Wenn durch die private Nutzung Ihrer Drohne Sach- oder Personenschäden entstehen, haften Sie als Inhaber in der Regel für den vollen Umfang des Schadens. Das kann schnell hohe Kosten verursachen. 

Aus diesem Grund sind Sie über die Haftpflichtversicherung der HUK24 mit bis zu 50 Millionen Euro abgesichert - bei Personenschäden mit bis zu 15 Millionen pro geschädigter Person.

Viele Drohnenliebhaber nehmen Ihre Flugmodelle gerne auf Reisen mit, um faszinierende Aufnahmen ihres Urlaubsziels aus der Luft zu erschaffen. 

Mit der Privathaftpflichtversicherung der HUK24 haben Sie die Sicherheit, auf der ganzen Welt unseren umfangreichen Haftpflichtschutz zu genießen.

Für die EU-Staaten sowie für die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gilt dieser Schutz zeitlich unbefristet. Im übrigen Ausland sind Sie für Aufenthalte von bis zu fünf Jahren versichert. 

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor vielen finanziellen Schäden, die aus einer Haftpflichtsituation entstehen können. Sie gilt als eine der wichtigsten existenzsichernden Versicherungen überhaupt. Weitere Informationen zu den Leistungen unserer Haftpflichtversicherung finden Sie hier. 

Der Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden. Ohne einen Haftpflichtschutz dürfen Sie Drohnen daher nicht bedienen. 

Bei der HUK24 ist die private Nutzung von Drohnen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. 

Wenn Sie Ihre Drohne im öffentlichen Luftraum einsetzen, haften Sie für sämtliche durch die Drohne verursachten Schäden. Die Schuldfrage ist dabei irrelevant. Selbst wenn Sie als Pilot nichts für den Schaden können, kann der Geschädigte Sie haftbar machen. Das Gleiche gilt, wenn z. B. ein Freund die Drohne fliegt und damit einen Schaden verursacht.

Beispiel: Wenn Ihre Drohne beim Flug von einer Windböe erfasst wird, deswegen abstürzt und ein parkendes Fahrzeug beschädigt, kann der Fahrzeugbesitzer Schadensersatz von Ihnen fordern, obwohl Sie an der Windböe keine Schuld haben.

Die Gefährdungshaftung ist in neueren Privathaftpflichtversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Meistens ist u. a. erforderlich, dass sie die Drohne ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen. 

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können Ihre Drohne entweder in einer speziellen Drohnenversicherung oder in Ihrer Privathaftpflichtversicherung versichern. Viele Versicherer haben die private Nutzung von Drohnen bereits in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung miteingeschlossen.

Für den gewerblichen Einsatz ist zwingend eine separate Drohnenversicherung notwendig.

Am Markt orientieren sich die Preise für eine spezielle Drohnenversicherung sich am Einsatzzweck und der gewünschten Versicherungssumme. Rein privat genutzte Drohnen können ab ca. 65 € jährlich versichert werden, für gewerblich genutzte Drohnen können Sie mit mindestens 80 € pro Jahr rechnen. Bei speziellen Einsatzzwecken kann die Versicherung der Drohne auch noch teurer ausfallen. 

Aus diesem Grund ist es bei rein privater Nutzung der Drohne oft sinnvoll, eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Kosten zu sapren. Bei der HUK24 können Sie eine Haftpflichtversicherung, die auch Schutz für die private Nutzung von Drohnen beinhaltet, für beispielsweise 42,90 € im Jahr abschließen.