Rentengarantiezeit bei der Sofortrente
Wir empfehlen Ihnen eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren und so Ihre
Hinterbliebenen abzusichern: Sollten Sie nach dem vereinbarten
Rentenbeginn versterben, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der
Rentengarantiezeit an eine Person Ihrer Wahl weiter. Die
Rentengarantiezeit beginnt mit dem vereinbarten Rentenbeginn.
Beispiel:
Sie legen bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit von
10 Jahren fest. Sollten Sie nach dem Rentenbeginn, z.B. nach dem dritten
Jahr sterben, bekommen Ihre Angehörigen die Rente für die restlichen 7
Jahren weiter ausgezahlt.
Wählen Sie eine Rentengarantiezeit von 0 Jahren, haben Sie keinen
Hinterbliebenenschutz.