Das sagen unsere Kundinnen und Kunden über uns

Die Zeiten, in denen die gesetzliche Krankenversicherung für eine lückenlose Versorgung ausreichte, sind längst vorbei. Ob Kronen, Brücken oder Implantate: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an medizinischer Versorgung. Für jede bessere Zahnarzt-Behandlung kommen hohe Zuzahlungen auf Sie zu. Diese Versorgungslücke können Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen.

Wenn Sie Ihre Rechnung bereits selbst beglichen haben

Reichen Sie Ihre Rechnung einfach zusammen mit Ihrem Leistungsscheck bei uns ein. Wenn sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligt, fügen Sie bitte zusätzlich eine Kopie des abgerechneten Heil- und Kostenplans hinzu. 

Den Leistungsscheck haben Sie zusammen mit Ihrer Beitragsrechnung per Post erhalten. 

 

Wenn eine Behandlung bevorsteht

Reichen Sie rechtzeitig vor Beginn Ihrer Zahnersatz- oder Inlay-Behandlung eine Kopie des Heil- und Kostenplans bei uns ein. Wir informieren Sie gerne über die Höhe der voraussichtlichen Erstattung.

Der Heil- und Kostenplan muss den Kostenvoranschlag des Zahnlabors mit den spezifischen Kosten für Material- und Laborkosten enthalten. Bitte senden Sie uns ausschließlich eine Kopie des Heil- und Kostenplans. Das Original wird in der Regel von Ihrem Zahnarzt benötigt.

Bitte lassen Sie im Falle von Zahnersatz den Plan vorab von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigen.

 

Wo muss ich die Unterlagen einreichen?

Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen per Post zu versenden:

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Willi-Hussong-Straße 2
96447 Coburg

Oder per Fax an: 09561-96-6990

 

Bitte schicken Sie uns mit Blick auf den Schutz Ihrer eigenen Gesundheitsdaten keine Unterlagen per E-Mail.

Bitte senden Sie uns ausschließlich eine Kopie des Heil- und Kostenplans. Das Original wird in der Regel von Ihrem Zahnarzt benötigt.

Bei unserer Zahnzusatzversicherung bestehen keine Wartezeiten für alle erstattungsfähigen Leistungen.