Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es eine wesentlich geringere „Erwerbsminderungsrente“. Der Staat nimmt dabei keine Rücksicht auf Ihren beruflichen Status und Ihre Ausbildung. Die einzige Frage ist: Wie viele Stunden können Sie täglich arbeiten – in einer beliebigen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt, auch mit deutlich geringerem Einkommen als zuvor.
- Selbst die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich nur rund ein Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens.
- Wer noch 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält noch weniger.
- Wer täglich noch 6 Stunden arbeiten kann, geht leer aus.
Welche Erwerbsminderungsrente können Sie vom Staat erwarten?

Unsere Empfehlung: Sichern Sie mindestens 50 % Ihres Nettoeinkommens als private Rente bei Berufsunfähigkeit ab. Dieser Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Sie dauerhaft begleiten. Bis zu dem Tag, an dem Sie in den Ruhestand gehen möchten!