Unser Verkehrsrechtsschutz bietet 2 Optionen:
Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug:
Versichert sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs. Der Versicherungsnehmer ist außerdem versichert beim Lenken und der vorübergehenden Anmietung fremder Fahrzeuge jeder Art, auch wenn dies beruflich geschieht sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.
Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie:
Mit dem Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie versichern Sie alle Fahrzeuge in Ihrer Familie. Zusätzlich sind auch die persönlichen Risiken im Verkehrsbereich (Fußgänger- und Fahrerrechtsschutz) für Sie als Versicherungsnehmer und die Ihrer Familie mitversichert.
Versicherte Personen sind:
- Sie selbst (Versicherungsnehmer),
- Ihr Ehepartner,
- Ihre minderjährigen Kinder und volljährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und noch keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben,
- Ihr Lebenspartner, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und Sie beide unverheiratet sind.