Der Invaliditätsgrad drückt die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung in Prozent aus — abhängig von den Körperteilen die betroffen sind.

 

Was heißt dauerhaft beeinträchtigt?

Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

 

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt. 

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. 

Wichtig ist auch, ob das Körperteil oder Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

 

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Warum empfehlen wir eine Dynamik von 3 %?

Sie gleichen so langfristig die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation aus.

 

Kann ich auch eine andere Höhe bei der Dynamik wählen?

Ja, bei der Höhe haben Sie freie Wahl. Diese können Sie zwischen 1 bis 10 Prozent festlegen und jederzeit ändern.

 

Was passiert mit meinem Beitrag?

Aufgrund der Dynamik passen wir jedes Jahr die Versicherungssumme an – dementsprechend auch Ihren Beitrag. Die Information zum neuen Beitrag erhalten Sie mit der Beitragsrechnung.

 

Kann ich der Anpassung auch widersprechen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung – schriftlich an uns. Der Widerspruch gilt dann nur einmalig für das laufende Kalenderjahr.

 

Ich wünsche keine Dynamik mehr. Kann ich diese ausschließen?

Sie können die Dynamik jederzeit aus dem Vertag ausschließen.

Wenn Sie für Ihre Kinder eine Unfallversicherung mit Progression vereinbaren, erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.

 

Ein Beispiel: Nach einem Unfall wird das Kind zu 100 % invalide. Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart.

  • Wenn Sie keine Progression vereinbart haben, zahlen wir Ihnen 100.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 225.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 1.000 % zahlen wir Ihnen 1.000.000 Euro aus.

 

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Tabellen zur Auszahlung bei den verschiedenen Progressionsstufen und Invaliditätsgraden.

 

Mehrleistungen der Unfallversicherung

Die Kinderunfallversicherung enthält weiteren Zusatzschutz – ohne Zusatzbeitrag.

Wir leisten beispielsweise auch

  • bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • bei Gesundheitsschäden durch Tauchen
  • bei Vergiftungen zum Beispiel durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren) – diese Leistung gilt nur im Classic-Tarif.
  • bei Infektionen zum Beispiel durch Zeckenbiss oder Insektenstich
  • wenn Sie sich Muskeln, Sehnen oder Bänder an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine erhöhte Kraftanstrengung zerren oder zerreißen.

 

Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

 

 

Nach einem Unfall sollen Sie sich voll auf Ihr Kind konzentrieren können. Unsere Zusatzbausteine bieten deshalb hilfreiche Unterstützung für den Ernstfall und erweitern die Leistung der Kinderunfallversicherung um sinnvolle Extras.

Warum ist das Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll?

Es gibt viele Gründe, warum ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte sinnvoll ist. Sie können damit beispielsweise die für gesetzlich Krankenversicherte vorgeschriebene Zuzahlung ausgleichen. Auch die Kosten für Telefon- und Fernsehnutzung oder die Zuzahlung für Ein- und Zweibettzimmer lässt sich mit dem Tagegeld abdecken.

 

Weitere Informationen

Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bis zu drei Jahre lang – für jeden Kalendertag, den das versicherte Kind aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt. Nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zudem das Krankenhaus-Tagegeld PLUS für die gleiche Anzahl der Tage, die Sie zuvor im Krankenhaus waren. – längstens bis zu 18 Monaten.

Unfall PLUS können Sie zusätzlich zur Invaliditätsleistung abschließen.

 

Ihre Vorteile mit Unfall PLUS:

  • Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch bis zu 1.500 Euro
  • Verdoppelung der Kostenübernahme für kosmetische Operationen auf 20.000 Euro
  • Erhöhung der Kostenübernahme für Serviceleistungen – zum Beispiel bei Bergungseinsätze - auf 50.000 Euro
  • Erhöhung der Reha-Beihilfe auf 5.000 Euro
  • Behindertengerechter Umbau von Wohnung und Kraftfahrzeug nach einem Unfall, durch den Ihr Kind einen Invaliditätsgrad von 50 % oder höher erleidet: Wir beraten Sie, organisieren den Umbau und übernehmen Kosten bis zu 20.000 Euro

 

Darüber hinaus können Sie eine um 20 Prozent verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung abschließen. Bei der Berechnung des Invaliditätsgrades erhöhen wir die Werte der Gliedertaxe dann um mindestens 20 Prozent. Für andere Leistungen der Unfallversicherung ist keine Erhöhung möglich. Es kann maximal ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht werden.

Die vollständigen Gliedertaxen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Was leistet der Unfall-Schutzbrief?

 

Hilfsleistungen

  • Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik und Behördengängen
  • Betreuung und Versorgung von Geschwistern
  • Tag- und Nachtwache: Beaufsichtigung bis zu 48 Stunden, beispielsweise nach einer Operation.
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe

Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.

 

Beratungsleistungen

  • Medizinische Beratung zu Diagnostik, Akut-Behandlung und Anschluss-Therapien
  • Reha-Beratung
  • Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung
  • Psychologische Erstberatung

Diese Beratungsleistungen erbringen wir bei drohenden Entwicklungsstörungen oder ab einer Invalidität von 50 %.

 

 

 

 

Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Kinderunfallversicherung versichert. Sie können den Vertrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes in eine Unfallversicherung für Erwachsene umwandeln.

Für Kinder älter als 15 Jahre können Sie bei der HUK24 keinen Antrag stellen. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie bei der HUK-COBURG unter 0800 2 153153.

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt. 

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. 

Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

 

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.