Folgende Personen werden vom Staat gefördert
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören z. B. Arbeitnehmer sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
- Beamte, Richter und Soldaten
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Ehepartner von Förderberechtigten, unabhängig davon, ob sie selbst die Förderkriterien erfüllen
- Mehr Förderberechtigte und Informationen
Nicht das Richtige für Sie? Entdecken Sie unsere anderen Altersvorsorge-Produkte: Rürup Rente, private Rentenversicherung, Sofortrente und Kapitallebensversicherung.
Das zahlt der Staat dazu
Jährliche Grundzulage | 175 € |
Jährliche Grundzulage Verheiratete | 308 € |
Jährliche Kinderzulage, geboren vor 2008 | 185 € |
Jährliche Kinderzulage, geboren ab 2008 | 300 € |
Einmalige Starter-Zulage für alle unter 25 Jahren | 200 € |
Sie erhalten die vollen staatlichen Zulagen bei Anlage von 4 % Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens. Mehr Informationen
Darüber hinaus können Sie pro Person bis zu 2.100 € des Versicherungsbeitrags zu Ihrer Riester Rente von der Steuer absetzen. i