Welche Grenzen hat die Rechtsschutzversicherung (wichtige Ausschlüsse)?
Zwar hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung in den meisten Rechtsfällen
des täglichen Lebens, ein allumfassender Versicherungsschutz ist jedoch
leider weder möglich noch die Beiträge dafür bezahlbar. Einige der
wichtigsten Ausschlüsse:
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Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- und
vergleichbaren Spekulationsgeschäften.
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Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko.
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Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist nur eine
Beratung nach einer Veränderung der Rechtslage versichert.
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Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstständiger Tätigkeit.
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Strafverfahren, in denen der Vorwurf einer nur vorsätzlich
begehbaren Straftat (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug) erhoben
wird.
Für das Verkehrsstrafrecht gilt jedoch eine besondere
Regelung: Hier besteht zunächst Rechtsschutz, der aber rückwirkend
entfällt, falls doch ein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes
ergeht.
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Bußgeldverfahren wegen Halt- und Parkverstößen.
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Rechtsschutzfälle, die vor Versicherungsbeginn oder Ablauf der
Wartezeit
eingetreten sind.