Sie haben einen neuen Versicherungsschein mit einer geänderten Einstufung erhalten?
Bei einem Versichererwechsel stellen wir den Versicherungsschein zunächst auf Grund der Angaben aus dem Online-Antrag vorläufig aus und fordern Ihre SF-Klasse beim Vorversicherer an.
Bei der Einstufung des Vertrags richten wir uns nach den Angaben, welche uns der Vorversicherer übermittelt. Wird uns eine andere SF-Klasse bestätigt, passen wir die Einstufung entsprechend an.
Hat sich Ihr Vorversicherer geirrt? Bitte setzen Sie sich mit Ihrem ehemaligen Versicherer in Verbindung und veranlassen Sie eine Berichtigung. Nur dann können wir unsere Einstufung anpassen.
Hatten Sie eine Sondereinstufung?
Sondereinstufungen des Vorversicherers (z.B. aufgrund eines vereinbarten Rabattschutzes) können bei uns nicht berücksichtigt werden.
In der Regel informieren die Versicherer darüber, dass bei einem Versichererwechsel Sondereinstufungen nicht weiterbestätigt werden, sondern nur der tatsächliche Vertragsverlauf. Prüfen Sie bitte Ihren letzten Versicherungsschein und/oder die Beitragsrechnung. Oftmals finden Sie hier Hinweise, ob im Vorvertrag eine Sondereinstufung bestand.
Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Sondereinstufungen werden auch von uns nicht an den neuen Versicherer weiterbestätigt. Ihrem neuen Versicherer geben wir den tatsächlichen Vertragsverlauf weiter.
Gerne berücksichtigen wir die Sondereinstufung erneut, wenn Sie sich wieder bei uns versichern und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.