Wir ersetzen Ihnen grundsätzlich den Neuwert. Eine Begrenzung durch eine Versicherungssumme gibt es nicht. Auch wenn steigende Preise den Wert Ihres Hauses mit der Zeit erhöhen.

Voraussetzung ist, die Angaben in Ihrem Antrag – zum Beispiel zu Wohnfläche und Bauweise – entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen. Auch spätere An- und Umbauten am Haus müssen Sie uns sofort mitteilen.

Bei uns haben Sie keine feste Versicherungssumme. Stattdessen leisten wir im Schadenfall bis zum Neubauwert. Der ergibt sich aus Größe, Ausstattung und Ausbau Ihres Gebäudes. Ihr Versicherungsschutz passt sich so automatisch der Entwicklung der Baupreise an.

Für bestimmte Positionen und Leistungen können aber Entschädigungsgrenzen gelten.

Der Neubau-Rabatt bietet Ihnen:

  • 20 Jahre Beitragsersparnis ab dem Tag der Bezugsfertigstellung
  • 50 Prozent Nachlass im ersten Jahr
  • Danach sinkt der Rabatt um jährlich 2,5 Prozent.

 

Der Neukauf-Rabatt gilt für Häuser, die Sie in den letzten zwei Jahren erworben haben. Er bietet Ihnen

  • 20 Prozent Ersparnis im ersten Jahr
  • 10 Prozent Ersparnis im zweiten Jahr

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen zum Beispiel diese Fälle: 

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus. 
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand.

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders in unserer Wohngebäudeversicherung: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Wir versichern Ihren Neubau während der Bauphase gegen die Gefahren Feuer sowie Sturm und Hagel. Neben dem Wohnhaus sind auch dazugehörige Garagen und Carports versichert. Außerdem haben Sie Schutz für Baustoffe und Bauteile, die auf Ihrem Grundstück lagern.

Die beitragsfreie Rohbauversicherung läuft, bis Ihr Haus bezugsfertig hergestellt ist – längstens jedoch 24 Monate.

 

Ab Baubeginn sind Sie gegen Feuerschäden versichert. Sie haben auch Schutz bei Sturm und Hagel mit uns vereinbart? Dann beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald das Dach fertig eingedeckt ist und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind.

 

Ihr Schutz ab Bezugsfertigkeit

Ihr Haus ist bezugsfertig? Dann wird die Rohbauversicherung zur Wohngebäudeversicherung. Ihr Haus ist dann gegen alle Gefahren geschützt, die Sie beantragt haben. Das können zum Beispiel Leitungswasser, Rohrbruch und Frost oder weitere Naturgefahren sein. Beiträge zahlen Sie erst ab diesem Zeitpunkt.

 

 

Manche Häuser brauchen mehr Schutz. Das kann an der hochwertigen Ausstattung, dem Bach in der Nähe oder den Solarzellen auf dem Dach liegen. Nichts leichter als das: Ergänzen Sie einfach Ihre Wohngebäudeversicherung Classic günstig.

Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck – wenn das Dach die Last von Schnee nicht aushält
  • Schnee- oder Eislawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

 

Abgesichert sind Sie bei uns nach einer Wartezeit von 14 Tagen. Die Wartezeit läuft ab Eingang Ihres Antrags bei uns.

 

Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossenen Türen, Fenster oder ähnlichen Öffnungen. 

Es kann ganz schnell gehen: Ein Windstoß knallt das offene Fenster zu und ein Riss geht mitten durch die Scheibe. Unsere Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff.

 

Bei Einfamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:

  • Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenscheiben, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen und Wintergärten
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)
  • Kochflächen und Induktionskochfelder aus Glaskeramik
  • Spiegel
  • Mobiliarverglasungen, z. B. von Vitrinen und Schränken
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine, Profilgläser, Betongläser und Lichtkuppeln
  • Auch die Scheiben Ihres Aquariums oder Terrariums können Sie auf Wunsch mitversichern. 

 

Bei Zweifamilienhäusern haben Sie Versicherungsschutz für:

  • Mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenscheiben, z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen und Wintergärten
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine, Profilgläser, Betongläser und Lichtkuppeln
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben

 

Wir zahlen auch die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheiben und – falls nötig – die Notverglasung. 

 

Nicht versichert sind:

  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt waren
  • Beleuchtungskörper wie Neonröhren
  • Optische Gläser wie Brillengläser oder Ferngläser
  • Hohlgläser wie Flaschen, Vasen oder Glaswaschbecken 
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Photovoltaikanlagen
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff von Elektronikgeräten wie von Ihrem Handy oder Fernseher

 

Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll – und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.

Wohngebäude PLUS erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Schäden

  • durch Vandalismus bis 10.000 Euro
  • an Außentüren, Schlössern, Fenstern, Rollläden oder Schutzgittern nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
  • durch Graffiti an den Außenwänden Ihres Hauses
  • durch Anprall eines Straßenfahrzeugs z. B. gegen die Hauswand oder den Zaun. Auch der Anprall von Schienen- und Wasserfahrzeugen ist versichert.
  • durch Meteoriten oder Weltraumschrott – z. B. Teile von Satelliten
  • durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung

 

Zudem übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäude Classic PLUS die Kosten für

  • die Beseitigung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt oder im Stamm abgeknickt sind
  • den Ersatz und die Wiederanpflanzung von Bäumen, die umgestürzt sind, sowie die Wiederherstellung von beschädigter Gartenbepflanzung . Voraussetzung: Die Bäume oder die Gartenbepflanzung wurden durch Blitzschlag oder Sturm beschädigt. Wir übernehmen höchstens 10.000 €.
  • Kosten infolge Aufbruch durch Rauch- oder Gasmelder-Fehlalarm (bis 5.000 €).

Mit unserer Allgefahrendeckung sind fast alle Schäden versichert.

 

Das sind zum Beispiel:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz anderer Personen
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Softwarefehler
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Frost
  • Eisgang. Von „Eisgang“ spricht man, wenn sich angetaute Eisplatten verschieben.

 

Bei Photovoltaikanlagen ersetzen wir außerdem:

  • Ertragsausfall bis zu 6 Monate, wenn der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird
  • Nutzungsausfall für bis zu 6 Monate, wenn der Strom selbst genutzt wird

 

Was gibt es bei den Anlagen zu beachten?

  • Die Anlage muss von einem Fachbetrieb montiert worden sein und betriebsbereit sein.
  • Die Größe der Modulflächen von der Bei einer Photovoltaikanlage darf die Modulfläche 100 Quadratmeter nicht übersteigen. Außerdem darf die Leistung der Anlage höchstens 50 kW-Peak betragen.
  • Bei Geothermieanlagen darf die Bohrung höchstens 150 m tief sein.

 

 

Was ist nicht versichert?

  • Krieg oder ähnliche Ereignisse
  • Sturmflut
  • Alterung oder betriebsbedingte Abnutzung
  • Bei Solar- und Geothermieanlagen sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen haben Sie zudem keinen Schutz für Schäden durch 
    • nicht naturbedingte Erdsenkung
    • Grundwasser, das von anderen Gewässern aufgrund Hochwassers nachteilig beeinflusst wurde
    • Korrosion oder Abzehrungen
    • übermäßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen

Als Bauherr muss man sich um viele Dinge kümmern. Denken Sie beispielsweise an die Sicherung der Baustelle sowie an Beleuchtung oder das Räumen und Streuen im Winter. Schnell kann es durch Unachtsamkeit zu einem teuren Schaden kommen. 

Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie bis 15 Mio. € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 

Ihr Bauvorhaben können Sie bei uns versichern, wenn 

  • es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt,
  • die Bausumme 750.000 € nicht übersteigt und
  • Sie die Bauplanung und Bauleitung an einen Dritten (z. B. Bauträger) vergeben haben.

Sie führen einen Teil der Bauarbeiten selbst aus? Gegen einen geringen Zusatzbeitrag versichern wir auch Ihre Eigenleistung mit, und zwar bis zu 20% der Bausumme.

Den Beitrag zahlen Sie einmalig und das für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren Bauzeit.

Beispiel: Ein Windstoß zieht die Tür zu. Sie stehen draußen – und der Schlüssel liegt drinnen. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist die unangenehme Situation schnell gelöst: Ein Schlüsseldienst öffnet Ihnen die Tür.

 

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft Ihnen ganz praktisch. Zum Beispiel bei diesen Notfällen daheim:

  • Schädlingsbekämpfung — Professionelle Beseitigung
  • Entfernung von Wespen-, Bienen-. Hornissennestern — Fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung
  • Elektro-Installateurservice — Reparatur defekter Elektroinstallationen
  • Datenrettung — Zum Beispiel von PC, Laptop, Tablet oder externer Festplatte
  • Rohrreinigungsservice — Bei verstopften Abflussrohren
  • Dokumentendepot — Ihr elektronisches Archiv für Originaldokumente
  • Psychologische Erstberatung— Nach einem Einbruchdiebstahl
  • Schlüsseldienst — Wenn Sie sich ausgesperrt haben oder die Schlüssel weg sind
  • Notheizung (inkl. Stromkosten) — Wenn die Heizung streikt
  • Heizungs-Installateurservice — Wenn Wasser aus der Heizung tropft
  • Sanitär-Installateurservice — Bei defekten Armaturen, Boilern oder WC-Spülungen
  • Unterbringung Ihrer Haustiere — Wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen
  • Kinderbetreuung — Zum Beispiel nach einem Unfall des betreuenden Elternteils

 

Für Ihre schnelle Hilfe zuhause arbeiten wir mit qualifizierten Dienstleistern in ganz Deutschland zusammen. Die Kosten bezahlen wir bis zu 500 Euro je Schadenfall — maximal 1.500 Euro im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot erledigen wir für Sie ohne Kostenbegrenzung. Sie müssen uns die Organisation der Hilfsleistung überlassen.

 

 

Wenn Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung den Versicherungsschutz gegen Feuerschäden abschließen, sind Sie  in folgenden Fällen abgesichert:
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Detonation, Verpuffung
  • Überspannungsschäden durch Blitz oder Blitzschlag
  • Implosionsschäden
  • Seng- und Schmorschäden
  • Nutzfeuerschäden, z. B. Kaminbrand
  • Schäden durch Löschen, Ruß und Rauch
  • Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Ladung oder Teile
  • Rohbaufeuerversicherung beitragsfrei bis zu 24 Monate.

Haben Sie Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen? Dann sind Sie gegen Schäden durch folgende Ursachen abgesichert:

  • Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt, z. B.
    • aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des versicherten Gebäudes
    • aus Heizkörpern und Heizungsrohren (Fußbodenheizung bitte bei der Beantragung angeben)
    • aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, wenn diese mit dem Rohrsystem verbunden sind
    • aus Aquarien und Wasserbetten
  • Rohrbruch (innerhalb des versicherten Gebäudes) an 
    • Wasserleitungen
    • Heizungsrohren
  • Frostschäden (innerhalb des versicherten Gebäudes), z.B. an 
    • Waschbecken, Toiletten oder Badewannen
    • Wasserzählern
    • Heizkörpern und Armaturen

Mit dem Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm und Hagel sind Sie gegen folgende Fälle abgesichert:

  • Sturmschäden ab Windstärke 7 
  • Hagelschäden 
  • Folgeschäden durch eindringenden Regen, Schnee oder Hagel nach einem Versicherungsfall durch Sturm oder Hagel (z. B. nachdem ein Sturm das Dach abgedeckt hat) 

 

Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen durch heftige Regenfälle häufen sich. Mit der Versicherung gegen weitere Naturgefahren sichern Sie Ihr Haus gegen folgende Gefahren ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck – wenn das Dach die Last von Schnee nicht aushält
  • Schnee- oder Eislawinen
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

 

Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch

  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossenen Türen, Fenster oder ähnlichen Öffnungen. 

Außerhalb versicherter Gebäude gilt der Schutz bei Frost- und sonstigen Bruchschäden nicht für alle Rohre. Mit unserem Erweiterten Versicherungsschutz sichern Sie die wichtigsten Rohre ab.

 

Auf dem Versicherungsgrundstück:

  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die keine versicherten Gebäude oder Anlagen versorgen.
  • Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (inkl. Muffenversatz und Schäden durch Wurzeleinwuchs).

 

Außerhalb des Versicherungsgrundstücks, wenn Sie die Gefahr für die Rohre tragen:

  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen.
  • Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (inkl. Muffenversatz und Schäden durch Wurzeleinwuchs).

 

Nicht versichert sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 10.000 Euro begrenzt. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro

 

 

Ihr Zuhause ist vom Keller bis zum Dach abgesichert. Neben dem Gebäude sind auch weitere Sachen mitversichert – vorausgesetzt diese befinden sich auf Ihrem Grundstück oder sind mit dem Haus fest verbunden. Dazu zählen:

  • Gebäudebestandteile wie die maßgefertigte Einbauküche oder am Haus angebrachte Satellitenanlage
  • Terrassen
  • Zubehör, das zur Nutzung oder Instandhaltung des Gebäudes dient, zum Beispiel Baumaterial oder Brennstoffe
  • Bis zu drei Garagen und Carports
  • Hof- und Gehwegbefestigungen sowie Einfriedungen aller Art – dazu zählen beispielsweise der Gartenzaun oder die Hecke an der Grundstücksgrenze
  • Masten und Freileitungen, Garten- und Wegebeleuchtung, Müllboxen, Hundezwinger und Ihre Klingel- und Briefkastenanlage
  • Pergolen und feste Pavillons
  • Erneuerbare Energien wie Photovoltaik- und Solaranlage sowie Geothermie- und Wärmepumpenanlagen. Zusätzlichen Schutz bietet unsere Allgefahrendeckung. Hier ist fast jede denkbare Gefahr versichert.

In der Regel springen beide Versicherungen bei den gleichen Schadenursachen ein. Sie unterscheiden sich nur bei den versicherten Gegenständen:

Die Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Sachen und bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände. Zum Beispiel Ihre Kleidung, Möbel oder die neue Heimkinoanlage.

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt Schäden an Ihrem Gebäude, an fest verbauten Gebäudeteilen und an Grundstücksbestandteilen. Dazu zählen das Dach, die Heizungsanlage oder der Gartenzaun.

 

Hauseigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, empfehlen wir den Abschluss der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Der Schutz der beiden Versicherungen ergänzt sich und Ihr Zuhause ist umfassend abgesichert.

In folgenden Fällen können wir Ihr Haus nicht versichern:

  • Das Haus wurde vor 1952 gebaut.
  • Das Haus verfügt über mehr als zwei Wohnungen.
  • Das Haus hat eine Wohnfläche von mehr als 300 Quadratmeter.
  • Das Haus hat ein „weiches“ Dach – zum Beispiel aus Schilf.
  • Das Haus ist komplett aus Holz.
  • Das Haus hat ein Fachwerk mit Lehmfüllung.
  • Das Haus hat eine Wandverkleidung aus brennbaren Stoffen – zum Beispiel aus Holz oder Kunststoff.
  • Das Haus hat eine Mischbauweise.
  • Das Haus hat eine oder mehrere offene Seiten oder ist ein Fertighaus ohne feuerfeste Verkleidung.
  • Das Haus ist renovierungsbedürftig.
  • Das Haus ist unbewohnt.
  • Das Haus wird ganz oder teilweise gewerblich genutzt – zum Beispiel Arztpraxen.
  • Das Haus dient nicht überwiegend zu Wohnzwecken – zum Beispiel Vereinshäuser.
  • Das Haus ist ein feuergefährlicher Betrieb – zum Beispiel Blumenladen oder Friseur.
  • Das Haus ist ein Nebengebäude – zum Beispiel Scheune.
  • Das Haus wird verwendet um Heu, Stroh oder sonstige leicht brennbare Materialien zu lagern.

 

Sie haben ein solches Haus? Gerne prüft die HUK-COBURG, ob sie den Versicherungsschutz übernehmen kann. Rufen Sie einfach kostenlos an unter 0800-2 153 153

Ihr Gartenhaus bis 20 Quadratmeter Grundfläche ist in unserer Wohngebäudeversicherung beitragsfrei mitversichert. Ihr Gartenhaus muss sich auf demselben Grundstück wie Ihr Wohnhaus befinden.