Handy kaputt: Wann zahlt die Haftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die der Versicherte einem Dritten verursacht. Wenn eine Bekannte Ihr Handy versehentlich beschädigt, kommt also die Privathaftpflicht Ihrer Bekannten für die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Neubeschaffung auf.
Sollte Ihnen aber selbst das Handy runtergefallen sein und ist dabei das Display zu Bruch gegangen, ist Ihre eigene Haftpflichtversicherung für den Handy-Schaden nicht der richtige Ansprechpartner. Hier ist eine Eigenhaftung immer ausgeschlossen und Sie müssen für die Kosten für Reparatur oder Ersatz ggf. selbst aufkommen.
Hohe Schäden durch Versicherungsbetrug
Deutschen Versicherern entstehen jedes Jahr rund 5 Milliarden € Schaden durch Falschmeldungen. Daher fordern viele Versicherer beschädigte Geräte an, um den geschilderten Schadenshergang zu überprüfen.
Wer überlegt, ein eigenes Missgeschick als Versicherungsfall zu deklarieren, sollte wissen: Fällt der Betrug auf, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Versicherungsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.