalt muss jedoch immer vom Versicherten geleistet werden.
Beispiel: Kostet die notwendig gewordene Reparatur eines Handydisplays 70 Euro und haben Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart, zahlt die Versicherung den Schaden nicht. Ist das Handy dagegen durch einen Sturz völlig zerstört und ist eine Neuanschaffung für 250 Euro notwendig, würde die Versicherung für 100 Euro aufkommen. 150 Euro müssten Sie dem Geschädigten aus eigener Tasche leisten.