Wohnwagen- und Anhängerversicherung
Leistungen der Wohnwagen- und Anhängerversicherung
Ob Sie mit Ihrem Wohnwagenanhänger in den Urlaub fahren möchten oder mit Ihrem Anhänger Güter befördern, mit unserer Anhängerversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Von der Kfz-Haftpflicht bis zur Teilkasko – ganz nach Ihrem Bedarf.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Anhängers Pflicht. Sie kommt dafür auf, wenn durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.
Die Teilkasko sichert Ihren Anhänger gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, Raub
- Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
- Bruch der Verglasung
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
- Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden.
Die Wohnwagenversicherung der HUK24 ist speziell für die Anforderungen von Campern gemacht. Ihr Schutz greift sowohl bei Schäden, wenn Ihr Wohnwagen angehängt ist, als auch beim Rangieren per Hand.
Wir versichern privat genutzte Anhänger für viele unterschiedliche Zwecke. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach Wert und Art des Anhängers und seiner Nutzung.
Folgende Anhänger können wir versichern:
- Anhänger in Sonderausführung, wie z. B. Viehtransportanhänger, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Sportgeräteanhänger oder Faltanhänger.
- Diese Anhänger bis zu einem Wert von 50.000 € in der Kaskoversicherung.
Folgende Anhänger können wir nicht versichern:
- Gewerblich genutzte Anhänger, bei der durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, z. B. Güter werden gegen Entgelt befördert.
- Anhänger zur Güterbeförderung mit einem derzeitigen Gesamtwert von 50.000 € oder mehr.
Häufige Fragen rund um die Anhängerversicherung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Anhänger kaufen und diesen zum Straßenverkehr zulassen möchten, ist der Abschluss einer Anhänger-Versicherung für Sie gesetzlich verpflichtend. Er kann deshalb nicht, wie häufig vermutet, über das Zugfahrzeug mitversichert werden. Dies ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2002 nicht mehr möglich.
Die HUK24 versichert Anhänger zur Güterbeförderung und Wohnwagen.
Nicht über uns versicherbar sind:
- Gewerblich genutzte Anhänger, bei der durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, z. B. Güter werden gegen Entgelt befördert.
- Anhänger zur Güterbeförderung mit einem derzeitigen Gesamtwert von 50.000 Euro oder mehr.